Darf die Polizei das Grundlos?

Guten Tag zusammen,
Ich habe mal eine Frage da ich jetzt bereits mehrmals nervige Personenkontrollen am Bahnhof hinter mir habe.
Ich werde immer wieder am örtlichen Bahnhof sowohl von Zivil Polizisten als auch von Streifenbeamten kontroliert… Immer Grundlos, soll heißen ich verhalte mich normal und gehe meines Weges. Was also gibt den Beamten das Recht mich immer wieder anzuhalten?
Wenn ich dann meinen Ausweis zeige, ergibt die Rückfrage dass ich keine Vorstrafen habe und nicht gesucht werde o.ä… darauf hin muss ich jedes mal meinen Rucksack auslehren und einmal durfte ich sogar den Inhalt meines Geldbäutels zeigen. Alles immer ohne Befund. Auf welche Grundlage passiert das? Kann ich mich dagegen wehren? es ist halt schon ziemlich unangenehm vor vielen Menschen seine Taschen auszulehren bzw auch vor den Beamten… ist halt meine Privatsphäre…
Außerdem fragen mich die Polizisten auch gerne mal woher ich komme und wohin ich gehe… meistens komme ich von zuhauße und gehe in die Arbeit oder umgekehrt muss ich auch darüber auskunft geben oder kann ich das verweigern?

Hoffe mir kann jemand meine Fragen beantworten :smile:

lg Tobi

Hallo RealTK,
leider kann ich dir nicht helfen.
Gruß hexe1971

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Hallo,
je nach Bundesland sind verdachtsunabhängige Kontrollen möglich.
mehr kann ich nicht sagen.

Gruß
HaWeThie

Hallo RealTK,

Auskunft bezüglich Deiner Anfrage gibt Dir das Polizeiaufgabengesetz(PAG), hier u.a. der Art. 13.
Google mal danach.

Gruß
allboysz

Hallo,

ich denke eine allgemeine Personenkontrolle ist Rechtens und man kann dagegen nichts unternehmen.

Kann Dir leider nicht weiterhelfen

LG

Hallo und guten Morgen

Leider kann ich Ihnen darauf keine passende Antwort geben ausser dass mein Sohn auch immer am Bahnhof kontrolliert wird. Das mit der Tasche aus lehren finde ich schon sehr heftig. Ich würde die Beamten mal fragen ob dies nicht ein bisschen diskreter gehen würde. Nächste Frage ist die, sind es immer die gleichen Beamten? die sollten sie ja mittlerweile auch kennen??? Ob man sie dagegen wehren kann glaube ich nicht sie würden sie wahrscheinlich mit auf den Polizeiposten nehmen und da dann eine gründliche Personenkontrolle machen.

L. G. Jango

Hallo !
Also das finde ich schon umverschämt,ob die das dürfen,könnte dir ein Rechtsanwalt beantworten.Beispiel:Junger Mann wird mit seinem alten Auto immer angehalten,kontroliert und auf seine Privatsachen im Auto angesprochen und gezwungen dieses oder jenes zu entfernen.Als er ihnen sagte,er möchte den Namen des Shefs,haben sie von ihm abgellasen.das war auf einer wenig befahrenen Strasse nachts um 1h.Seit er ein neues Auto fährt,ist Ruhe.
Also das mit dem Namen Vom Shef würde ich ausprobieren.Viel Glück

Hallo Tobi,

Du scheinst mir ja noch recht jung zu sein und Deine Schilderung läßt wohl auf Schikane der Streifenbeamten schließen.

Du kannst zur Polizeistelle gehen und dich dort beschwerden und die Streifenbeamten müssen zur Rede gestellt werne. Natürlich können sie Dich nicht in einer solchen Weise belästigen und schikanieren. Notfalls blüht denen bei Zeugen auch eine Dienstbe-
schwerde.

Grüße, Donowan

Auch eine Staatsmacht hat Grenzen, warum es dich häufig trifft hat vielleicht Gründe?

Juristisch kenne ich mich leider in diesem Bereich nicht aus, sorry!

Lieber Tobi,

ein richtiger Rat ist hier ja echt gefragt!!! Komisch ist es schon, dass sich immer alle auf Dich konzentrieren. Das kann ich mir schon peinlich vorstellen, die Taschen ausleeren zu müssen. Gegen die Polizei wirst Du Dich aber nicht wehren können sonst machst Du Dich strafbar.
Ich würde mal sagen:komisch-komisch-komisch.
Laß Dir doch immer eine Bestätigung geben und dass Du nichts in Deinen Taschen hast. Sauerei kann man da nur sagen oder einfach Pech.

LG
Uli

Die Rechtsgrundlage für solche Maßnahmen dürfte im jeweiligen Landespolizeigesetz zu finden sein, das Befugnisse der Polizei regelt. Da gelten für jedes Bundesland leicht andere Bestimmungen.
Grundsätzlich ist as aber so so, dass die Polizei an Orten, die erfahrungsgemäß Kriminalitätsschwerpunkte sind, sog. verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchführen darf, d.h. sie darf ohne konkreten Verdachtsmomente die Identität von Personen, die sich dort aufhalten, feststellen und ggf. auch Taschen kontrollieren.
Ein Bahnhof ist allein wegen des sich dort häufig konzentrierenden Drogenhandels aber auch wegen der erhöhten Gefahr von Terroranschlägen mit Sicherheit ein Ort, an dem solche verdachtsunabhängigen Kontrollen durchgeführt werden dürfen. Bei der Auswahl der zu kontrollierenden Personen dürfen die Beamten natürlich nicht willkürlich vorgehen, aber sie haben einen großen Ermessenspielraum. Alleine die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Altersgruppe reicht z.B. aus, um eine Kontrolle zu rechtfertigen.

Also: Höflich bleiben, Tasche öffnen und tief durchatmen. Alles andere wäre schlecht.

Mfg
Martin Wagener

Hallo Tobi,
kann dir die Frage leider nicht beantworten. Habe keine Ahnung, nach welchen Kriterien die Polizei Personenkontrollen durchführt und ausgerechnet dich immer filzt. - MfG - Rat