Hallo.
Ich habe die Satzung der Müllabfuhr natürlich vorher nie erhalten, geschweige denn gelesen.
Ich besitze ein 3-Familien-Haus.
Da mir eine kleine Mülltonne für 3 Haushalte zu wenig erschien, habe ich eine doppelt so grosse und doppelt so teure Mülltonne gewählt.
Es hat sich jedoch herausgestellt, das diese gar nicht benötigt würde. Sie wurde selten mehr als halb voll.
In den 3 Haushalten war zum grössten Teil immer jeweils nur 1 Person.
Um die Müllabfuhr nicht zu betrügen, habe ich die teurere Tonne jedoch beibehalten.
Jetzt kommt die Müllabfuhr jedoch auf mich zu und wirft mir vor, das ich die 3 Haushalte hätte melden müssen.
Ich habe die Meldungen von meinen längst verstorbenen Eltern übernommen.
Und ich wusste nicht was die angemeldet hatten damals.
Jetzt möchte die Müllabfuhr eine Nachzahlung der Haushalte für die vergangenen 4 Jahre.
Das finde ich jedoch problematisch, da ich die Kosten ja nicht rückwirkend mehr an die Mieter umlegen kann oder möchte.
Mein Antrag auf Kulanz wurde abgelehnt und sie bestehen auf die Forderung.Was soll ich tun ?
Eine Aufstellung, bzw. Rechnung habe ich noch nicht erhalten.
Ich habe erstmal die Einzugsermächtigung widerrufen.
Wie wäre es mit nachholen?
Wir kennen sie übrigens auch nicht. Genau genommen wissen wir nicht mal, welche es überhaupt sein könnte. Ist auch geheim, hm?
Inhaltlich kann ich Dir leider mit den vorhandenen Informationen nicht weiterhelfen, aber ich denke, es ist wichtig zu klären, was und wann Deine Eltern damals angemeldet haben und was danach passiert ist. Irgendwann gab’s ja dann mal den Wechsel zu den größeren Tonnen (wann? wie? wer? warum?) Und von welcher Größenordnung reden wir denn so? Also musst Du da eher 100 oder eher 1000 Euro nachzahlen? Was steht denn in der Satzung der Müllabfuhr?
Achja: die Einzugsermächtigung widerrufen ist in meinen Augen nicht die großartigste Idee dieser Welt. Letzten Endes hast Du (bzw. Deine Eltern, aber trifft halt jetzt Dich) da was falsch gemacht und möchtest von denen ein gewisses Entgegenkommen. Das fördert man gemeinhin nicht, indem man den Leuten noch mehr Ärger macht Aber das nur meine persönliche Meinung…
Lass das mal rechtlich prüfen, geh zu einem Anwalt.
Besorg aber vorher (endlich !) mal die Gebührensatzung der Müllabfuhr.
Bei kommunalen Abgaben und Gebühren beträgt die Verjährungsfrist abweichend vom Regelfall( 3 Jahre) nämlich 5 Jahre, beginnend mit dem Jahresende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Deshalb kann 4 Jahre zurück schon berechtigt sein.
Übrigens, ein Vermieter eines Mehrfamilienhauses muss schon von sich aus Änderungen der Bewohner mitteilen. Meist gibt es aber sowieso eine Mindest-Tonnengröße je Haushalt, unabhängig davon ob man die braucht.
Das hängt damit zusammen, dass über die Müllgebühren auch andere, i.d.R. nicht einzeln berechnete Dienstleistungen der Müllabfuhr abgedeckt werden. So z. B: Sperrmüll, Annahme von Sondermüll und Betrieb von Recyclinghöfen.
MfG
duck313
hi,
also ist unbekannt, ob es 50 oder 5000€ sind?
klasse Idee. Jetzt haben die Mitarbeiter, die eventuell einen Ermessensspielraum hätten, dich ganz super gern und helfen dir erst recht. Oder vielleicht auch nicht.
mal zur Sache:
du hast nun alles erzählt was du nicht weißt. Gibts auch Dinge, die bekannt sind?
Hier ist es auch so, dass sich jeder anmelden muss.
Jedoch mit der Außnahme, dass man sich auch auf eine andere Tonne anmelden kann.
Eventuell, nur so als Tipp, liest man sich jetz mal ein.
aber einen Vertrag hast du doch mit denen. Auch wenn du ihn von deinen Eltern geerbt hast.
Erzähl mal welcher Verein, wetten ich finde das online in wenigen Minuten?
Dieses lesen wäre das erste (lange vor den quatsch mit der Einzugsermächtigung und auch vor einem Forum, was man nachholen würde.
grüße
lipi
Hallo.
