Darf die geset zliche Krankenkasse mir kündigen?

Hallo,

ich bekomme seit 10 Monaten Krankengeld aufgrund einer psychischen Erkrankung. Nun hat mich die Krankenkasse dazu aufgefordert, mich in psychotherapeutische Behandlung zu begeben. Ich bin allerdings in privater Behandlung bei einem Heilpraktiker, was mir auch sehr gut weiterhilft, womit die Kasse allerdings nichts zu tun hat (haben will). Eine anderweitige Psychotherapeutische Behandlung wäre in meinem Fall eher Kontraproduktiv. Daraufhin habe ich hab dem Schreiben meiner Kasse dort angerufen und das so auch geschildert. Darauf sagte man mir, dass die Anordnung einer Behandlung vom Medizinischen Dienst angiewiesn wird und ich das mit diesem Abklären sollte. Außerdem läuft mein Krankengeld im März nächsten Jahres aus und die Wartezeiten bei Psychotherapeuten sind lang, sodass sich das wahrscheinlich sowieso nicht mehr rentieren würde. So auch die Meinung von meinem Sachbearbeiter. Also habe ich nichts unternommen, um auf Stellungnahme vom medizinischen Dienst zu warten.

Heute kommt mir ein Brief von der Kasse ins Haus: warum ich auf das Schreiben nicht reagiert hätte (ich habe ja angerufen und meine Situation geschildert). Weiterhin streichen Sie mir das Krankengeld bis auf weiteres, bis ich Ihnen einen Termin bei einem Therapeuten nenne. UND - DER HAMMER!! Sie kündigen mir die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung. Gibts denn in Deutschland nicht sowas wie Sozialversicherungspflicht? Wie gesagt, das Krankengeld wird weiter gezahlt wenn ich einen Termin nenne, die Mitgliedschaft bleibt jedoch in jedem Fall erloschen. Ist das rechtens? Und kann ich mich dann jetzt einafch bei einer anderen Kasse anmelden? Soweit ich weiß drohen Strafen bei Nichtversicherung.

Was meint ihr zu diesem speziellen Fall?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße - Christian

Hallo!
Die Krankenkasse darf Ihnen gar nicht kündigen. Sie kann Leistungen ausschließen wenn Beiträge nicht bezahlt wurden u.ä. aber sie darf nicht kündigen.
Drohen Sie doch mal mit Vorstandsbeschwerde und mit rechtlichen Schritten.
Bezüglich der Behandlung könnte es allerdings wirklich Schwierigkeiten geben. Allerdings könnte eine ausführliche Stellungnahme ihres Heilpraktikers helfen. Haben Sie schon Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt? Sollten Sie auf alle Fälle tun.
Es ist auch nicht richtig von der Kasse alle „Schuld“ auf den MDK zu schieben und sie an diesen zu verweisen.
Viele Grüße
Glumanda

Hallo,
also das Krankengeld darf die Kasse einstellen, sofern das Mitglied seiner „Mitwirkungspflicht“ nicht nachkommt, also zum Beispiel auch keine Fachärzte auf Anraten des MDK aufsucht, was bei Ihnen der Fall wäre - sollten Sie dagegen Widerspruch einlegen u es mediz. begründen können, dann muss die Kasse weiterzahlen.
Ist aber sehr dreist von der Kasse, da Sie sich mit ihr ja schon mündl. verständigt haben.
Die Mitgliedschaft kann man Ihnen allerdings nur „entziehen“, wenn Sie z.B. derzeit ohne Beschäftigungsverhältnis sind und aufgrund des Bezuges von Krankengeld versichert sind - wenn das nämlich gestrichen wird, haben Sie auch keine Versicherung mehr und müssten sich wg. besagter Versicherungspflicht für viel Geld freiwillig versichern.
Haben Sie noch ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis? Falls ja, darf die Kasse die Mitgliedschaft nicht aufkündigen!

Hallo:
Ihre Krankenkasse hat Recht. Aufgrund Ihrer Erkrankung sind Sie im Rahmen der Mitwirkungspflichten verpflichtet, eine angemessene Behandlung durchzuführen. Diese med. Notwendigkeit ist durch den MDK festgestellt worden. Bei Ihrer Art der Erkrankung und der Dauer ist Privatbehandlung beim Heilpraktiker keine angemessene Alternative. Hier ist immer Facharztbehandlung und Psychotherapie durch einen anerkannten Therapeuten angezeigt.