Darf die Krankenkasse Beiträge nachfordern?

Ich bin seit 2007 Selbstständig (im Durchschnitt hatte ich nur 300-400 Euro Verdienst pro Monat)

Ich habe mich freiwillig KV Versichert für 130 oder 140 Euro monatlich

War kurze Zeit als ALG II Empfänger (5 Monate)

Nachdem ich den Verzicht auf ALG II eingereicht habe meldet sich meine Krankenkasse bei mir.

Sie schreiben ich sei seit 2007 hauptberuflich selbstständig und müsse 387 Euro monatlich bezahlen. Das ganze fordern Sie rückwirkend ein, insgesamt knapp 5000 Euro.

Sie fordern von mir mehr monatlichen Beitrag als ich verdiene. Das kann und darf doch nicht sein.

Kann mir jemand Rat geben und mich über die Krankenversicherungspflicht aufklären?

Ich bin total verzweifelt…

Bitte helft mir !

hallo,
also bei einem so geringen gewinn, bist du normalerweise als geringfügig selbstständiger zu betrachten, d.h. weniger als 400€ und keine angestellten, zudem auch nur angemessene stundenzahl z. b. 20std die woche. dann ist der beitrag 130-140€ wie du bereits bezahlt hast.
über 300€ zahlst du erst wenn du als hauptberuflich selbstständig gilst, dafür gibt es bei meiner kasse einen prüfbogen, wie du einzuordnen wärst. ggf. solltest du deine kasse mal nach diesem bogen fragen

Hallo Daniel,
keine Panik ! Mit den meisten gesetzlichen Krankenkassen kann man bei Problemen reden. Wichtig ist, dass du die Karten offen auf den Tisch legst, d.h. nachweisen kannst, dass das mit deinem niedrigen Einkommen stimmt. Einkommen ist aber nicht nur das aus deiner Selbständigkeit sondern auch andere Einkünfte wie z. B. Mieteinanhmen oder Kapitaleinkünfte etc. Am besten ist, du legst der KK deine Einkommensteuerbescheide auf den Tisch, aus denen sich deine niedrigen Einkünfte belegen lassen, wobei ich mich bei den von dir aufgezeigten Einnahmen schon frage, von was du gelebt hast, nachdem die KK auch noch die Beiträge über 130,-/140,- € kassiert hat. Also mein Rat: Mit Einkommensbelegen der letzten Jahre zu deiner Kasse gehen und mit denen reden. Wenn die sehen, dass nichts eingenommen wurde, werden die im Regelfall auch keine utopischen Beitragseinstufungen vornehmen.
Viel Glück
ayro

Hallo,

zu deiner überschrift: ja, die krankenkasse darf bis zu 4 jahre (verjährungsfrist) beiträge nachfordern.

ich empfehle dir dich mit deiner krankenkasse in verbindung - am besten persönlich - zu setzen und den sachverhalt zu klären.

ob du nun hauptberuflich oder geringfügig selbständig bist, kann ich aufgrund deiner angaben nicht beurteilen.

also sprich mit deiner kasse.

gruss jogie

Hallo danielflusson,

scheint soweit alles okay zu sein. Für jeden Tag der Mitgliedschaft sind Beiträge zu zahlen.

Ein paar freundschaftliche Ratschläge von mir:

  1. Beantrage wieder ALG II. Genau für deinen Personenkreis gibt es ja diese Leistung. Jeder Tag zählt, Leistungen gibt es frühestens ab dem Tag der Beantragung.

  2. Wende dich an deine Krankenkasse und beantrage eine Herabsetzung der Beiträge. Dazu musst du die Höhe deiner Einkünfte nachweisen. Die Krankenkasse benötigt dazu unter anderem deinen letzten Einkommensteuerbescheid - nähere INFOS gibt es von dem zuständigen Mitarbeiter.

