Darf die Polizei Meldedaten an Familienmitglieder weitergeben?

Darf die Polizei generell Auskunft über die aktuelle Wohnhaft einer volljährigen Person an Familienmitglieder erteilen oder geht das nur unter bestimmten Bedingungen? Wenn ja, unter welchen?

auch ohne Gruß…

Paragraphen kann ich nicht nennen. Aber wenn das Einwohnermeldeamt jedem (auch Nicht-Familienmitglieder) Adressen - teilweise gegen einen Obulus - weitergibt, dann dürfte das auch der Polizei erlaubt sein.

Nein,Auskünfte aus dem Melderegister sind grundsätzlich nur über das jeweilige Einwohnermeldeamt zu erteilen (weil Gebührenpflichtig).

Dürfte - könnte - sollte - deutet immer darauf hin, dass der Verfasser sich nicht sicher ist.
Hier liegt er sogar so was von falsch…

Angenommen, die Person wird als vermisst gemeldet unter Angabe eines (erfundenen und für die Behörden nicht überprüfbaren) dringeneden Verdachts, dass Gefahr für Leib und Seele des Vermissten besteht. Kann/könnte die Polizei dann ohne Weiteres unmittelbar auf das Melderegister zugreifen und die Meldedaten „versehentlich“ an Familienmitglieder herausgeben?

Angenommen, die Person wird als vermisst gemeldet unter Angabe
eines (erfundenen und für die Behörden nicht überprüfbaren)
dringeneden Verdachts, dass Gefahr für Leib und Seele des
Vermissten besteht. Kann/könnte die Polizei dann ohne Weiteres
unmittelbar auf das Melderegister zugreifen

Die Polizeidienststellen haben die Möglichkeit auf einzelne Daten der Einwohnermeldedatenbank per Computer zuzugreifen.

vergleiche dazu auch das jeweilige Meldegesetz des jeweiligen Landes.

Z.B. für Rheinlandpfalz - § 31 Abs. 3

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/51c/page/…

und die Meldedaten
„versehentlich“ an Familienmitglieder herausgeben?

Warum versehentlich ?
Wenn es für die Polizeiarbeit erforderlich ist, dürfen sie dies natürlich.

Gruß Merger

Nochmal: die Polizei darf die Daten nicht herausgeben - sie darf allenfalls (gerade bei dem angegebenen Verdacht) selbst ermitteln.
AUF KEINEN FALL darf sie Daten an Privatpersonen herausgeben.

(für so was gibt es Meldeämter - die dürfen das, soweit gesetzlich vorgesehen)

Gruß
HaWeThie

Nochmal: die Polizei darf die Daten nicht herausgeben - sie
darf allenfalls (gerade bei dem angegebenen Verdacht) selbst
ermitteln.
AUF KEINEN FALL darf sie Daten an Privatpersonen herausgeben.

Doch sie darf unter gewissen Umständen, wenn es für ihre Arbeit erforderlich ist
Daten herausgeben. Hinweise dazu findet man in den jeweiligen Gesetzen.

Oder glaubst Du wirklich, dass die Polizei nicht berechtigt ist Daten weiterzugeben,
wenn z.B. Menschenleben in Gefahr sind ?

(für so was gibt es Meldeämter - die dürfen das, soweit
gesetzlich vorgesehen)

Auch hierzu gibt es Einschränkungen.
Jeder Einwohner kann der Datenweitergabe an Privatpersonen widersprechen.

Außerdem wird jeder Zugriff auf die Einwohnerdatenbank protokoliert.

Gruß
HaWeThie

Gruß Merger

PS: die Zugriffe der Polizei auf die Einwohnerdatenbank sind auch eingeschränkt.
Sie können auch nur auf die Daten die für ihre Polizeiarbeit erforderlich sind zugreifen.
z.B. auf Wahlmerkmale oder Lohnsteuermerkmale haben sie keinen Zugriff.

Doch sie darf unter gewissen Umständen, wenn es für ihre
Arbeit erforderlich ist
Daten herausgeben. Hinweise dazu findet man in den jeweiligen
Gesetzen.

kannst du grad mal einen derartigen fall konstruieren? mir fällt da so gar nichts ein. auch ein hinweis auf diese gesetze wäre interessant. natürlich auf den hier besprochenen fall bezogen.

Oder glaubst Du wirklich, dass die Polizei nicht berechtigt
ist Daten weiterzugeben,
wenn z.B. Menschenleben in Gefahr sind ?

tja, und da fällt mir nun erst recht nicht ein, was das mit dem hier besprochenen fall zu tun haben könnte. hast du da mal kurz eine idee?

Mein lieber Kochlöffel, Testare, Rübe05, nochda oder mit welchen Nicks Du hier immer wieder auftrittst.

Macht es wirklich einen Sinn dir die Polizeiarbeit zu erklären.

Du bist doch ein Spezialist, der sich bestens im Internet bzw. bei Tante Google auskennt.

Du hast doch viel Zeit, also schaue einfach mal nach.
Wenn Du nicht weiterkommst, einfach mal beim nächsten Polizeipräsidium anrufen.

Gruß Merger