Darf die PKV einen Vertrag nachträglich ändern?

Hallo www-Gemeinde,

Ich bin dieser Tage auf der Suche nach dem für mich
richtigen Versicherungsmix und muss mir folglich auch
überlegen, ob ich mich privat oder gesetzlich kranken-
versichere. Jetzt habe ich heute von einem Vertreter
einer GKV gehört, eine PKV könne, wenn sich im Laufe
des Lebens beispielsweise eine chronische Erkrankung
einstelle, den Versricherten drastisch höherstufen.

Ich meine dabei nicht verschwiegene Vorerkrankungen,
sondern wirklich später auftauchende Dinge. Der Mann
brachte dann ein Beispiel eines Bekannten, der zuckerkrank
wurde und dem der Versicherer einen Aufschlag von 400%
reingedrückt hätte. Er hätte flehentlich bei der GKV
um Aufnahme gebettelt, aber die durften ihn ja nicht
mehr nehmen.

Die Frage: Unlautere Panikmache oder reale Gefahr??

Danke für Eure Antworten!
Christian

Hi Christian,
auch Versicherungen müssen sich an Verträge halten. Wenn der Vertrag also keine entsprechende Änderungsklausel enthält, ist ein nachträgliches Ändern unmöglich. Lediglich die Möglichkeit der Änderung des Beitragsatzes für den Tarif und der Höhe der Selbstbeteiligung, mit Wirkung auf alle entsprechende Verträge, ist vertraglich mit Sicherheit vereinbart. Aber auch da kann das Unternehmen nicht „einfach so“ etwas ändern, dies muss ein unabhängiger Treuhänder begutachten und genehmigen.
Hierbei hilfreich für die Auswahl des „richtigen“ Versicherers als EIN Kriterium heranziehen: Wie oft ändert das Unternehmen seine Tarife. Meist wird dann der Vorgängertarif geschlossen, d.h. keine neuen Versicherten mit diesem Tarif versichert. Das führt dazu, dass mit der Zeit das Durchschnittsalter aller in diesem Tarif Versicherten immer höher wird, und damit die Kosten stark ansteigen. Dadurch wird zwangsläufig der Beitragssatz kontinuierlich mit dem Alter stark ansteigen.
Also: Genauestens die Verträge lesen. Für mich ist es aber wirklich, wie Du richtig sagst, nah an der Panikmache.
Gruß
Kai
http://www.zukk.de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich bin zwar ein GKV-Angestellter, habe aber trotzdem auch Erfahrung mit PKV.
Ich habe eine Krankenhaustagegeldversicherung.
Als ich vor einigen Jahren eine Gallen-Op hatte, musste
ich anschliessend für drei Jahre einen Risikozuschlag
für diese Versicherung zahlen.
Es ist also doch möglich, dass ein lfd. Vertrag (zumindest
vorübergehend) einseitig geändert werden kann.

Mfg.

Günter Czauderna

Hi, wofür brauchst du denn ne Zusatzversicherung ? Du kannst doch als freiwill.versicherter als Privatpatient sowieso gehen,
gibst du denn dann auch bei der Beihilfestelle an, daß hier schon zusätzlich geleistet wurde?
( tsch …tsch…) hier wird wieder mit Krankheit Geld verdient.Dafür zahlt man dann bei Euch 1000,- DM Beitrag jeden Monat.
Gruß von einem fröhlich zahlenden Mitglied.
Tschüßße

Hallo,
nur wegen der Ordnung - Beihilfe hab ich nicht in
Anspruch genommen, aber dass Du mtl. 1000,00 DM
Beitrag zahlst find ich toll.

Gruss

Günter

Korrektur…
Hallo Günter,

danke für deinen Steilpass, denn so wird das Erklären leichter. :smile:

Alle PKV-Verträge richten sich nach den MB/KK = Musterbedingungen Krankheitskostenvollversicherung.

1.Eine Beitragsanhebung ist nicht wegen des Älterwerdens gestattet. (vgl. MBKK § 8a (2) )

  1. Bei Erhöhung des Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit und hinzukommendem erhöhten Risiko nach Beginn des Vertrages, steht dem Versicherer (VR) ein Risikozuschlag (RZ) je nach Umfang zu mit Blick auf seine allgemeine Regelung zu. (vgl. MBKK § 8 (4) )

  2. Kündigungen regelt § 14 MBKK
    Hierbei sind insbesondere (1) und (2) interessant, denn eine Erhöhung der Prämie ist nur unter diesen Voraussetzungen zulässig.

