Hi,
eigentlich wollte ich ja Nichts mehr zu dem Thema sagen…aber manchmal geht es einem hier wie mit den guten Vorsätzen zum Jahreswechsel - die Halbwertszeit ist beschränkt.
http://schuleundgesundheit.hessen.de/themen/arbeitss…
Ein kurzer Auszug:
Fluchttüren müssen in Fluchtrichtung öffnen. Sie dürfen
niemals
verschlossen sein oder müssen über ein Panikschloss, das
jederzeit
ohne Schlüssel zu öffnen ist, verfügen. Für jeden
Unterrichtsraum
müssen zwei getrennte Fluchtwege vorhanden sein.Jetzt bin ich mal gespannt wer hier nun sagt „Die haben keine
Ahnung
und in diesem besonderen speziellen Fall darf ich die Kinder
einschließen.“
Aber ich fürchte alle meinten selbstverständlich nur Türen die
ohne
Schlüssel zu öffnen sind, die es in allen mir bekannten
Schulen aber
nicht gibt. Auf die Ausrede derjenigen die den Schlüssel
stecken
lassen wollten bin ich noch gespannt.
Dann will ich doch mal Dein Urteil über mich ein wenig bestärken:
Was Du hier verlinkt hast, ist kein Gesetzes- oder Verordnungstext. Daher ist er auch nicht sprachlich exakt, sondern bemüht sich darum dem interessierten Laien die wichtigsten Regeln näher zu bringen.
Was hier im Gegensatz zum Gesetzestext u.a. fehlt, sind die Begriffsdefinitionen. Was ist mit „Fluchttür“ gemeint?
Wenn man ein wenig zwischen den Zeilen liest, wird klar, daß es nicht die Klassenraumtür sein kann, denn die geht i.d.R. nach innen auf, obwohl dieser Text eindeutig sagt, Fluchttüren müssen in Fluchtrichtung öffnen.
Auch wenn es Dir nicht passt: ich bleibe bei meiner Einschätzung.
Was ich aber wirklich bemerkenswert finde, ist dieser Satz von Dir:
Ich habe gelernt das ich mit meiner Meinung nicht alleine bin.
Die Kunst der selektiven Wahrnehmung hast Du wirklich verinnerlicht, oder?
Gruß Stefan