Hallo,
es geht um folgende Frage: Wenn man selbständig ist, muss man ja (extrem ungerecht, aber Fakt) auf Kapitalerträge Krankenversicherung zahlen.
Bislang genügte für die Berechnung des aktuellen KV Beitrages der Steuerbescheid (in welchem in diesem Fall auch die Kapitalerträge aufgeführt sind, da Steuersatz niedriger als Abgeltungssteuer). Plötzlich verlangt die KV Nachweise der Banken. Ich meine aber, dass die KV absolut nichts angeht, bei welchen Banken man wieviel Geld hat. Die Kapitalerträge stehen im Steuerbescheid, und diesen bekommt die Krankenkasse, das muss doch wohl genügen.
Nun meine Frage: Darf die KK auf Vorlage der Jahresbescheinigungen der Banken bestehen? M.E. geht das die Kasse einfach nichts an.
Danke,Julia