Liebe Experten
Wie weit geht das Streikrecht? Darf die Gewerkschaft eine Autobahn
sperren?
Mit Gruss & Dank
Rolf
Liebe Experten
Wie weit geht das Streikrecht? Darf die Gewerkschaft eine Autobahn
sperren?
Mit Gruss & Dank
Rolf
Falsches Brett
Hi!
Da es sich hier weniger um das Streikrecht handelt als um Dinge wie Demonstrations- und Versammlungsrecht, ist vermutlich das allgemeine Rechtsfragenbrett angebrachter.
Ich kann mich an ein paar empfindliche Anzeigen erinnern, die mal einige übereifrige IGBCEler bekamen, weil sie meinten, ein Autobahnkreuz lahmlegen zu müssen.
LG
Guido
Meine Frage ist hier am richtigen Ort
Hallo, Rechtsgelehrte
Ich bin hier beim Arbeitsrecht schon am richtigen Ort. Da muss nur
einer schreien ‚Falsches Brett!‘, dann kriegst du keine Antwort mehr.
Oder doch?
Gruss
Rolf
Dann bleib dabei!
Hi!
Ich bin hier beim Arbeitsrecht schon am richtigen Ort. Da muss
Deonstrations- und Versammlungsrecht (um das sich Deine Frage hier dreht) hat nun mal so gar nix mit Arbeitsrecht zu tun.
Und genau DAS (nicht mein „Schreien“ - Junge, Du hast mich hier noch nicht angesäuert erlebt, es war lediglich ein freundlicher Hinweis!) ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Grund, warum Du HIER keine Antwort bekommst.
IOch könnte Dir jetzt erläutern, was genau streikrechtlich geregelt ist, habe aber schlicht die Lust verloren.
Schönes Restleben noch
Guido
MOD: Bist du nicht - aber ich lass es mal gelten
Ich bin hier beim Arbeitsrecht schon am richtigen Ort. Da muss
nur
einer schreien ‚Falsches Brett!‘, dann kriegst du keine
Antwort mehr.
Da es nix mit Arbeitsrecht zu tun hat, ists hier echt schwer entsprechende Antwprten zu finden…
Gruss vom MOD
Ivo