Hallo,
laut Gesetz besteht ab eine Firmenzugehörigkeit von 3-6 Jahren für den Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Jedoch nicht für den Arbeitnehmer, der immer nur einen Monat Kündigungsfrist hat.
Kann der Arbeitgeber folgenden Satz im Vetrag verankern und ist auch vom Arbeitnehmer so hinzunehmen, wenn er nach 5 Jahren kündigen will?
„Soweit dem/der Arbeitnehmer(in) durch den Arbeitgeber nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden kann, gilt diese verlängerte Kündigungsfrist auch für eine Kündigung seitens des/der Arbeitnehmers(in)“
Vielen Dank für eine schnelle Antwort
Klaus