Hallo!
Seit 01.04.2007 gibt es in Dtl. eine so genannte Versicherungspflicht. D.h. jder muss krankenversichert sein (und damit auch pflegeversichert), ganz egal, ob bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pder bei einer privaten Krankenversicherung (PKV).
Während man Leistungen vom Arbeitsamt bezieht (egal, ob ALG II (=Harzt IV) oder ALG I), ist man darüber versichert. D.h. man hat eine Absicherung, denn dass Arbeitsamt übernimmt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Bei einer Selbstständigkeit muss derjenige, der sich selbstständig macht, entscheiden, ob man in die PKV wechselt oder ob man freiwillig in der GKV (als so genanntes „freiwilliges Mitglied“) bleibt.
Bei dir ist es so: Rückwirkend zum 01.04.07 muss geschaut werden, ob du versichert gewesen bist: Hast du dich zum Beginn der Selbstständigkeit um eine Krankenversicherung gekümmert? Hast du einen Antrag auf die FRW Versicherung bei der GKV unterschrieben? Oder hast du bei einer PKV vielleicht eien Mitgliedschaft gehabt?
Du hast geschrieben, dass du mtl. bei der Versicherung ca. 140 eur gezahlt hast. Dies ist jedoch der Beitrag für eine freiwillige Versicherung, wenn man keine andere Absicherung hat (also keine Leistungen vom Arbeitsamt, kein Bezug von einer Rente, kein Arbeitsverhältnis mit Lohn über 400 eur Brutto) OHNE Selbstständigkeit.
Für Selbstständige ist der Beitrag höher festgelegt.
Der Gesetzgeber gibt immer Mindestbeträge an, von denen mindestens Beiträge berechnet werden müssen - ganz egal, ob tatsächlich das Einkommen besteht oder nicht! Als Selbstständiger zahlt man zur Zeit ca. 310 EUR für die Kranken- und Pflegeversicherung. Im Falle einer Beitragsermäßigung (wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind), minimiert sich der mtl. Beitrag auf 210 EUR.
Leider wirst du nicht drumrum kommen, dass die Beiträge nachgezahlt werden müssen, da es eben diese Versicherungspflicht gibt. Dennoch: Wende dich unbedingt an deine Kranknkasse: Vielleicht wissen die bisher nicht, dass du zwischendurch ALG II bezogen hast (in der Zeit darf kein Beitrag berechnet werden!) und für die nachzuzahlenden Beiträge, kann man eine Zahlungsvereinbarung machen. Ganz wichtig: Melde dich dort, sonst wird es nur noch schlimmer.
Deine Situation ist leider kein Einzelfall. Seit 01.04.07 kommt das ganz oft (fast täglich) vor, dass Nachzahlungen angefordert werden und die Betroffenen sind immer erschüttert - logisch!!!
Also mein Tip: Bei der Versicherung melden und das klären. Solltest du nach wie vor nur so wenig Einkünfte haben, solltest du dir genau überlegen, ob sich die Selbstständigkeit noch lohnt. Oder aber: Der Verzicht auf ALG II widerrufen: Ein ALG II Bezug (egal wie hoch der Zuschuss vom Amt ist!) garantiert dir auf jeden Fall eine Versicherung bei der Krankenkasse. Außnahme wäre, wenn du unmittelbar vorher in der PKV gewesen bist, dann ist der ALG II Bezug auch keine Lösung, aber in deinem Fall auf alle Fälle!
Ich wünsche dir ganz viel Geduld und gute Nerven,
alles Gute!