Eine PKV -Zusatzversicherung ist keine substitutive Krankenversicherung und fällt damit unter den Punkt (1). Eine PKV-Vollversicherung ist hingegen Bestandteil.

Ein Krankenhaustagegeldzusatzbaustein fällt innerhalb der PKV-Voll aber auch unter den Bereich der Zusatzversicherung, da der Versicherungsnehmer (VN) auch krankenversichert ist, ohne diesen Baustein. *Stichwort substitutiv*

Ein Vertrag, der eine gewisse Zeit nach Beginn mit einem RZ belegt wird, fällt definitiv auch unter diese Punkte, denn er ist letztendlich eine Kündigung verbunden mit einem neuen Angebot. Aber auch hierbei gilt, dass dies nur bei einer Teilversicherung zulässig ist. (vgl. (2) )

Ein Rücktritt aufgrund einer Obliegenheitsverletzung ist von dieser Ausführung nicht erfasst.

Gruß
MArco

Hallo Marco,

damit ich Dich nicht falsch deute, nochmal ein paar Nachfragen
zu Deinen Aussagen.

Alle PKV-Verträge richten sich nach den MB/KK =
Musterbedingungen Krankheitskostenvollversicherung.

1.Eine Beitragsanhebung ist nicht wegen des Älterwerdens
gestattet. (vgl. MBKK § 8a (2) )

  1. Bei Erhöhung des Versicherungsschutzes während der
    Vertragslaufzeit und hinzukommendem erhöhten Risiko nach
    Beginn des Vertrages, steht dem Versicherer (VR) ein
    Risikozuschlag (RZ) je nach Umfang zu mit Blick auf seine
    allgemeine Regelung zu. (vgl. MBKK § 8 (4) )

  2. Kündigungen regelt § 14 MBKK
    Hierbei sind insbesondere (1) und (2) interessant, denn eine
    Erhöhung der Prämie ist nur unter diesen Voraussetzungen
    zulässig.

Eine PKV -Zusatzversicherung ist keine substitutive
Krankenversicherung und fällt damit unter den Punkt (1). Eine
PKV-Vollversicherung ist hingegen Bestandteil.

Im Klartext:
* Eine PKV-Zusatz-Versicherung darf NICHT wg. Alters teurer
werden, eine PKV-Vollversicherung aber wohl? (Von letzterem war
ich schon immer ausgegangen. Das wird ja sogar von den
Versicherungsmaklern nicht verschwiegen.
* Hingegen darf eine Voll-PKV nicht im Beitrag steigen, wenn mein
Gesundheitszustand sich verschlechtert - sondern nur dann, wenn
ich bei verschlechtertem Gesundheitszustand eine Aenderung des
Vertrags wuensche? Hier verhaelt es sich bei einer PKV-Zusatz-
Versicherung anscheinend wiederum anders, wie Guenter schrieb.

Habe ich das jetzt richtig auf- und zusammengefasst???

Ein Krankenhaustagegeldzusatzbaustein fällt innerhalb der
PKV-Voll aber auch unter den Bereich der Zusatzversicherung,
da der Versicherungsnehmer (VN) auch krankenversichert ist,
ohne diesen Baustein. *Stichwort substitutiv*

Ein Vertrag, der eine gewisse Zeit nach Beginn mit einem RZ
belegt wird, fällt definitiv auch unter diese Punkte, denn er
ist letztendlich eine Kündigung verbunden mit einem neuen
Angebot. Aber auch hierbei gilt, dass dies nur bei einer
Teilversicherung zulässig ist. (vgl. (2) )

Was ist in diesem Fall ein RZ???

Ein Rücktritt aufgrund einer Obliegenheitsverletzung ist von
dieser Ausführung nicht erfasst.

Gruß
MArco

Gruss,
Christian

Antworten…
Hallo Christian,

hatte ich eigentlich den Link gepostet, wo die Bedingungen zu finden sind?

