Darf die Vermieterin an die vermietete Wohnung einen Wintergarten anbauen?

Die Vermieterin möchte eine bereits vorhandene überdachte Terrassen in einen Wintergarten verwandeln. Kann sie danach die Miete erhöhen? Wie lange muss man die Bauerei dulden? Kann man sich grundsätzlich gegen den Umbau wehren? (wenn man lieber seine Ruhe hätte…)

Zur Mieterhöhung Würde ich jetzt mal ganz klar JA sagen. Sie wertet das zu vermietende Objektt auf, investiert und kann dann daher auch wieder von profitieren. Eine Modernisierung wenn man so will…

ob sie das nun darf weiß ich nicht. Ich würde jetzt mal sagen NEIN. Sie haben ein Objekt ohne Wintergarten angemietet, der Mietvertrag über dieses Mietobjekt beruht auf einen (unbegrenzten?!) Mietvertrag. 

Sofern keine Arbeiten vorgenommen werden MÜSSEN, wie zb Wasserleitungsschaden, Gasleck etc. sind Sie meines Wissens nach nicht dazu verpflichtet jemanden in IHRE angemietet Wohnung zu lassen, nur weil der Eigentümer das jetzt aber mal so haben will…

wenn er lieber will, dass die Wände rosa gestrichen werden sollte, würden sie ja auch nicht eine Malerfirma oder gar den Vermieter selbst in die Wohnung lassen um dies durchzuführen.

modernisierungsmaßnahmen die gefördert werden hingegen, wie beispielsweise an eine Außendämmmung, müssen Sie jedoch dulden.

Ich würde dem widersprechen und mich darauf berufen, dass sie das Objekt mit Xy Zimmeranzahl + Terasse angemietet haben und nicht eine Wohnung mit XY Zimmern + Wintergarten. Dieser Mietvertrag besteht und darf nicht einfach abgeändert werden. Sie gehen ja auch nicht hin, reißen eine Wand ein und sagen, so jetzt habe ich keine 2 zimmer mehr, sondern nur noch eins…
ich würde mir das nicht gefallen lassen, zur Not mal einen Brief vom Anwalt aufsetzen lassen.

sofern Sie es denn doch wollen, könnten Sie für die Zeit der Bauarbeiten die Miete mindern, wie hoch diese sein darf ist von Fall zu Fall unterschiedlich. 

ob sie das nun darf weiß ich nicht. Ich würde jetzt mal sagen
NEIN. Sie haben ein Objekt ohne Wintergarten angemietet, der
Mietvertrag über dieses Mietobjekt beruht auf einen
(unbegrenzten?!) Mietvertrag. 

wieso sagst du nicht einfach, das du keine Ahnung hast, wieso sollte der Mieter das Recht haben, dem Vermieter das zu verbieten?

Sofern keine Arbeiten vorgenommen werden MÜSSEN, wie zb
Wasserleitungsschaden, Gasleck etc. sind Sie meines Wissens
nach nicht dazu verpflichtet jemanden in IHRE angemietet
Wohnung zu lassen, nur weil der Eigentümer das jetzt aber mal
so haben will…

Wissen? Das ist nicht mal Halbwissen und falsch dazu

wenn er lieber will, dass die Wände rosa gestrichen werden
sollte, würden sie ja auch nicht eine Malerfirma oder gar den
Vermieter selbst in die Wohnung lassen um dies durchzuführen.

jetzt werfen wir einfach mal alles durcheinander

modernisierungsmaßnahmen die gefördert werden hingegen, wie
beispielsweise an eine Außendämmmung, müssen Sie jedoch
dulden.

Ich würde dem widersprechen und mich darauf berufen, dass sie
das Objekt mit Xy Zimmeranzahl + Terasse angemietet haben und
nicht eine Wohnung mit XY Zimmern + Wintergarten. Dieser
Mietvertrag besteht und darf nicht einfach abgeändert werden.
Sie gehen ja auch nicht hin, reißen eine Wand ein und sagen,
so jetzt habe ich keine 2 zimmer mehr, sondern nur noch
eins…

sowas wie fakten oder der sachverhalt kümmern dich aber gar nicht, oder?

ich würde mir das nicht gefallen lassen, zur Not mal einen
Brief vom Anwalt aufsetzen lassen.

guter tipp, dann hat man die kosten des anwalts und eine klage des vermieters auf duldung, damit hat man dann richtig spass

sofern Sie es denn doch wollen, könnten Sie für die Zeit der
Bauarbeiten die Miete mindern, wie hoch diese sein darf ist
von Fall zu Fall unterschiedlich.

bei der nicht nutzung einer terrasse? sollte noch unter 10% bleiben

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Hört sich für mich eher an, als wenn du keine Ahnung hast…kommentierst hier jeden Abschnitt alles wäre falsch, aber bist nicht in der Lage eigenständig eine Erklärung inkl. der dazugehörigen Urteile abzuliefern. Ziemlich lächerlich…

Und zu behaupten man müsse Vermieter oder hinz und Kunz in seine eigene Wohnung lassen, weil andersherum sei es ja „falsch“ ist der größte Schwachsinn den ich je gehört hab.

