Darf die Miete rückwirkend erhöht werden ?

Hallo,

wir haben von unserem Arbeitgeber eine Werkswohnung bekommen.
Die Miete wird als geldwerter Vorteil zzgl. Nebnekosten mit dem Gehalt verrechnet.

Nun hat das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung festgestellt das die Miete viel zu niedrig angesetzt ist.
Also hat unser Arbeitgeber und Vermieter die Miete ab sofort um 100% erhöht und auch noch die Frechheit bessen die neue Miete rückwirkend zum 01.01.2013 nach zu berechnen.
Für bedeutet das, das wir im Oktober auf Grund der rückwirkenden Nachberechnung nicht einen Cent Gehalt bekommen haben.

Nun kam auch raus, das unser Geschäftsführer von Anfang an damit gerechnet hat das es Ärger mit dem Finanzamt geben wird. Also hat er uns vorsätzlich ins Messer laufen lassen.

Doch als ob das nicht schon schlimm genug ist, will man das Wohnungsproblem gleich richtig lösen und hat uns gekündigt. Denn ohne Arbeitsverhältnis haben wir auch keinen  Anspruch mehr auf die Wohnung.

Doppelpost + FAQ

  1. Doppelposting in Recht Allgemein
  2. immer noch FAQ:1129

Hallo verehrter User,
Hinweise vorab: Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen ! Meine Infos sind keine Rechtsberatung !  

Sie sollten sich mit diesem Problem *sofort* an einen Fachanwalt wenden. Über den Anwalt können Sie als evtl. Geringverdiener einen „Beratungshilfeschein“ beim Amtsgericht beantragen.
MfG USKO

Hallo,

meines Erachtens ist das nocht möglich, dies Rückwirkend zu machen. Hier kommt es aber auf den Vertrag an, was damals unterzeichnet wurde.

Ich empfehle auf jeden Fall den Gang zum Anwalt.

Gruß

hi,

wir haben von unserem Arbeitgeber eine Werkswohnung bekommen.
Die Miete wird als geldwerter Vorteil zzgl. Nebnekosten mit
dem Gehalt verrechnet.

Miete die nicht gezahlt wird, kann auch nicht erhöht werden.
Ich würde vielmehr erwarten, dass hier Steuern nachgezahlt wurden.

Nochmal genau prüfen und die FAQ:1129 beachten.

grüße
lipi

Hallo,
keine Antwort möglich, da ich nicht mehr als RA arbeite.
und eine Antwort unerlaubte Rechtsberatung wäre.

Ich empfehle dringend, sich an einen RA zu wenden.
Gruß