Darf die planung und Ausarbeitung eines Angebotes einer Photovoltaikanlage etwas kosten?
Die Ausarbeitung mit Anfahrt und Abfahrt und Beratung von insgesamt 3 Stunden können nicht mehr umsonst sein, deshalb wollte ich wissen ob mann dem Kunden bei nicht Annahme des Angebotes ( 25 Seiten mit Skizzen etc. etwas berechnen darf.
Wenn es vorher vereinbart wurde, klar.
Kann mündlich oder AGB sein
Arbeiten Sie „umsonst“???
Das ist eine juristische Frage! Für ein Angebot kannst du nichts berechnen außer du vereinbarst das wie eine KFZ Werkstatt. aber dann brauchst du erst gar nicht in das Auto zu setzen die gehen dann gleich zu einem anderen. ist halt ein Käufermarkt.
In der Branche holen sich sog. Angebotjäger von verschieden Anbietern ein Angebot, diese ist dann teilweise sehr spärlich ausgearbeitet. Unsere Angebot sind extrem mit Sücklisten und Belegungsplänen sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Steuerberechnungen ausgearbeitet. Inder Vergangenheit haben wir dies immer ohne Berechnung gemacht, können aber in Zukunft dies nicht mehr so wirtschaftlich betreiben , da ein Großteil unsere Ausarbeitung nur als Vorlage für einen Billiganbieter nutzt und wir teilweise dann den Auftrag nicht bekommen. Wir denken an Kosten von 105,-- netto für ca. drei Stunden Arbeit.
Ist völlig nachvollziehbar.
Lieber weniger Kontakte, aber dafür richtige kunden, die gute Leistung honorieren.
Idee: Angebot der späteren Verrechung bei Auftrag
Gruß
Hallo,
bin mir nicht 100% sicher. Habe jedoch folgende Vermutung: Du kannst gesetzlich nichts in die Rechnung stellen, was du nicht angekündigt hast. Im klartext: Vor der Angebotsangabe hast du dem Kunden die anfallenden Kosten für Angebotserstellung klar machen müssen. Er hätte dich nach Betrag gefragt, angenommen bzw. abgelehnt. Der Betrag wäre klar geregelt.
Aber: Du hast ja planerische Leistungen erbracht soviel ich verstanden habe. Diese sind meiner Meinung nach, zu begleichen. Weil der Gesetzgeber die Planung als vollkommene und erbrachte Leistung sieht.
Verfolge diesen Weg, dann meine ich hast du gute Chancen dein Geld zu bekommen.
Viel Glück.
Wer will was von wem woraus …
Gibt es eine klare und für den Kunden eindeutig erkennbare Vereinbarung aus der er annehmen musste, dass er für die Ausarbeitung des Angebotes etwas zahlen muss und diese Kosten nur dann angerechnet werden, wenn er den Auftrag an die anbietende Firma vergibt? (vgl. einem Kostenvoranschlag bei einer KfZ-Werkstatt)
Oder musste für den Kunden der Eindruck entstehen, dass die Erarbeitung des Angebotes eine kostenfrei Akquiseleistung des Unternehmers ist? (vgl. ersten Skizzen und Entwurfsansätzen bei Architekten, die im übrigen regelmäßig deutlich über drei Stunden liegen)
Gibt es also eine vertragliche Vereinbarung (mündlich oder schriftlich) aus der der Vergütungsanspruch hergeleitet werden kann?
Dirk Baumeister, Neuss
Hallo,
generell sind meines Wissens Kostenvoranschläge/Angebote immer kostenfrei zu halten.
Für einen mündlichen Auftrag einer Planung könnte man nur nach vorheriger Absprache Kosten geltend machen.
Die Verrechnung von Kosten bei Nichtbeauftragung ist schwierig. Solche Kosten sind vorher abzusprechen.
Vielleicht hilft ja die direkte Anfrage an den Interessenten.
Ansonsten sehe ich keine große Chance hier Kosten geltend zu machen.
Ein Versuch ist es aber wert.
Gruß
Oliver
Hallo Goodyear501,
ein Angebot sollte immer kostenlos sein.
Wie umfangreich und aussagefähig ein Angebot ist hängt immer vom Bieter ab. Und was sind schon 3 Stunden für ein Angebot?
Sollte der Auftraggeber allerdings eine Planung verlangt haben, dann ist diese nach der geltenden HOAI 2009 abzurechnen. Wobei zu beweisen ist wie weit der Auftrag zur Planung ging, und ob nicht doch nur Akquise vorliegt.
Der Aufwand für die Angebotsabgabe sollte schon in dem Angebotspreis eingerechnet sein, denn mit Abgabe des Angebotes verpflichtet man sich zur Leistungserbringung nach den angebotenen Preisen. zusätzliche Leistungen nach Auftragsvergabe können aber als zusätzliche Leistungen noch abgerechnet werden. Bei der Kalkulation des Angebotes ist auch der Aufwand des bzw. der verschiedenen Angebote ein zu kalkulieren.
Viele Grüße
Jürgen Hartleib,
Architekt
davon habe ich leider keine ahnung, sorry dass ich trotzdem antworte, aber mein account wird sonst deaktiviert, wenn ich nicht auf jede anfrage antworte.