Hallo zusammen,
darf die Polizei die Ladeflächen von Transportfahrzeugen überprüfen oder darf das nur die BAG?
Wenn ja, wo steht das?
Wenn nein, wo steht das?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hallo zusammen,
darf die Polizei die Ladeflächen von Transportfahrzeugen überprüfen oder darf das nur die BAG?
Wenn ja, wo steht das?
Wenn nein, wo steht das?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
darf die Polizei die Ladeflächen von Transportfahrzeugen
überprüfen oder darf das nur die BAG?
Hi,
natürlich daf sie es.
Wenn ja, wo steht das?
Wenn nein, wo steht das?
In der StVO
_§ 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen._
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__36.html
Es geht hier um die Ladungssicherung, und damit auch um die Verkehrstüchtigkeit.
Q-Gruß
Hi,
darf die Polizei die Ladeflächen von Transportfahrzeugen
überprüfen oder darf das nur die BAG?
ja, und nicht nur die. Auch andere Behörden können diese Befugnis haben.
Wenn ja, wo steht das?
Das kommt auf das Ziel der Überprüfung an und kann in den unterschiedlichsten Gesetzen geregelt sein (z.B. Sicherheitsgesetze der Länder, Strafprozeßordnung)
Gruß Stefan
Wäre auch dumm, wenn sie es nicht könnte.
Der vollgekiffte Deutsche kommt aus Holland zurück. Das erste Großpäckchen Cannabis fliegt schon auf dem Beifahrersitz rum. Die Ladefläche könnte noch einen halben Cannabis-Urwald beherbergen. Wäre doch jetzt dumm, wenn man dann sagen könnte „Ja, Herr Kommissar, dumm gelaufen. Meine Plantage im Laderaum dürfen sie nicht kontrollieren.“ Und dann noch mal doof grinsen und den Klumpen Dope in den Laderaum schnippen.
Und der nächste tuckert mit der Karre durch die abgesperrte Zone, um die fliehenden Bankräuber abzutransportieren. Reingucken ist ja dann nicht. (Dann würde ich mein Geld auch mit Banküberfällen verdienen)
Ich glaube, wenn es so wäre, würde jeder mit einem Transporter rumfahren, um seine Ruhe vor dem Schnittlauch zu haben.
Wäre doch jetzt dumm, wenn man dann sagen könnte
„Ja, Herr Kommissar, dumm gelaufen. Meine Plantage im Laderaum
dürfen sie nicht kontrollieren.“
Hi,
hat einmal mit der Fragestellung überhaupt nichts zum tun, zum anderen ist das wieder eine ganz andere Rechtsgrundlage welche die Durchsuchung des Fahrzeugs gestattet.
Q-Gruß
Hallo
Man sollte auch nicht vergessen, dass Fahrzeuge nicht nur nach der StVO kontrolliert werden dürfen. Auch das Polizeigesetz gibt der Polizei das Recht Fahrzeuge zu durchsuchen. Ein Fahrzeug ist letztendlich auch nur eine Sache.
Gruß