unglaublich…
Hallo Peter,
sofort ab zur nächsten Uni - Du mußt Dich klonen lassen!
Dann auf jede Schule mindestens ein Exemplar verteilen!
Absolut mit höchster Hochachtung
TeeBird
Hallo Edith,
so einen Fall hat es im Bekanntenkreis gegeben :
Ein 17-jähriges Mädchen hatte einen Aushilfsjob als Bedienung in einer Kneipe. Sie verdiente sich mit dem Job das Geld für den Führerschein. Während das Handy über das Wochenende in der Schule eingesperrt war, erhielt die Schülerin einen Anruf bezüglich der Einteilung der „Kneipendienste“ für die nächsten 2 Wochen, war aber natürlich nicht erreichbar. Die Mobilbox war nicht aktiviert.
Daraufhin wurden andere Aushilfen eingesetzt und die Schülerin erlitt einen materiellen Verlust in Höhe von 200 EUR.
Gruß
Lexi
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Hallo,
Ich denke nicht, daß Lehrer wahllos ausgeschaltete
Handys einsammeln bzw. den armen Kleinen wegnehmen. :Ich kann deine Aufregung deshalb wirklich nicht ganz
nachvollziehen.Gruß Marianne
Hallo Marianne,
nun ja, du hast völlig recht. Aber in meinem Fall (eigentlich dem meines Sohnes)war es so, dass das Handy wirklich wahllos weggenommen wurde.
Es klingelte ein Handy im Unterricht. Der Lehrer nahm meinem Sohn seins zu Unrecht weg. Als sich herausstellte, dass ein anderes Handy geklingelt hatte, nahm er das auch zu Recht noch weg.
Ich habe mich darüber geärgert, dass das Handy zu Unrecht eingezogen wurde. Ich habe die Anruferliste überprüft und es gab wirklich keinen Anruf während der Unterrichtszeit.
Außerdem erwartete mein Sohn einen wirklich wichtigen Anruf, in dem Probentermine für eine Theaterprobe in den Schulferien mitgeteilt werden sollten.
Gruß
Lexi
Hallo Lexi!
Außerdem erwartete mein Sohn :einen wirklich wichtigen :Anruf, in dem Probentermine :für eine Theaterprobe…
Aber doch nicht während der Unterrichtszeit! Dort hat ein eingeschaltetes Handy grundsätzlich nichts verloren. Terminvereinbarungen haben nach der Unterrichtszeit stattzufinden. Man mag es kaum glauben: Zu Zeiten, als noch nicht jeder Stepke ein Handy in der Tasche trug, funktionierten Verabredungen für alle möglichen Aktivitäten klaglos!
Auch bei einem Anrufer müssen Maßstäbe grob verrutscht sein, wenn er meint, einen Schüler in der Unterrichtszeit erreichen zu müssen. Wie stellst Du Dir Unterricht bei 20-30 Schülern, bimmelnden Handys, SMS-Gepiepe und Telefonaten vor? So etwas geht weder in der Schule noch an irgendeinem anderen Ort, an dem Menschen sich gemeinsam ihrer Arbeit zu widmen haben.
Gruß
Wolfgang
Hallo Lexi,
Ein 17-jähriges Mädchen hatte einen Aushilfsjob als Bedienung in einer Kneipe.
Sie verdiente sich mit dem Job das Geld für den Führerschein. Während das Handy
über das Wochenende in der Schule eingesperrt war, erhielt die Schülerin einen
Anruf bezüglich der Einteilung der „Kneipendienste“ für die nächsten 2 Wochen,
war aber natürlich nicht erreichbar.
ich denke, in dem Fall hätte sie selbst dort anrufen können.
