Darf die Krankenkasse auf Nachweisen von Banken bestehen?

Hallo,
es geht um folgende Frage: Wenn man selbständig ist, muss man ja (extrem ungerecht, aber Fakt) auf Kapitalerträge Krankenversicherung zahlen.
Bislang genügte für die Berechnung des aktuellen KV Beitrages der Steuerbescheid (in welchem in diesem Fall auch die Kapitalerträge aufgeführt sind, da Steuersatz niedriger als Abgeltungssteuer). Plötzlich verlangt die KV Nachweise der Banken. Ich meine aber, dass die KV absolut nichts angeht, bei welchen Banken man wieviel Geld hat. Die Kapitalerträge stehen im Steuerbescheid, und diesen bekommt die Krankenkasse, das muss doch wohl genügen.
Nun meine Frage: Darf die KK auf Vorlage der Jahresbescheinigungen der Banken bestehen? M.E. geht das die Kasse einfach nichts an.

Danke,Julia

Hallo,
ja, das darf Sie - Grundlage dafür bilden die :
Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung
und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)
vom 27. Oktober 2008, zuletzt geändert am 27. November 2013

Dort heisst es § 6 Abs. 3
(3) Für die Feststellung nach Absatz 1 und für die Überprüfung nach Absatz 2
ist ein Fragebogen zu verwenden, der mindestens die in Anlage 1 aufgeführten
Inhalte berücksichtigt. Die Krankenkasse entscheidet grundsätzlich nach
pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts, welche Beweismittel
(Nachweise) sie für erforderlich hält. Der Nachweis ist immer zu führen

Demnach geht es die Kasse doch etwas an wenn du die Einkommens relevante Einstufung haben möchtest. Würdest du den Höchstbeitrag zahlen, müsstest Du übrigens der Kasse nix vorlegen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Die Krankenkasse entscheidet
grundsätzlich nach
pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts,
welche Beweismittel
(Nachweise) sie für erforderlich hält.

Tja, und da meine ich, wenn bisher der Steuerbescheid genügt hat und nun plötzlich Nachweise der Bank gefordert werden, dass die Kasse ihr Mitglied „im Verdacht“ hat, dem Finanzamt falsche Angaben zu machen. Das allein ist m.E. für einen ehrlichen Menschen, der immer alles korrekt angibt, schon ein Grund, die Kasse zu wechseln.

Würdest du den
Höchstbeitrag zahlen, müsstest Du übrigens der Kasse nix
vorlegen.

In diesem Fall: Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze. Ja, das ist - knapp - der Fall.

Danke,
Julia

Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit in eine PKV zu wechseln.
Dann wird der Beitrag nach dem Eintrittsalter berechnet und nicht nach dem Einkommen.

Gruß Merger

Hallo,
ja, das ist einfach menschlich und auch verständlich - lässt sich aber nicht verhindern.
Man weiß selbst dass man ehrlich ist und man weiß auch wenn es nicht so ist.
Und man fühlt sich ungerecht behandelt wenn man sich keiner Schuld bewusst ist und zieht seine Konsequenzen - also, wechsle die Kasse oder gehe in die PKV und wie gesagt, wenn du in der GKV den Höchstbeitrag zahlst, musst du nix belegen.
Im anderen Fall kann es dir natürlich auch passieren, dass die neue Kasse sich nicht nur mit dem Einkommensteuerbescheid zufrieden gibt - dann musst du wieder wechseln.
Gruss
Czauderna

OT
Hallo

es geht um folgende Frage: Wenn man selbständig ist, muss man ja (extrem ungerecht, aber Fakt) auf Kapitalerträge Krankenversicherung zahlen.

WAS???
Das kann doch nicht möglich sein!
Das betrifft doch ausschließlich Inhaber von Einzelunternehmen, alle anderen müssen das nicht??
Ich glaub bald, in Deutschland sind kleine und kleinere Unternehmer, ebenso wie Hebammen, einfach nicht erwünscht.

Viele Grüße

Hallo,
tut mir leid, aber deine Antwort ist falsch !!!
Alle freiwillig Versicherten einer Krankenkassen muessen für Kapitalerträge grundsätzlich Beitrag zahlen.
Gruss
Czauderna

Hallo

tut mir leid, aber deine Antwort ist falsch !!!

Das war doch keine Antwort!
Wenn dann war es eine Frage.

Aber davon abgesehen: Wer alles ist den freiwillig versichert? Sind das nicht in erster Linie kleinere Selbständige?

Viele Grüße

Hallo,

ich bin nicht selbständig und trotzdem freiwillig versichert. Als mein Jahreseinkommen einen gewissen Betrag x überstiegen hatte, konnte ich mir aussuchen, ob ich mich ab dann privat versichere oder weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleibe.

Warum? - Keine Ahnung!

