… Strafanzeigeniederschrift schon eine Interpredation abgeben
Beklagter gibt bei der Polizei eine Anzeige auf.
Hier wird schon von Polizist gegen Beschuldigten eine Interprädation verfasst. Ist das zulässig. Es klingt ja schon nach einer Vor- Verurteilung.
Ich dachte immer hier wird nur das gesprochene Wort sowohl vom Beschuldiger als auch evt. dann vom Beschuldigten Kommentalos nieder - aufgeschrieben
Guten Tag,
in die Anzeighe gehören die Angaben, die der Anzeigenerstatter macht. Wenn der mit den Angaben des Beamten nicht einverstanden ist, unterschreibt er die Anzeige nicht. Er kann dann verlangen, dass seine Einwände aufgenommen und der Anzeige beigefügt werden.
MfG
W.G.