Unabhängig davon kann ich meinen Beitrag noch ergänzen: Wenn Schüler mich bedrängen, ihnen ihr Handy oder auch anderes eher zurückzugeben, sage ich immer, sie sollen mir den Wunsch schriftlich durch die Eltern bestätigen lassen. Bisher kam dann nie etwas: Entweder war es wohl doch nicht so dringend, oder sie wollten ihre Eltern nicht einweihen. Einzige Ausnahme war die erwähnte Schülerin, die ihrem Vater sagte, ich hätte ihr grundlos ein Handy abgenommen. - nicht ahnend, dass der ihr nicht den gewünschten Beleg ausstellte, sondern selbst in die Schule kam. 
Gruß
Peter
Trotzdem…
Es klingelte ein Handy im Unterricht. Der Lehrer nahm meinem
Sohn seins zu Unrecht weg.
Lexi,
versetz dich mal in die Lage des Lehrers.
Er/Sie versucht Unterricht zu machen. Plötzlich klingelt ein Handy, oder es piept weil eine sms gekommen ist. Nun ist ja ja sicher nicht das erste bzw. einzige mal, vielmehr haben ca. 60% der Kids ein Handy dabei und die wenigsten schalten es ab.
Täglich muß die Lehrkraft ermahnen, weil gespielt wird, ge"smst" wird, weil es piept und klingelt. Darauf folgt die Ermahnung abzuschalten. (Obwohl ja eigentlich an jeder Schule hinlänglich bekannt sein dürfte: Handys aus im Unterricht.)
Das gespiele, geklingle und gepiepe stört den Unterricht ganz enorm, meistens entsteht Unruhe mit allgemeinem Gemurmel, und der Lehrer braucht minutenlang die Klasse wieder zurück zur Konzentration zu bringen und Ruhe herzustellen, manche Schüler sind hocherfreut über solche Unterbrechungen des langweiligen Unterrichts … und das Spielchen dann mehrmals pro Stunde.
Wer kann es dem Lehrer verdenken wenn er da sauer wird und anfängt Handys einzukassieren? Ich habe dafür vollstes Verständnis.
Außerdem erwartete mein Sohn einen wirklich wichtigen Anruf,
in dem Probentermine für eine Theaterprobe in den Schulferien
mitgeteilt werden sollten.
Tut mir leid, dafür fehlt mir jegliches Verständnis.
Daß dein Sohn Schüler ist, dürfte auch den Theaterleuten bekannt sein, und die Probentermine können auch später, wenn das Kind zu Hause ist durchgegeben werden. Schule ist wichtiger als Theaterprobe.
Stell dir vor, bei deinem Sohn ist es der Probentermin, beim nächsten Kind ruft der Kieferorthopäde an um den Termin zu verschieben, beim übernächsten ruft die Ballett/Geigen/Klavierlehrerin an um Termine durchzugeben. Hallo?
Außerdem: nicht immer ist alles ganz genauso passiert, wie es die Kinder zu Hause erzählen. Die verschieben die Wahrheit ja gerne mal unwesentlich zu ihren Gunsten *g*
Bist du wirklich 100% sicher, daß dein Sohn ein absoluter Unschuldsengel ist und nie das Handy im Unterricht an hatte, bzw. das seines nie gepiept und geklingelt hat?
Gruß
Lexi
Gruß Marianne
Hi,
Es klingelte ein Handy im Unterricht. Der Lehrer nahm meinem
Sohn seins zu Unrecht weg. Als sich herausstellte, dass ein
anderes Handy geklingelt hatte, nahm er das auch zu Recht noch
weg.
Ich bin durchaus der Meinung, daß in dieser Situation jedes eingeschaltete Handy zu Recht weggenommen wird.
Ich habe mich darüber geärgert, dass das Handy zu Unrecht
eingezogen wurde. Ich habe die Anruferliste überprüft und es
gab wirklich keinen Anruf während der Unterrichtszeit.
Du verstehst es offensichtlich wirklich nicht… Muß denn erst eine konkrete Störung vorliegen, bevor der Lehrer Maßnahmen ergreifen darf? Ich denke, es reicht wenn die Störung hoch wahrscheinlich ist. Und bei einem eingeschalteten Handy ist das definitiv so!
