Hi,
http://schuleundgesundheit.hessen.de/themen/arbeitss…
Eine Tür ist von innen OHNE Schlüssel zu öffnen . da gibt es
nichts zu diskutieren oder zu interpretieren. Ist die Tür
verschlossen und es passiert etwas, dann wird sie sich vor
Gericht verantworten müssen.
gefragt war nach Gesetzes- oder Verordnungstexten. Zum eigentlichen Zitat verweise ich auf meinen Artikel im Elternbrett:
/t/kaefighaltung/6750044/65
Du oder der Plem dürfen gerne weitersuchen und mich widerlegen.
Gruß Stefan