Hallo,
ich bekomme seit 10 Monaten Krankengeld aufgrund einer psychischen Erkrankung. Nun hat mich die Krankenkasse dazu aufgefordert, mich in psychotherapeutische Behandlung zu begeben. Ich bin allerdings in privater Behandlung bei einem Heilpraktiker, was mir auch sehr gut weiterhilft, womit die Kasse allerdings nichts zu tun hat (haben will). Eine anderweitige Psychotherapeutische Behandlung wäre in meinem Fall eher Kontraproduktiv. Daraufhin habe ich hab dem Schreiben meiner Kasse dort angerufen und das so auch geschildert. Darauf sagte man mir, dass die Anordnung einer Behandlung vom Medizinischen Dienst angiewiesn wird und ich das mit diesem Abklären sollte. Außerdem läuft mein Krankengeld im März nächsten Jahres aus und die Wartezeiten bei Psychotherapeuten sind lang, sodass sich das wahrscheinlich sowieso nicht mehr rentieren würde. So auch die Meinung von meinem Sachbearbeiter. Also habe ich nichts unternommen, um auf Stellungnahme vom medizinischen Dienst zu warten.
Heute kommt mir ein Brief von der Kasse ins Haus: warum ich auf das Schreiben nicht reagiert hätte (ich habe ja angerufen und meine Situation geschildert). Weiterhin streichen Sie mir das Krankengeld bis auf weiteres, bis ich Ihnen einen Termin bei einem Therapeuten nenne. UND - DER HAMMER!! Sie kündigen mir die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung. Gibts denn in Deutschland nicht sowas wie Sozialversicherungspflicht? Wie gesagt, das Krankengeld wird weiter gezahlt wenn ich einen Termin nenne, die Mitgliedschaft bleibt jedoch in jedem Fall erloschen. Ist das rechtens? Und kann ich mich dann jetzt einafch bei einer anderen Kasse anmelden? Soweit ich weiß drohen Strafen bei Nichtversicherung.
Was meint ihr zu diesem speziellen Fall?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße - Christian