Außerdem erwartete mein Sohn einen wirklich wichtigen Anruf,
in dem Probentermine für eine Theaterprobe in den Schulferien
mitgeteilt werden sollten.
Abgesehen von dem bereits gesagtem (auch mir fällt es schwer an eine Wichtigkeit zu glauben die eine Störung des Unterrichts rechtfertigt), wir können hier ja wirklich nicht beurteilen, ob eine Ausnahmesituation ein eingeschaltetes Handy erforderte. Aber wenn dem so ist, dann muß das vorher mit dem Lehrer abgesprochen sein, dann gibt es auch keinen Ärger.
Zu der Geschichte mit der 17-jährigen: Von einem solchen Mädel erwarte ich nun wirklich die Einsichtsfähigkeit, daß eingeschaltete Handys im Unterricht nichts verloren haben. Da ihr zudem die Folgen bekannt gewesen sein dürften, kann ich hier nur sagen: eine heilsame Lehre! War zwar dummerweise ein wenig teuer, aber Lehrgeld zahlt jeder mal und so merkt sie es sich sicher… (in anderen Situationen kostet der Spaß nicht nur 200€, sondern kann ihr z.B. die Karriere versauen - insofern war es billig).
Gruß Stefan
Gruß Stefan
Hallo Lexi,
nun ja, du hast völlig recht. Aber in meinem Fall (eigentlich
dem meines Sohnes)war es so, dass das Handy wirklich wahllos
weggenommen wurde.
Es klingelte ein Handy im Unterricht. Der Lehrer nahm meinem
Sohn seins zu Unrecht weg. Als sich herausstellte, dass ein
anderes Handy geklingelt hatte, nahm er das auch zu Recht noch
weg.
ich muss mich hier den anderen anschließen: Ist der potentielle Anrufer so bedürftig, dass er/sie keine Uhr hat. Mittels derer könnte man feststellen, wann Pausenzeit/Unterrichtsschluss ist, und dann anrufen.
Oder kann Dein Sohn sich nicht merken: „Stundenbeginn: Handy aus, Pausenbeginn bzw. Unterrichtsende: Handy wieder an.“
Falls letzteres das Problem ist, können die Anrufe nicht so wichtig sein. Oder lässt Du Dein Handy an und gehst auch dran, während Du Dich mit Deinen tierischen Patienten beschäftigst?
Schule ist die Arbeit der Kinder und Heranwachsenden und muss daher genauso ernst genommen werden.
Gruß, Karin
Hallo!
Also nach allem was ich bisher gelesen habe: ich kann nicht sagen, welche Rechte jetzt die Schule genau hat (da kenne ich mich zuwenig aus), aber ich bin durchaus auch der Meinung, dass während der Schulzeit Handys nichts verloren haben und mich stört auch ein Handyverbot (nämlich der Besitz eines Handys während der Schulzeit) nicht. Wahrscheinlich werden Lehrer während der Schulzeit auch Handys wegnehmen können, wenn ein entsprechendes Verbot nicht beachtet wird oder wenn der Unterricht gestört wird. Also zu meiner Schulzeit gab es noch gar keine Handys und die Welt ist auch nicht zusammengebrochen.
Was aber sicherlich nicht zulässig ist, dass ein Handy weggenommen, also quasi beschlagnahmt, wird und über das Wochenende dann in der Schule einbehalten wird. Das ist eine Verletzung des Eigentumsrechtes, noch dazu durch ein Organ der öffentlichen Verwaltung (also das ist möglicherweise sogar eine Grundrechtsverletzung), könnte also sehr wohl haftungsrechtliche Folgen für den Rechtsträger der Schule haben, falls dadurch ein Schaden entsteht und die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind.
Was mich stört ist, dass es hier offensichtlich einigen Leuten vor lauter Emotion nicht mehr möglich ist, normal zu denken und sachlich zu schreiben.