Fragt sich also eher wer hier keine Ahnung hat…oder lieber keine Ahnung haben möchte - ein Vermieter, der meint er dürfte in seinem Eigentum alles, nicht wahr !?

Genau und bevor man sich Rat vom Anwalt einholt, macht man am Besten das, was du hier mit deinem Post erreichst - NICHTS! Lächerlich…

Es geht auch nicht nur um Nichtnutzung einer Terasse, sondern auch um Lärmbelästigung und Dreck der anfällt und in die Wohnung getragen wird…

Hört sich für mich eher an, als wenn du keine Ahnung
hast…kommentierst hier jeden Abschnitt alles wäre falsch,
aber bist nicht in der Lage eigenständig eine Erklärung inkl.
der dazugehörigen Urteile abzuliefern. Ziemlich lächerlich…

allein die Frage nach Urteilen bringt mich ein bissl zum lachen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/555b.html

Und zu behaupten man müsse Vermieter oder hinz und Kunz in
seine eigene Wohnung lassen, weil andersherum sei es ja
„falsch“ ist der größte Schwachsinn den ich je gehört hab.

da gibt mir aber das gesetz nun recht, und nun?
http://dejure.org/gesetze/BGB/555d.html

Fragt sich also eher wer hier keine Ahnung hat…oder lieber
keine Ahnung haben möchte - ein Vermieter, der meint er dürfte
in seinem Eigentum alles, nicht wahr !?

ok, er hat das bgb das auch seiner meinung ist, das ist da schon ein sehr starker trumpf

Genau und bevor man sich Rat vom Anwalt einholt, macht man am
Besten das, was du hier mit deinem Post erreichst - NICHTS!
Lächerlich…

oder man sieht sich die 1000000 posts im internet mal an, die es zu dem thema gibt. alternativ ist das gesetz hier auch mehr als eindeutig

Es geht auch nicht nur um Nichtnutzung einer Terasse, sondern
auch um Lärmbelästigung und Dreck der anfällt und in die
Wohnung getragen wird…

bei einem Wintergarten auf einer Terrasse? Da brauch man nicht mal Zugang zu der Wohnung und das Ding steht in 2 Tagen. Selbst bei 15% und 2 Tagen reicht die Mietminderung nicht mal für ein Schnitzel

Besser wäre, wenn man sich zunächst einmal durchliest, was überhaupt eine MODERNISIERUNG ist…

Frustrierte Vermieter, die denken sie könnten alles mit Ihren Mietern machen, geben hier sicherlich derartige Kommentare ab, dass Mieter denken sie hätten keine Rechte.

Also, nicht einschüchtern lassen :wink:

Hallo, Patrick.Blume123,

kannst Du denn wirklich beurteilen laut der angegebenen Fakten, dass dies keine Modernisierung darstellt? Wenn ja, womit?

Hier wurden zB. aus Balkonen verglaste Wintergärten gemacht und zwar bei Hochhäusern.
http://www.gag-ludwigshafen.de/fileadmin/Websites/GA…

Verunsichere bitte keine hypotetischen Fragesteller, wenn Du keine Ahnung hast. Schlimmstenfalls haben falsche Ratschläge die Kündigung des Mietvertrages zur Folge inkl. der aus dem Kündigungsverfahren entstehenden Kosten.

Der einzig vernünftige Ratschlag wäre, einen Fachmann zu empfehlen, dem alle Fakten zur Prüfung vorgelegt werden.

Grüße
Mau

Ich habe da jetzt was von „großzügig verglasten Balkonen“ gelesen…das Wort Wintergarten muss ich wohl überlesen haben - auf welcher Seite steht das denn genau?

Ich schrieb bereits, zur Not mal ein Schreiben vom Anwalt aufsetzen…passte dem Kommentator über mir jedoch nicht… Wieso wohl?

Kündigung weil sich jemand weigert, zukünftig nicht mehr auf seiner Terrasse in den Himmel blicken zu können, sondern unter ner Glocke zu sitzen? wäre mir neu… Welcher Paragraph rechtfertigt eine Kündigung weil unsinnige und unnötige Baumaßnahmen verweigert werden?