Die aktuellen Daten und Kosten kannst Du unter der Bezeichnung „Abfallwirtschaftsgebühren“ deiner Stadt bzw. Gemeinde einsehen. Üblich sind Entleerungskosten pro Tonne und Volumen, siehe Beispiel Stadt Leipzig:
Restabfallleerungsgebühr 14-täglicher Turnus
Behältergröße
Leerungsgebühr pro Leerung
60 Liter
3,76 EUR
80 Liter
4,79 EUR
120 Liter
6,04 EUR
240 Liter
8,32 EUR
1100 Liter
33,05 EUR
Hat also nichts mit der Anzahl der Haushalte zu tun, sondern mit dem Bedarf, das kann sich jederzeit ändern. Eine Nachzahlungsforderung, in der Form und der Begründung, wie Du es hier beschreibst, dürfte die Stadt-/Gemeindeverwaltung rechtlich kaum durchsetzen.
Kommt mir so, wie bei einer Katze vor: erst einmal fauchen, vielleicht kriegen die Leute Angst und zahlen.
Zement mal.
Edit:
ja nun.
Wenn man damals eine Info hatte, man dürfte die kleine Tonne nicht nehmen, wie kommt es dann, dass man keine Ahnung haben will, über die Anzahl der Haushalte?
Fällt dir einen Erklärung ein, warum du der Meinung warst, eine kleine Mülltonne würde die Abfallgesellschaft betrügen?
Da ist offenbar mehr Wissen vorhanden gewesen oder du suchst jetz in nachhinein nach passenden Gegebenheiten und tust einfach nur so (man würde es auch als lügen betrachten).
Beides ist nicht hilfreich, aus deiner Sicht.
Beides erzeugt ein Gefühl ‚der will uns nur verarschen‘.
Dass du damit nicht auf eine kulante Lösung hoffen darfst, ist dir klar - oder?
grüße
lipi
hi,
das ist die Gebühr je Leerung.
vergessen hast du hierbei nun die Verwertungsgebühr.
Die Verwertungsgebühr wird behälterbezogen für ein Grundstück erhoben. Bei deren Kalkulation
wird die zum Stichtag 01.06. des Kalkulationsjahres an die jeweilige Behältergröße
durchschnittlich angeschlossene Zahl der amtlich gemeldeten Personen berücksichtigt.
Es gibt hier eine Vielzahl von möglichen Varianten.
Eine reine Gebühr je Leerung finde ich nicht so gut. Da landet viel Müll irgendwo da, wo es nix kostet.
Üblich sind auch mehrere Pflichtleerungen und der Rest nach Gewicht oder fixer Gebühr.
das kannst du ja mal begründen. Dann wissen wir auch endlich, um welche Stadt es geht.
grüße
lipi
Und wie sie das kann.
Für diese Gebühren gelten die Verjährungsfristen gem. § 228 AO - da ist, wenn wissentlich und willentlich zu wenige Haushalte angemeldet worden sind, bei fünf Jahren noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht.
Übrigens: Die Gültigkeit der Gebührenordnung der Stadt Leipzig ist auf selbige beschränkt. Diese Gebührenordnung erlaubt keine Aussage darüber, wie die Gebühren für Müllabfuhr z.B. in Karlsruhe, in Gnoien oder in Großburgwedel festgesetzt werden.
Schöne Grüße
MM
Um es vielleicht noch mal zu verdeutlichen:
Wir hatten NIE vorher Probleme mit der Müllabfuhr.
WARUM SOLLTE ICH DA DEREN SATZUNG LESEN ?
Jetzt habe ich es natürlich getan und es steht so auch darin.
Seit 1969 existiert der 2. Haushalt.
Irgendwann um 1985 herum kam der dritte dazu.
Ich selbst bin erst 2002 hier eingezogen und habe die Hausabrechnung übernommen.
Alles lief bisher reibungslos und ich habe die grössere Tonne genommen, um der Müllabfuhr genug zu zahlen statt deren Satzung zu lesen. Wusste nicht mal, das die eine haben.
Finanziell handelt es sich wohl monatlich um € 3.30 pro Haushalt.
Nachforderung dann für 2 Haushalte = 6.60 x 48 Monate = also ca. 160,–. (Hoffe nicht mehr).
hi,
diese kindliche Weltanschauung kannst du dir direkt verkneifen.
ein ‚was ich nicht weiß, gildet nicht‘ zählt nicht - Spätestens ab 18 Jahren ist damit Schluss.
Dass jede Firma so ihre Regeln hat, sollte dir durchaus bekannt sein. Auch wenn du die AGB von Amazon noch nie im Leben gelesen hast, weil es ja keine Probleme gibt, sind diese dennoch gültig.
um beim Beispiel von Leipzig zu bleiben, wäre das vergleichbar mit der Verwaltungsgebühr.
Nebst dem Restmüll hat man üblich ja den gelben Sack und auch Altpapier fällt in größeren Mengen ab.
Das hast du eben schlicht vergessen, als du für dich beschlossen hast, die große Tonne zu nehmen und damit wäre alles erledigt.
und waren die damit einverstanden?
letztlich kann ich mir eins nicht verkneifen:
aber nur, weil die deinen Beschiss bisher nicht bemerkt hatten.
grüße
lipi