Wenn nicht, hier: http://www.alteoldenburger.de/Bedingungen/ao-mbkk-ku…

Im Klartext:
* Eine PKV-Zusatz-Versicherung darf NICHT wg. Alters teurer
werden, eine PKV-Vollversicherung aber wohl? (Von letzterem
war ich schon immer ausgegangen.

BEIDE dürfen nicht wegen Älterwerden teurer werden. Der Preis beinhaltet eine Risikoprämie. Als junger Mensch zahlst du deutlich mehr, als benötigt wird… als alter Mensch halt umgedreht.
Wodurch der Beitrag teurer wird, ist eben die Risikostruktur… wieviele Menschen also noch in dem Tarif enthalten sind *Stichwort: geschlossene Tarife, ständig neue Tarife* und wie der Kostenverlauf ist. Ist der Tarif über die Maße mit schlecht verlaufenden Kosten belastet, so darf ein unabhängiger Treuhänder festlegen, dass die Prämie erhöht werden darf. Eher geht auch dies nicht.

Das wird ja sogar von den
Versicherungsmaklern nicht verschwiegen.

Wer da was anderes sagt, der ist schlichtweg „ein Meister seines Fachs“ und bei dem würde ich vielleicht jede Versicherung abschließen, aber niemals meine Krankenversicherung.
Das hört sich eher nach einem Wald- und Wiesenläufer an. Sorry, aber so hart ist es.

Nachzulesen: MBKK §8a (2).

Tarife, die keine Alterungsrückstellung bilden müssen, sind Jugend- und Juniorentarife, da diese für Kinder sind und diese danach meistens erst pflichtversichert sind, bevor sie sich, wenn überhaupt jemals, privat versichern können. Erst ab den Tarifen und Beiträgen der Erwachsenen *20 Jahre* sind die Tarife, egal ob Zusatz- oder Vollversicherung, mit einer Alterungsrückstellung zu kalkulieren.

* Hingegen darf eine Voll-PKV nicht im Beitrag steigen, wenn
mein Gesundheitszustand sich verschlechtert - sondern nur dann,
wenn ich bei verschlechtertem Gesundheitszustand eine Aenderung :des Vertrags wuensche? Hier verhaelt es sich bei einer :stuck_out_tongue:KV-Zusatz-Versicherung anscheinend wiederum anders, wie :Guenter schrieb.

Eine Änderung des Vertrages nicht. Wenn die neuen Tarife schlechtere Leistung beinhalten, gibt es keine Probleme. Problematisch wird es erst dann, wenn die neu zu versichernden Tarife eine Besserstellung des VN nach sich ziehen.

Habe ich das jetzt richtig auf- und zusammengefasst???

Fast :smile:

Was ist in diesem Fall ein RZ???

Vergaß ich das auch? Sorry… RZ=Risikozuschlag.
Beispiel:
Der Versicherer sagt: Meniskusschaden stellt für mich ein um 100% höheres Risiko dar, dass ich im stationären Bereich leisten muss.
Altprämie für den staionären Teil: 250 DM. Neuprämie 350 DM.
Dann darf für die 100 DM ein 100%iger Aufschlag genommen werden.
Würde also zu zahlende Prämie von neu 450 DM machen. So kann man es grob erklären… man müsste dazu aber interne Kalkulationsgrundlagen haben, um es genau zu sagen.

Gruß
MArco

Hallo Christian,

hatte ich eigentlich den Link gepostet, wo die Bedingungen zu
finden sind?

Wenn nicht, hier:
http://www.alteoldenburger.de/Bedingungen/ao-mbkk-ku…

Der Link ist leider tot…

Im Klartext:
* Eine PKV-Zusatz-Versicherung darf NICHT wg. Alters teurer
werden, eine PKV-Vollversicherung aber wohl? (Von letzterem
war ich schon immer ausgegangen.

BEIDE dürfen nicht wegen Älterwerden teurer
werden. Der Preis beinhaltet eine Risikoprämie. Als junger
Mensch zahlst du deutlich mehr, als benötigt wird… als alter
Mensch halt umgedreht.
Wodurch der Beitrag teurer wird, ist eben die
Risikostruktur… wieviele Menschen also noch in dem Tarif
enthalten sind *Stichwort: geschlossene Tarife, ständig neue
Tarife* und wie der Kostenverlauf ist. Ist der Tarif über die
Maße mit schlecht verlaufenden Kosten belastet, so darf ein
unabhängiger Treuhänder festlegen, dass die Prämie erhöht
werden darf. Eher geht auch dies nicht.