Ein letzter Hinweis noch…

Je besser du bei der Antragstellung vom ALG II oder bei der Beitragsfestlegung der Krankenkasse mitwirkst, umso schneller sinkt/ entfällt der Beitrag - also beeile dich :wink:

Grüße und alles Gute

Andi

Hallo,

beweg dich möglichst schnell zu deiner Krankenkasse und leg dort deine Einkommensnachweise für 2007 und die Folgejahre vor und lege auf jeden Fall sofort schriftlich Widerspruch gegen den Nachforderungsbescheid ein !

Meines Erachtens geht die Kasse von einer zu hohen Beitragsbemessungsgrenze aus.

siehe z.B.: http://www.dak.de/content/daktarife/kvfreiwillig.html
und hier: http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkasse…

Hallo,

wahrend des Bezuges von ALG II besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; d.h. eine daneben nicht hauptberuflich selbständige Tätigkeit ist nicht sozialversicherungspflichtig und man muss während des Bezuges von ALG II auch keine Beiträge aus der selbständigen Tätigkeit bezahlen. Anders verhält es sich, wenn außerhalb des Bezuges von ALG II eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Dann gilt es zu unterscheiden, ob diese Tätigkeit hauptberuflich oder nicht hauptberuflich ausgeübt wird.
Definition: Merkmale für eine hauptberufliche ausgeübte selbständige Tätigkeit können die Anzeige bzw. Genehmigung eines Gewerbes (§§ 14ff. GewO), die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Betrieb oder der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit sein. Vom zeitlichen Umfang her ist eine selbständige Tätigkeit dann als hauptberuflich anzusehen, wenn sie mindestens 18 Stunden in der Woche umfasst. Dabei ist neben dem reinen Zeitaufwand für die eigentliche Ausübung der selbständigen Tätigkeit auch der zeitliche Umfang für evtl. erforderliche Vor- und Nacharbeiten zu berücksichtigen. Werden mehrere selbständige Tätigkeiten ausgeübt, sind diese zusammenzurechnen. Bei geringerem Zeitaufwand als wöchentlich 18 Stunden ist die Annahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit dann nicht ausgeschlossen, wenn die daraus erzielten Einnahmen die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bilden.

Sollten Sie nach dieser Definition hauptberuflich selbstständig sein, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Einstufung als bedürftiger Selbstständiger stellen, wenn Sie nur geringfügige Einnahmen erzielen.

Sollten Sie nicht hauptberuflich selbstständig sein; h.d. die beschriebenen Grenzen/Werte einer hauptberuflichen Tätigkeit werden allesamt unterschritten, stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf „Einstufung als nicht hauptberuflich Selbstständiger“. Der Beitrag liegt dann ungefähr bei 140 Euro monatlich.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen

Hallo Daniel,
ja die Kasse darf, seit dem 1.4.2007 gilt in Deutschland die Versicherungspflicht. Damit auch die Beitragspflicht. Dieser bist du nicht nachgekommen.
Wenn du Hilfe brauchst bekommst du diese nur von deiner Kasse, diese hat die Möglichkeit dein Beitrag
zu kürzen oder zu Stunden wenn du glaubhaft versicherst das du davon nix gewust hast.
Bitte Beachten mit der Brechstange wird nix.
Gruß

War kurze Zeit als ALG II Empfänger (5 Monate)

hier muss überprüft werden ob Möglicherweise Versicherungsschutz über das Amt bestand.

Hallo!

Seit 01.04.2007 gibt es in Dtl. eine so genannte Versicherungspflicht. D.h. jder muss krankenversichert sein (und damit auch pflegeversichert), ganz egal, ob bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pder bei einer privaten Krankenversicherung (PKV).

Während man Leistungen vom Arbeitsamt bezieht (egal, ob ALG II (=Harzt IV) oder ALG I), ist man darüber versichert. D.h. man hat eine Absicherung, denn dass Arbeitsamt übernimmt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Bei einer Selbstständigkeit muss derjenige, der sich selbstständig macht, entscheiden, ob man in die PKV wechselt oder ob man freiwillig in der GKV (als so genanntes „freiwilliges Mitglied“) bleibt.