Gruß
Tom
Hallo!
ich bin durchaus auch der Meinung,
dass während der Schulzeit Handys nichts verloren haben .Wahrscheinlich werden
Lehrer während der Schulzeit auch Handys wegnehmen können,
wenn ein entsprechendes Verbot nicht beachtet wird oder wenn
der Unterricht gestört wird.
Genau so isses wohl. Aber in dem Fall, an den ich denke, gab es kein generelles Handyverbot. Die Handys dürfen nur nicht klingeln.
Also zu meiner Schulzeit gab es
noch gar keine Handys und die Welt ist auch nicht
zusammengebrochen.
Zu meiner Schulzeit auch nicht, aber man war darauf eingestellt.
Wenn ich heutzutage aber im guten Glauben bin, mein Kind sei im Besitz seines Handys, und ich schicke ihm eine SMS mit wichtigen Inhalt, dann stellt sich mir die Frage in wie weit die Schule haftet, wenn sie das Handy einzieht.
Natürlich kann das Handy auch aus sonstigen Gründen nicht funktionieren oder unerwartet nicht zugänglich sein. Dann ist das eben gewissermaßen Schicksal.
Was aber sicherlich nicht zulässig ist, dass ein Handy
weggenommen, also quasi beschlagnahmt, wird und über das
Wochenende dann in der Schule einbehalten wird. Das ist eine
Verletzung des Eigentumsrechtes, noch dazu durch ein Organ der
öffentlichen Verwaltung (also das ist möglicherweise sogar
eine Grundrechtsverletzung), könnte also sehr wohl
haftungsrechtliche Folgen für den Rechtsträger der Schule
haben, falls dadurch ein Schaden entsteht und die sonstigen
Voraussetzungen gegeben sind.
Vor allem stellt sich die Frage, darf die Schule Minderjährigen das Handy wegnehem ? Formaljuristisch dürfte es ihnen nämlich gar nicht gehören. Immer muss beim Kauf auch eines Prepaid-Handys ein Erwachsener unterschreiben, und diesem wird es dann wohl auch gehören, oder nicht ?
Was mich stört ist, dass es hier offensichtlich einigen Leuten
vor lauter Emotion nicht mehr möglich ist, normal zu denken
und sachlich zu schreiben.
Ja, das versteh ich auch nicht, wie manche sich über die Anfrage so maßlos aufregen. Bin ja direkt froh, dass meine Adresse nicht bekannt ist…
Gruß
Lexi
Hallo Peter,
meine Hochachtung vor deinem Engagement. Ich wünschte alle Lehrer würden sich so viele Gedanken um ihren Job machen.
Dennoch- 'tschuldigung - findest du nicht, dass du auf eine sachliche Anfrage sehr emotional reagierst ?
Ich sehe einen Unterschied in der Wegnahme von Spielzeug wie MP3-Player, Discman oder Tauschkarten oder einem Handy aus bereits in anderen Postings dargelegten Gründen. Ich will niemand mit meiner Anfrage „in die Pfanne hauen“, vielmehr wollte ich gezielt jegliche Emotionalität aus der Anfrage heraus halten; denn genau das ist es doch auch, was Lehrer zur Verzweiflung bringt : dass nämlich Eltern wegen pädagogischer Maßnahmen emotional reagieren. In diesem Fall hier kommt noch hinzu, dass die Wegnahme des Telefons objektiv nicht gerechtfertigt war, da es nicht geklingelt hatte und nachweisbar kein Anruf oder Nachricht eingegangen war.
Was nun also, wenn ein/e Betroffene/r aufgrund der Erziehungsmaßnahme Schaden erleidet ? Darf ich das nicht fragen, ohne mit Vorwürfen und allgemeinen betrachtungen zur Pädagogik im Allgemeinen und Besonderen überhäuft zu werden ?
