Darf die GEZ bei nachweislich längerer Abwesenheit (von 1 Jahr) Gebühren verlangen?

Die GEZ behauptet, dass eine Befreiung von den Gebühren nur bei definitivem Auszug möglich sei. Ist dies richtig?

Hallo!

Ja, denn es geht doch nur darum ,ob man unter dieser Meldeanschrift offiziell gemeldet ist, nichts weiter.
Die Gebühr ist eine Haushaltsumlage, gekoppelt rein an die Wohnung.

Also müsste man sich dort abmelden.

Das ist wie mit der Zeitung. Meldet man die nicht ab im Urlaub, dann zahlt man weiter. Egal ob man sie nutzen(lesen) konnte.
Miete zahlt man weiter, obwohl man Wohnung nicht nutzte.
Kfz-Steuer auch, obwohl man Fzg. nicht nutzen konnte
usw.

Alles hängt an der Kündigung bzw. Abmeldung.

MfG
duck313

Hallo,

die „GEZ“ gibt es nicht mehr (Ende 2012). Heißt jezt:

http://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradi…

Hier

http://www.rundfunkbeitrag.de/

findest du die notwendigen Infos.

Grüße

fribbe