Da will ich nochmal nachhaken, um garantiert nichts falsch
zu verstehen. Wenn ich eine PKV abgeschlossen habe, steigen
die Beiträge nicht weil ich älter werde, sondern aufgrund des
Kostenverlaufs des Tarifs?!? D.h., es kommt ganz wesentlich,
ja alleinig darauf an, wie der PKV gemanagt wird? Im Extremfall
könnte also eine optimal gemanagte PKV komplett stabil bleiben?
Da müssen einer Versicherung doch Auflagen gemacht werden,
wie schnell sie einen Tarif schliessen darf. Ich meine, wenn sie
das direkt nach meinem Eintritt macht, bin ich doch gründlich
an der Nase rumgeführt worden - auf lange Sicht; ich bin jetzt
noch der Beitragszahler für die alten, teureren Versicherten

  • und dann, wenn ich älter werde, kommen keine jungen Ver-
    sicherten nach, die mich mitfinanzieren !?!?
    Da haben wir doch wieder dasselbe Problem wie bei der GKV, oder?

Anders herum gefragt: Das Eintrittsalter spielt beim Tarif
aber schon eine Rolle, zumindest das habe ich doch wohl richtig
verstanden, oder?

Wie könnte man denn rausfinden, in welchen Abständen Tarife
gechlossen werden? Das ist dann doch wohl ein ganz wesentlicher
Punkt, oder? Und was passiert dann nach der Schliessung?
Der Beitrag wird immer teuerer. Wenn dann ein von den Leistungen
vergleichbarer Tarif aufgelegt wird, werden dann trotzdem die
RZs neu festgelegt?
Hmm, das ist mir ne heikle Sache mit der PKV

Gruß,
Christian

Danke…
Hallo Christian,

Der Link ist leider tot…

War schon lange nicht mehr da, da ich die Texte hier liegen habe :smile:

Grund war, die haben auf php umgestellt :smile:

http://www.alteoldenburger.de/bedingungen/ao-mbkk-ku…

Da will ich nochmal nachhaken, um garantiert nichts falsch
zu verstehen. Wenn ich eine PKV abgeschlossen habe, steigen
die Beiträge nicht weil ich älter werde, sondern aufgrund des
Kostenverlaufs des Tarifs?!? D.h., es kommt ganz wesentlich,
ja alleinig darauf an, wie der PKV gemanagt wird? Im
Extremfall könnte also eine optimal gemanagte PKV komplett :stabil bleiben?

Ja… genauso ist es… es hängt aber nicht alleinig vom Managment ab, sondern auch von den Versicherten… rennen die wegen jedem Wehwehchen zum Doc, dann belastet das natürlich über die Maße die Tarife, egal wie gut das Managment ist. :smile:
Es gibt auch Tarife, vor allem im Zusatzbereich, die wurden aufgrund guten Verlaufes jahrelang günstiger… dann mal wieder teurer… mal blieben sie… es hängt also von vielen Faktoren ab, aber keinesfalls vom Alter des Versicherungsnehmers.

Da müssen einer Versicherung doch Auflagen gemacht werden,
wie schnell sie einen Tarif schliessen darf. Ich meine, wenn
sie das direkt nach meinem Eintritt macht, bin ich doch :gründlich an der Nase rumgeführt worden - auf lange Sicht; ich :bin jetzt noch der Beitragszahler für die alten, teureren :Versicherten - und dann, wenn ich älter werde, kommen keine :jungen Ver- sicherten nach, die mich mitfinanzieren !?!?

So in etwa kann man es sehen… es gibt viele Versicherer, die haben nicht einen einzigen Tarif geschlossen, während Ihrer Laufzeit. Es gibt andere Versicherer, Namen darf ich nicht nennen, die machen alle Jubeljahre einen neuen Tarif auf…
Es hängt also auch von der Versichererwahl ab.