Gruß
Lexi
PS. Weißt du, was ich zu meinem Sohn gesagt habe, als er mir von seinem „Schicksal“ mit dem Handy erzählt hat ? …: „Selber Schuld“.
Trotzdem hatte ich Bedenken, und das wollte ich hier auf sachlicher Ebene klären.
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Lexi,
versetz dich mal in die Lage des Lehrers.
Er/Sie versucht Unterricht zu machen. Plötzlich klingelt ein
Handy, oder es piept weil eine sms gekommen ist.
Das gespiele, geklingle und gepiepe stört den Unterricht ganz
enorm, meistens entsteht Unruhe mit allgemeinem Gemurmel, und
der Lehrer braucht minutenlang die Klasse wieder zurück zur
Konzentration zu bringen und Ruhe herzustellen
Umso unverständlicher ist es mir, dass die einzige Regel an der betreffenden Schule ist, dass die Handys nicht klingeln. Es ist vorprogrammiert, dass gelegentlich vergessen wird, die Dinger stumm zu schalten. Allein deswegen, weil ein Handy an ist - ohne zu klingeln wohlgemerkt - darf es dann auch nicht weggenommen werden.
Außerdem erwartete mein Sohn einen wirklich wichtigen Anruf,
in dem Probentermine für eine Theaterprobe in den Schulferien
mitgeteilt werden sollten.Tut mir leid, dafür fehlt mir jegliches Verständnis.
Daß dein Sohn Schüler ist, dürfte auch den Theaterleuten
bekannt sein, und die Probentermine können auch später, wenn
das Kind zu Hause ist durchgegeben werden. Schule ist
wichtiger als Theaterprobe.
Kleines Missverständnis : Die Theatergruppen-Leitung wollte mitnichten vormittags anrufen. Aber wenn das Handy in der Schule liegt, sind die Schüler zu gar keiner Zeit mehr erreichbar. Genau das ist es, was mich stört.
Bist du wirklich 100% sicher, daß dein Sohn ein absoluter
Unschuldsengel ist und nie das Handy im Unterricht an hatte,
bzw. das seines nie gepiept und geklingelt hat?
Nö,es war an. Das war ja nicht verboten. Es hat aber nicht geklingelt und damit wurde den Schulregeln Genüge getan s.o. .
Gruß
Lexi
Hallo Lexi!
Außerdem erwartete mein Sohn :einen wirklich wichtigen :Anruf, in dem Probentermine :für eine Theaterprobe…
Aber doch nicht während der Unterrichtszeit! Dort hat ein
eingeschaltetes Handy grundsätzlich nichts verloren.
Terminvereinbarungen haben nach der Unterrichtszeit
stattzufinden. Man mag es kaum glauben: Zu Zeiten, als noch
nicht jeder Stepke ein Handy in der Tasche trug,
funktionierten Verabredungen für alle möglichen Aktivitäten
klaglos!
Ja, schon klar. Aber wenn die Schule das Handy beschlagnahmt, ist der/die Schüler/in überhaupt nicht mehr erreichbar. Das finde ich nicht OK, und darum geht es hier.
Gruß
Lexi
Hallo TeeBird,
Warum so gehässig ?
ich bin auch nicht dafür, dass Handys im Unterricht klingeln . Es geht um die Konsequenzen, wenn das Teil auch nach dem Unterricht evtl. tagelang einbehalten wird. Hat das was mit Verhaltensproblemen zu tun ??
Die Anspielung mit dem Geschlecht habe ich nicht verstanden.
Gruß
Lexi
Hallo Gerhard,
das hast du gründlich missverstanden.
Ich habe da die Probleme, die ich sehe an zwei Beispielen erläutert.
Ich bin mitnichten rechtskundig. Warum poste ich hier diese Anfrage ?
Wenn du die Anrede genauer betrachtest, wirst du feststellen, dass ich das sog. „Binnen-I“ groß geschrieben habe. Dies ist eine mittlerweile allgemein anerkannte Möglichkeit beide Geschlechter anzusprechen. Weiter steckt nichts dahinter.
