Darf die hausverwaltung die elektr

… steigleitung austauschen
ohne eine Abstimmung. Argument der HV. Wegen Nullungsverordnung DAs Haus ist in 1a zustand und keine veränderungen geplant.

Guten Tag,
ein wenig mehr Info zum Haus (Mietwohnungen, Eigentumswohnungen…) sind da schon hilfreich.
Bei einem Objekt mit Eigentumswohnungen entscheidet die Eigentümerversammlung ob das gemacht wird. Der Verwalter berät event. und setzt dann das um und beauftragt einen Handwerksbetrieb.
Bei Mietwohnungen entscheiden der Eigentümer (Vermieter) in Absprache mit der Verwaltung.
Bei einer Genossenschaft wird die Verwaltung ebenfalls angewiesen dieses zu machen…
Warum das Notwendig sein soll ist mir der obigen Angabe nicht erkärt. Altanlagen brauchen nicht nachgerüstet oder modernisiert werden wenn kein Grund dazu besteht. Ich gehe davon aus das in dem Haus nach „klassischer Nullung“ installiert ist und die Steigleitungen event. stärker ausgelegt werden sollen…? Aber irgendjemand muß sich am jetzigen Zustand stören, in Auftrag geben und bezahlen! Die Verwaltung kann das normaler weise nicht allein bestimmen! Bei solch einer grundlegenden Renovierung kann dann event. die Verpflichtung entstehen die Elektrik entsprechend auf „moderne Nullung“ oder FI-Schaltung umzurüsten. Das kostet dann…!

… steigleitung austauschen
ohne eine Abstimmung. Argument der HV. Wegen
Nullungsverordnung DAs Haus ist in 1a zustand und keine veränderungen geplant.