Du sammelst deine eigene Alterungsrückstellung an. Wenn Versicherte aus deinem Tarif in ein anderes Unternehmen flüchten, so kommen die verbliebenen Rückstellungen, denn diese können nicht mitgenommen werden, dir zu Gute.
Du solltest dich für einen Tarif entscheiden, der nicht gerade erst seit gestern auf dem Markt ist. Das Versicherungsunternehmen muss zudem Zinsen und Kapitalerträge auch deinem Vertrag zukommen lassen. Die Versicherer, die ich für gut empfinde, haben selten eine durchschnittliche Steigerung von mehr als 3% p.a. gemacht. Das ist nur unwesentlich mehr, als die Inflation… also so schlimm ist es dann doch wieder nicht.

Bei der GKV wird im gleichen Zug die BBG angepasst… die GKV hält also Schritt :smile:

Was der vorteil ist… du bist Vertragspartner und nicht eine Gemeinschaft… und wenn du schadensfrei bist, dann gibt es auch noch Beitragsrückerstattungen, die dir, wenn du Arbeitnehmer bist, dein Arbeitgeber mitfinanziert.

Da haben wir doch wieder dasselbe Problem wie bei der GKV,
oder?

Nein. Letztendlich hast du ja die Möglichkeit in gleichwertige Tarife ohne neue Gesundheitsprüfung aufgenommen zu werden. Du unterliegst dabei aber den Kalkulationsrichtlinien des neuen Tarifes… und gute Versicherer setzen sich am Markt durch.
Die SDK, Universa, ARAG, Hallesche in Teilen, Axa in Teilen, Signal Iduna in Teilen und die Mannheimer sowie Barmenia eingeschränkt dürften sicherlich dazugehören.

Anders herum gefragt: Das Eintrittsalter spielt beim Tarif
aber schon eine Rolle, zumindest das habe ich doch wohl
richtig verstanden, oder?

Das Eintrittsalter, das Geschlecht und die individuellen Gesundheitsprofile ergeben den Beitrag.
Sagen wir, du trittst mit 25 Jahren ein und mit deinem Alter wird man heutzutage durchschnittlich 75 Jahre alt, durchschnittlich benötigt der Versicherer während dieser Laufzeit 1.000.000 DM… also wird dies durch 75-25 Jahre * 12 Monate errechnet… und ergibt deinen Monatsbeitrag… tatsächlich brauchst du 900.000 DM aber statistisch gesehen vielleicht zwischen dem 65-75 Lebensjahr… daher siehst du, jung überbezahlt, im alter zu wenig…

Ich hoffe, dass war halbwegs gut erklärt … ohne Stimme und/oder Zettel ist es was shcwerer :smile:

Wie könnte man denn rausfinden, in welchen Abständen Tarife
gechlossen werden? Das ist dann doch wohl ein ganz
wesentlicher Punkt, oder?

Da kann dir kein Versicherer eine Garantie geben… aber Fakt ist, dass gerade ältere Versicherer sicherlich Gefahr laufen, sich vor Jahren schlechte Risiken eingefangen zu haben, aber ihre Erfahrung, was so ein Mensch bei gewissen Leistungen während einer Vertragslaufzeit so kostet, ist dafür umso höher.

Und was passiert dann nach der Schliessung?

Er ist lediglich für den Neuverkauf geschlossen… für Bestandskunden ist er nachwievor offen.
Sollte dies passieren, muss dem Versicherten aber ein Umstellungsangebot unterbreitet werden.

Der Beitrag wird immer teuerer. Wenn dann ein von den
Leistungen
vergleichbarer Tarif aufgelegt wird, werden dann trotzdem die
RZs neu festgelegt?

Nein, wenn keine Mehrleistungen enthalten sind, gibt es ja auch kein höheres Risiko für den Versicherer…

Hmm, das ist mir ne heikle Sache mit der PKV

Verständlich… deswegen sollte man dies auch keinem Wald- und Wiesenläufer überlassen… Die PKV ist schon eine halbe Ehe :smile:

Eine Beratung daher immens wichtig…

Gruß
MArco

PS. die ersten 2-3 Jahre kann man vielleicht noch probieren, aber spätestens dann sollte man als VN seinen VR haben, denn sonst versaut man massenhaft Rückstellungen.

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