Gruß
Lexi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Lexi,
Warum so gehässig ?
Das war überhaupt nicht gehässig gemeint, nur ironisch. Musste dabei
eigentlich nur grinsen, also kein bischen böse oder so.
Es geht um die Konsequenzen, wenn das Teil auch nach
dem Unterricht evtl. tagelang einbehalten wird.
Nee, das sollten die Eltern dann abholen.
Hat das was mit Verhaltensproblemen zu tun ??
Eingeschaltete Handys im Unterricht gehören meines Erachtens in diese
Rubrik. Und in Deiner Vita steht
beantworte auch Fragen zu Verhaltensproblemen
Deshalb meine ironisch gemeinte Anspielung auf deine Frage, die Du ja
selber beantworten können solltest
Die Anspielung mit dem Geschlecht habe ich nicht verstanden.
Liebe ExpertInnen,
Na ja, Du fragst hier die Expertinnen, da fühlte ich mich eigentlich
nicht so direkt gefragt.
Mein posting war also nicht böse gemeint, ich habe nur impulsiv
direkt grinsend geschrieben.
Nicht mehr böse??
Gruß
TeeBird
Liebe Leute, ( nein, „ExpertInnen“ mit "Binnen-I trau ich mit nicht mehr zu schreiben )
ich bin ziemlich irritiert darüber, wie eine Anfrage derart feindselig und emotional abgekanzelt wird.
Ich habe festgestellt, dass die allermeisten Leser das Posting und erläuternde Kommentare nicht genau gelesen haben.
In teils beleidigender, teils sarkastischer Form werden Unterstellungen gemacht, meine Vita durchforstet (gut, dass ich nicht viel preis gegeben habe) oder hanebüchene Kommentare abgegeben, die mit dem Thema nichts, aber auch auch rein gar nichts zu tun haben.
Hier nochmal zur Klarstellung :
Nein, ich bin nicht dafür, dass Handys im Unterricht an sind. Meine Bedenken beziehen sich darauf, dass die SchülerInnen bei Wegnahme des Telefons auch NACH (!)dem Unterricht nicht mehr erreichbar sind.
Nein, ich bin nicht radikal feministisch, nur weil ich das große Binnen-I verwende.
Ich habe keine Verhaltensprobleme, die über das normale Maß hinausgehen.
Ich bin keine Rechtsanwältin.
Ich hätte nur gerne eine sachliche Auskunft auf eine sachliche Anfrage. Wär das möglich ?
Gruß
Lexi
Ach ja, noch ein ganz großes Dankeschön an alle, die sich um Sachlichkeit bemüht haben.
Hallo Lexi,
meine Hochachtung vor deinem Engagement. Ich wünschte alle
Lehrer würden sich so viele Gedanken um ihren Job machen.
Also, ich weiß gar nicht, was ich da so Ungewöhnliches von mir gegeben habe. Na gut, dass ich Vorschriften „übersehe“, wenn sie unpädagogisch am grünen Tisch entstanden sind, das tun nur wenige Kollegen. Aber ich bin sicher, dass die meisten ihren Beruf ernst nehmen und als Aufgabe sehen. Insofern sind mir die Lobschreiben und die vielen Sterne, die da über mich ausgeschüttelt wurden, obwohl mich das natürlich freut, doch auch ein wenig unheimlich.
Dennoch- 'tschuldigung - findest du nicht, dass du auf eine
sachliche Anfrage sehr emotional reagierst ?
Es ist z. T. sicher etwa emotional. Es war spät, ich hatte zwei Glas Wein getrunken, die eigentlich als Einschlafhilfe gedacht waren, als ich auf deinen Brief stieß. Ausgeschlafen am nächsten Tag hätte ich mich vermutlich kürzer gehalten - aber zum sachlichen Gehalt, der darin steckt, stehe ich trotzdem.