Bei dir ist es so: Rückwirkend zum 01.04.07 muss geschaut werden, ob du versichert gewesen bist: Hast du dich zum Beginn der Selbstständigkeit um eine Krankenversicherung gekümmert? Hast du einen Antrag auf die FRW Versicherung bei der GKV unterschrieben? Oder hast du bei einer PKV vielleicht eien Mitgliedschaft gehabt?

Du hast geschrieben, dass du mtl. bei der Versicherung ca. 140 eur gezahlt hast. Dies ist jedoch der Beitrag für eine freiwillige Versicherung, wenn man keine andere Absicherung hat (also keine Leistungen vom Arbeitsamt, kein Bezug von einer Rente, kein Arbeitsverhältnis mit Lohn über 400 eur Brutto) OHNE Selbstständigkeit.

Für Selbstständige ist der Beitrag höher festgelegt.

Der Gesetzgeber gibt immer Mindestbeträge an, von denen mindestens Beiträge berechnet werden müssen - ganz egal, ob tatsächlich das Einkommen besteht oder nicht! Als Selbstständiger zahlt man zur Zeit ca. 310 EUR für die Kranken- und Pflegeversicherung. Im Falle einer Beitragsermäßigung (wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind), minimiert sich der mtl. Beitrag auf 210 EUR.

Leider wirst du nicht drumrum kommen, dass die Beiträge nachgezahlt werden müssen, da es eben diese Versicherungspflicht gibt. Dennoch: Wende dich unbedingt an deine Kranknkasse: Vielleicht wissen die bisher nicht, dass du zwischendurch ALG II bezogen hast (in der Zeit darf kein Beitrag berechnet werden!) und für die nachzuzahlenden Beiträge, kann man eine Zahlungsvereinbarung machen. Ganz wichtig: Melde dich dort, sonst wird es nur noch schlimmer.

Deine Situation ist leider kein Einzelfall. Seit 01.04.07 kommt das ganz oft (fast täglich) vor, dass Nachzahlungen angefordert werden und die Betroffenen sind immer erschüttert - logisch!!!

Also mein Tip: Bei der Versicherung melden und das klären. Solltest du nach wie vor nur so wenig Einkünfte haben, solltest du dir genau überlegen, ob sich die Selbstständigkeit noch lohnt. Oder aber: Der Verzicht auf ALG II widerrufen: Ein ALG II Bezug (egal wie hoch der Zuschuss vom Amt ist!) garantiert dir auf jeden Fall eine Versicherung bei der Krankenkasse. Außnahme wäre, wenn du unmittelbar vorher in der PKV gewesen bist, dann ist der ALG II Bezug auch keine Lösung, aber in deinem Fall auf alle Fälle!

Ich wünsche dir ganz viel Geduld und gute Nerven,
alles Gute!

Hallo,

bitte lassen sie von ihrer Krankenkasse auf Haupt oder Nebenberufliche Selbständigkeit prüfen und stellen sie einen Antrag auf Beitragsentlastung.

Da sie keine genaueren Angaben gemacht haben, ist dies das Einzige, was ich ihnen raten kann.

Viele Grüße
Christoph

Hallo Daniel, das ist eine Sache für einen Anwalt. Mit freundlichen Grüßen dk

Hallo danielflusson,

sorry für die sehr verspätete Antwort.
Kurz gesagt: Ja, die Krankenkasse ist gesetzlich berechtigt und sogar gezwungen Beiträge von Dir nachzufordern.
Seit 01.04.2007 besteht in Deutschland Versicherungspflicht, d.h. keiner in Deutschland darf ohne Krankenschutz leben. Aufgrund dieser Regelung hast Du also die Pflicht dich zu versichern.
Dies geht nur bei deiner letzten Kasse vor diesem 01.04.2007. Eine andere Kasse darf dich nicht aufnehmen. Die letzte Kasse muss dich aufnehmen, muss aber evtl. fehlende Versicherungsmonate zwischen deinem Antrag und dem 01.04.07 nachfordern. Da ist der Gesetzgeber unbarmherzig. Allerdings sind die Kassen immer kooperativ und lassen mit sich über eine Ratenvereinbarung sprechen.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe