Darf die Meldebehörde Dritten Auskunft erteilen?

Hallo liebe Mitwisser,

Ex Frau W. erhält Unterhalt vom Exmann Herrn W. Nun hat Herr W. erhausgefunden das der neue Partner von Frau W., Herr K. bei Frau W. eingezogen ist.

Frau W. bestreitet dies um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren.

Herr W. fragt seine Anwältin ob er der Ex Frau W. jetzt den entstandenen finanzellen Vorteil vom Unterhaltsbetrag abziehen kann? Die Anwältin von Herrn W. teilt mit, dass Herr W. ersteinmal beweisen muß, dass der Partner Herr K. jetzt bei der Ex Frau W. wohnt.

Herr W. wendet sich an das zuständige Meldeamt und fragt nach ob Herr K. bei der Ex Frau W. gemeldet ist.

Antwort des Meldeamtes: Hier könne keine Auskünfte an Dritte erteilt werden.

Herr W. macht sich kundig und findet auf der Internetseite: http://www.einwohnermeldeamt.de/ folgenden Passus:

Einfache Melderegisterauskünfte, wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage stellt.

Herr W. wendet sich wiederum an das Meldeamt und erfährt dort, dass auch auf schriftliche Anfragen keine Auskünfte an Dritte gegeben werden.

Frage:

Wie kann Herr W. nun beweisen, dass der Partner von der Ex Frau W.,
Herr K. bei ihr wohnt.

  • Da Herr K. das Auto verkauft hat und nun mit dem Auto der Ex Frau W. zur Arbeit fährt ist eine Autokennzeichenummeldung als Beweis nicht mehr möglich.
  • Einen Detektiv möchte Herr W. aus Kostengründen nicht einschalten.
  • Nachbarn wollen Herrn W. keine Auskunft geben.

Bin dankbar für alle Ratschläge, Erfahrungen und Infos

Danke!

Lady_Midnight

Bitte in Zukunft richtig lesen !
Hallo,

Herr W. macht sich kundig und findet auf der Internetseite:
http://www.einwohnermeldeamt.de/ folgenden Passus:

Einfache Melderegisterauskünfte, wie Vor- und Familienname,
Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die
Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage
stellt.

Dies steht so nicht auf der angegebenen Internetseite !!!

Sondern hier steht:

Einfache Melderegisterauskünfte , wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage stellt. Auskünfte über frühere Wohnanschriften, Familienstand, Geburtstag und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit dürfen die Behörden nur erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann.

Und das berechtigte Interesse liegt hier nicht vor !!!

Gruß Merger

Danke für die Antwort, da hab mich wohl verlesen.

Aber Herr W. möchte doch nur eine Einfache Melderegisterauskunft.
Nur die Anschrift recht Herrn W. schon.

Die so genannte erweiterte Melderegisterauskunft braucht Herr W.
doch garnicht. Auskünfte über frühere Wohnanschriften, Familienstand, Geburtstag und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit sind Herrn W. völlig egal.

Es geht nur um die Einfache Melderegisterauskunft und da steht:

Einfache Melderegisterauskünfte, wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage stellt.

Herr W. muß unbedingt beweisen das Herrn K. bei der Ex Frau W. gemeldet ist.

Freue mich über jeden Hinweis und jede Lösung!

Danke

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bitte auch beachten, dass es eine Auskunftssperre geben kann:

http://www.rlpdirekt.de/rheinland-pfalz/lebenslagen/…

Gruß Merger

Hi,

Aber Herr W. möchte doch nur eine Einfache
Melderegisterauskunft.
Nur die Anschrift recht Herrn W. schon.

kann denn Herr W. Suchkriterien angeben?

Die gesuchte Person muss eindeutig identifiziert werden, d.h.
man muß mindestens drei Suchkritierien wie Vorname, Familienname und Geburtsdatum oder die letzte Anschrift angeben können.

Wenn ja, dann ist über die gesuchte Person von der Meldebehörde Auskunft zu erteilen.

Viel Gruß von Tara

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Hallo und neuer Denkansatz,

wo steht geschrieben, dass die Ex nur dann in eheänlicher Gemeinschaft lebt, wenn der neue Freund bei ihr auch über das Meldeamt „eingezogen“ ist??

Warum kümmert sich der Scheidungs-/Unterhalts-Anwalt nicht darum?
Der weiß doch, wie das geht,…

lG

Danke für die Info.

Habs jetzt nochmal mit Geburtsdatum versucht und siehe da,
heute war eine Mail mit der Anschrift in meinem Postkasten.

Danke!

-)

LM

Danke,

mit Geburtsdatum hat es jetzt geklappt.

-)

Tja ja die Ämter!

LM

Scheinbar hat Herr W. eine sehr schlechte Anwältin, denn diese war auch der Meinung, dass das Meldeamt nur Auskünfte an das Gericht weiter gibt und nicht an Privatbürger.

Heute morgen hatte Herr W. aber eine Mail der Meldebehörde im Postkasten
und siehe da. Herr K. wohnt tatsächlich bei Frau W.

Jetzt wird Herr W. versuchen die Haushaltsführungskosten irgendwie abzuziehen.

Danke für Deine/Eure Hilfe!

Liebe Grüße
LM

super, bitteschön…aber:

es sind nicht die Ämter (augenroll), sondern die Gesetze…

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