Ich sehe einen Unterschied in der Wegnahme von Spielzeug wie MP3-Player,
Discman oder Tauschkarten oder einem Handy
Stimmt, denn ein Handy ist schlimmer. Spielzeuge lenken nur den Betroffenen ab, ein Handy stört auch alle anderen. In der Hinsicht Hinsicht haben dir andere schon auf deine Nachträge wiedersprochen und sehr zutreffende Beispiele gegeben.
niemand mit meiner Anfrage „in die Pfanne hauen“, vielmehr wollte
ich gezielt jegliche Emotionalität aus der Anfrage heraus halten;
Die bei dir fehlende und bei mir vorhandene Emotionalität ist sicher nicht das Problem. Wenn du im Brett Schule und Unterricht gefragt hättest: „Ist es sinnvoll, dass Lehrer …“ hätte ich anders reagiert. Was mich aufregte, war, dass es dir allein um die rechtliche Position ging. Und, auch 'tschuldigung, ist das nicht immer noch so?
In diesem Fall hier kommt noch hinzu, dass die Wegnahme des Telefons objektiv
nicht gerechtfertigt war, da es nicht geklingelt hatte und nachweisbar
kein Anruf oder Nachricht eingegangen war.
Das ging aus deiner Anfrage aber nicht hervor. Und nochmal: Was ein eingeschaltetes Handy im Unterricht grundsätzlich bedeutet, haben andere schon sehr anschaulich darstellt. Außerdem: Sollen nach deiner Meinung jetzt alle Lehrer die Bedienung aller Handys lernen, damit sie in der Lage sind, ohne allzugroßen Zeitverlust nachzuprüfen, ob der Anruf von diesem Gerät kam?
PS. Weißt du, was ich zu meinem Sohn gesagt habe, als er mir von seinem
„Schicksal“ mit dem Handy erzählt hat ? …: „Selber Schuld“.
Das verstehe ich jetzt nicht. Du hast mir doch oben dargelegt, dass er n i c h t schuldig war!?
Trotzdem hatte ich Bedenken, und das wollte ich hier auf sachlicher Ebene klären.
Und wenn jetzt jemand ganz sachlich eine Gesetzeslücke entdeckt hätte, aufgrund der Lehrer das nicht dürfen, würde nach deinem Willen im Unterricht also all das passieren, was andere so anschaulich geschildert haben? Andere waren sachlicher als ich - aber mir scheint, auch all das hat dich nicht überzeugt.
Oder besteht Hoffnung? 
Gruß
Peter
Hallo Tom,
Also nach allem was ich bisher gelesen habe: ich kann nicht sagen,
welche Rechte jetzt die Schule genau hat
Das wurde hier schon ziemlich am Anfang der Diskussion gesagt: Fünfter Beitrag von unten, Malte etwas eingerückt mit der Überschrift „Schulgesetz“.
Was aber sicherlich nicht zulässig ist, dass ein Handy weggenommen,
also quasi beschlagnahmt, wird und über das Wochenende dann in der
Schule einbehalten wird.
Doch, genau das wird ganz ausdrücklich in dem von Malte genannten § erlaubt. Und das hat gute Gründe, aber das geht wieder ins Pädagogische.
Gruß
Peter
Nochmal hallo Lexi,
Genau so isses wohl. Aber in dem Fall, an den ich denke, gab
es kein generelles Handyverbot. Die Handys dürfen nur nicht klingeln.
Vor allem stellt sich die Frage, darf die Schule Minderjährigen das Handy wegnehem ?
Du hast dich über den emotionalen Charakter einiger Antworten beklagt. Hast du die durch und durch sachliche von Malte nicht gelesen? Es bedarf keines gesonderten Handyverbotes, und wegnehmen darf man.
Die Gründe hierfür zu klären, wäre dann aber kein rechtliche Frage mehr, sondern ein pädagogische…
Gru
Peter