Darf die Polizei meine Daten weiterleiten?

Hallo,

Ich hätte da mal eine frage.
und zwar, wenn man nach der schule einfach von der Polizei kontrolliert wird (also Ausweis zeigen), dürfen die dann die Namen der kontrollierten Personen an eine andere Person, in dem Fall den Schulleiter weiterleiten?? (also das die bestimmte Person zu dem Zeitpunkt an dem Ort war)

oder fällt das nicht irgendwie unter Datenschutz?

danke schon mal
mfg

Hallo,

Die Polizei darf in der Schule nachfragen, ob du nicht gerade zu dem Zeitpunkt im Unterricht sitzen solltest.

Gruß
Sticky

Hallo,

einen reine „Personen-Überprüfung“ durch staatliche Vollzugskräfte ist noch lange nicht ein „großartiges Datenspeichern“…:smile:

Sowas ist reine Routine und passiert zigtausendmal am Tage in Deutschland.

mfg

Zum einen: Der Datenaustausch zwischen Behörden zur Erfüllung hoheitlicher Aufträge unterliegt nicht so hohen Datenschutzbestimmungen, wie beispielsweise eine Behörde bei Anfragen von Privatpersonen zu beachten hat. Außerdem habe ich mehr als den verdacht, dass der Datenaustausch in so einem Fall selbst Mittel zur Erfüllung eines hoheitlichen Auftrages ist. Denn:

Zum anderen: Ich vermute mal schwer, dass du kontrolliert wurdest, da ein verdacht auf Schulschwänzen vorlag. ;o)

Gruß Andreas

Hallo

einen reine „Personen-Überprüfung“ durch staatliche
Vollzugskräfte ist noch lange nicht ein „großartiges
Datenspeichern“…:smile:

Sowas ist reine Routine und passiert zigtausendmal am Tage in
Deutschland.

Schön, die Frage war nur eine andere: Darf die Polizei diese Daten weitergeben?
Dea

Hallo,

sie erhebt ja gar keine…:smile:

Da es bei der heutigen Jugend mit ihren Base-Caps und „Gangsta“ oder
Rappa-Outfit äzußerst schwierig ist,das Alter vom „Ansehen“ her zu bestimmen,guckt man halt mal kurz in den Perso…:smile:

Hallo,

sie erhebt ja gar keine…:smile:

Doch

Da es bei der heutigen Jugend mit ihren Base-Caps und
„Gangsta“ oder
Rappa-Outfit äzußerst schwierig ist,das Alter vom „Ansehen“
her zu bestimmen,guckt man halt mal kurz in den
Perso…:smile:

Eben, die Erlangung von Informationen über die Identität einer Person ist eine Datenerhebung (vgl. etwa § 13 Polizeigesetz Hessen: „Erhebung personenbezogener Daten“, hierzu gehören auch die Daten des Personalausweises) und es stellt sich noch immer die Frage der Berechtigung zur Datenweitergabe.