Hallo liebe Mitwisser,
Ex Frau W. erhält Unterhalt vom Exmann Herrn W. Nun hat Herr W. erhausgefunden das der neue Partner von Frau W., Herr K. bei Frau W. eingezogen ist.
Frau W. bestreitet dies um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren.
Herr W. fragt seine Anwältin ob er der Ex Frau W. jetzt den entstandenen finanzellen Vorteil vom Unterhaltsbetrag abziehen kann? Die Anwältin von Herrn W. teilt mit, dass Herr W. ersteinmal beweisen muß, dass der Partner Herr K. jetzt bei der Ex Frau W. wohnt.
Herr W. wendet sich an das zuständige Meldeamt und fragt nach ob Herr K. bei der Ex Frau W. gemeldet ist.
Antwort des Meldeamtes: Hier könne keine Auskünfte an Dritte erteilt werden.
Herr W. macht sich kundig und findet auf der Internetseite: http://www.einwohnermeldeamt.de/ folgenden Passus:
Einfache Melderegisterauskünfte, wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage stellt.
Herr W. wendet sich wiederum an das Meldeamt und erfährt dort, dass auch auf schriftliche Anfragen keine Auskünfte an Dritte gegeben werden.
Frage:
Wie kann Herr W. nun beweisen, dass der Partner von der Ex Frau W.,
Herr K. bei ihr wohnt.
- Da Herr K. das Auto verkauft hat und nun mit dem Auto der Ex Frau W. zur Arbeit fährt ist eine Autokennzeichenummeldung als Beweis nicht mehr möglich.
- Einen Detektiv möchte Herr W. aus Kostengründen nicht einschalten.
- Nachbarn wollen Herrn W. keine Auskunft geben.
Bin dankbar für alle Ratschläge, Erfahrungen und Infos
Danke!
Lady_Midnight