Gruß

  • Der Patriarch -

Hallo,
freiwillig versichert - das können alle Erwerbslosen sein, die kein ALG-1 oder ALG_2 erhalten, Hausfrauen, deren Ehemann in der PKV versichert ist, natürlich auch Hausmänner, deren Ehefrau in der PKV versichert ist, Kinder, deren Vater oder Mutter in der PKV versichert ist und sie keinen Anspruch auf die Familienversicherung haben,
Rentner, welche die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung als Rentner nicht erfüllt haben, Beamten, Pensionäre, Studenten welche nicht mehr kranken versicherungspflichtig sind, Arbeitnehmer über der Krankenversicherungspflichtgrenze und natürlich auch die hauptberuflich Selbständigen
(ich hoffe, ich habe keine Gruppe vergessen).
Die Höhe der Einkommen dieser Gruppen kann sehr unterschiedlich sein - das reicht von 0,00 € (Kinder) bis weit über die Beitragsbemessungsgrenze (ca. 5100,00 € mtl).
Gruss
Czauderna

Mir erscheint das auch unappetitlich.
Es kommt also vor, daß das Gesundheitsamt dem Finanzamt mißtraut und Steuerfahndung spielt.
Eigentlich finde ich, Steuerfahndung ist die Aufgabe der Steuerfahndung; und wenn die Aok Gründe für einen entsprechenden Verdacht hat, wäre es besser, sie würde Anzeige erstatten.

Hallo,
das hat nix, aber auch gar nix mit Steuerbetrug oder Steuerfahndung zu tun.
wenn man sich mit der Materie beschäftigt kommt man schnell dahinter das es zwischen Einkommensteuerpflichtigen bzw. Einkommensteuerfreien Einkünften und beitragspflichtigen und beitragsfreien zur gesetzlichen Krankenversicherung Unterschiede gibt, es kann also durchaus sein dass einkommensteuerfreie Bezüge trotzdem der Beitragspflicht in der Krankenversicherung unterliegen.
Ich denke, dass es genau darum geht wenn die Kasse hier weitere, übder den Einkommensteuerbescheid hinausgehende Unterlagen einfordert.
Man kann zu allem eine Meinung haben und man darf sie auch u.a., hier frei äußern
Ich halte es aber immer so, dass wenn ich keine Ahnung von einem Thema habe, ich mich an Dieter Nuhr halte.
Gruss
Czauderna

Und wenn man sich nicht mit der Materie beschäftigt, sondern nur wie ich einen kenntnisarmen Kommentar hinschreibt, dann kann es sein, daß man wie in diesem Fall dankenswerterweise eine kenntnisreiche und auch auch für Doofys verständliche Erläuterung provoziert.
Halte ich für Ok, das.

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na fein
Hallo schönen guten Tag ,

zu diesem Beitrag möchte ich gerne meine Meinung schreiben, wenn es erlaubt ist. Die Vermögenden Deutschen müssen also ihre Konten den Krankenkassen zur Vision *öffnen*, während die Damen und Herren, die nur mit einer Plastiktüte aus den Balkanländern hier her kommen en masse, automatisch krankenversichert werden durch das Beziehen der Sozialleistungen, na das ist ja wirklich formidable, einfach magnifique was hier ab geht in diesem Staat. So werden die Krankenkassenleistungen der HerrschaftenSocialZuwanderer/innen mitfinanziert, Ich glaube, ich bin in einem falschen Film …

Mit freundlichem Grüssen

artgirl ( Studentin kurz vor Abschluss, bald nicht mehr familienversichert )

Hallo guten Tag nochmal,

die Krankenkassen ändern doch diesen Fragebogen zu ihrem Gutdünken einfach ab, so wie sie es wollen:

Erst wurden Kapitalerträge von Wertpapieren berücksichtigt, die steuerpflichtig waren.

Jetzt sind Kapitalerträge / Zinsen anzugeben, auch wenn sie steuerfrei sind unter consideration, mit welcher Begründung, wenn ich fragen darf?

Mit freundlichem Grüssen

artgirl

Hallo

Die Vermögenden Deutschen müssen also ihre Konten den Krankenkassen zur Vision *öffnen*, während die Damen und Herren, die nur mit einer Plastiktüte aus den Balkanländern hier her kommen en masse, automatisch krankenversichert werden durch das Beziehen der Sozialleistungen, na das ist ja wirklich formidable, …

Jeder muss seine Konten öffnen. Wer Sozialleistungen beziehen will, muss schon dafür seine Konten öffnen, und das auf wesentlich unformidablere Art und Weise als dies bei Vermögenden gegenüber der Krankenkasse der Fall ist. Mal davon abgesehen kommen nicht alle Sozialleistungsbezieher mit Plastiktüte aus dem Balkan. -http://www.presseportal.de/pm/30621/2696987/rheinisc…
Und um seine Heimat zu verlassen, nur um hier Sozialleistungen zu beziehen, dafür muss es einem übrigens schon ziemlich dreckig gehen.

( Studentin kurz vor Abschluss, bald nicht mehr familienversichert )

Dass Studenten teilweise ziemlich formidable mitfinanziert werden, das steht wohl auf einem anderen Blatt.

Das ändert aber nichts daran, dass ich es extrem ungerecht finde, wie Selbständige - besonders kleine Selbständige - von den Sozialversicherungen behandelt werden, zumindestens teilweise.

Viele Grüße

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