Eigentümer Haben nur sehr wenig rechtskräftige Gründe einem zu Kündigen, zb. wenn man 3 Monatsmieten im Rückstand ist oder die Herrschaften Eigenbedarf anmelden…

Eine Modernisierung muss tatsächlich nicht geduldet werden, wenn es sich lediglich um eine sog. „Luxus-Modernisierung“ handelt , d. h. wenn sich der Wohnwert der Wohnung nur unerheblich steigern würde, gleichzeitig aber eine unverhältnismäßige Mieterhöhung nach sich ziehen dürfte :open_mouth:

Wenn der Mieter die Modernisierungsmaßnahme aus diesem Grund zurückweist, wobei er keinesfalls befürchten muss, mit einer Kündigung zu rechnen, so muss der Vermieter ihn auf Duldung verklagen.

Der Fallschilderung nach, wonach ein Wintergarten statt einer überdachten Terassen gebaut werden soll, ist eher nicht zu vermuten, dass dieser Duldungsanspruch des Vermieters durchdringt :smile:

G imager761

Dankeschöööön!!!
Endlich mal jemand, der nicht zu allem JA sagt :wink:

Ich habe da jetzt was von „großzügig verglasten Balkonen“
gelesen…das Wort Wintergarten muss ich wohl überlesen haben

  • auf welcher Seite steht das denn genau?

direkt im sachverhalt

Ich schrieb bereits, zur Not mal ein Schreiben vom Anwalt
aufsetzen…passte dem Kommentator über mir jedoch nicht…
Wieso wohl?

joh, die richtige antwort wäre aber, erstmal sich bereaten zu lassen. das geht auch beim mieterschutz und dient erstmal dem, herauszufinden, welche rechte vorhanden sind.

du drängst auf die durchsetzung von rechten, die der mieter nicht hat

Kündigung weil sich jemand weigert, zukünftig nicht mehr auf
seiner Terrasse in den Himmel blicken zu können, sondern unter
ner Glocke zu sitzen? wäre mir neu… Welcher Paragraph
rechtfertigt eine Kündigung weil unsinnige und unnötige
Baumaßnahmen verweigert werden?

http://dejure.org/gesetze/BGB/555d.html

Eigentümer Haben nur sehr wenig rechtskräftige Gründe einem zu
Kündigen, zb. wenn man 3 Monatsmieten im Rückstand ist oder
die Herrschaften Eigenbedarf anmelden…

2 monatsmieten… kanns sein, das das bei dir nicht mal gesundes halbwissen ist?
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html, wobei der mietrückstand sogar zur fristlosen genutzt werden kann

1 Like

wo siehst du den die besondere härte bei einem wintergarten?

Ich habe da jetzt was von „großzügig verglasten Balkonen“
gelesen…das Wort Wintergarten muss ich wohl überlesen haben

  • auf welcher Seite steht das denn genau?

direkt im sachverhalt

Großzügig verglaste Balkone, bedeutet große Fenster bzw. Balkontüren, also nix mit Wintergarten und Sachverhalt…tzzzz. Sag mir wo das Wort WINTERGARTEN auftaucht! Nirgends…also, totaler quatsch dieser angebliche Nachweis…

Ich schrieb bereits, zur Not mal ein Schreiben vom Anwalt
aufsetzen…passte dem Kommentator über mir jedoch nicht…
Wieso wohl?

joh, die richtige antwort wäre aber, erstmal sich bereaten zu
lassen. das geht auch beim mieterschutz und dient erstmal dem,
herauszufinden, welche rechte vorhanden sind.

Der Mieterschutzverein bei dem ich Mitglied war ist für den A****
Bei einfachen Dingen wie mal eben ne NK Rechnung checken, mögen die ok sein. Sobald es ans Eingemachte geht, wird dort mit halbherzigen Ratschlägen geglänzt um dann im Falle eines daraus resultierenden Rechtsstreits plötzlich nicht mehr zuständig zu sein!
Ich sage da nur: direkt Fachanwalt für Mietrecht!

du drängst auf die durchsetzung von rechten, die der mieter
nicht hat

Kündigung weil sich jemand weigert, zukünftig nicht mehr auf
seiner Terrasse in den Himmel blicken zu können, sondern unter
ner Glocke zu sitzen? wäre mir neu… Welcher Paragraph
rechtfertigt eine Kündigung weil unsinnige und unnötige
Baumaßnahmen verweigert werden?

http://dejure.org/gesetze/BGB/555d.html

Eigentümer Haben nur sehr wenig rechtskräftige Gründe einem zu
Kündigen, zb. wenn man 3 Monatsmieten im Rückstand ist oder
die Herrschaften Eigenbedarf anmelden…

2 monatsmieten… kanns sein, das das bei dir nicht mal
gesundes halbwissen ist?
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html, wobei der
mietrückstand sogar zur fristlosen genutzt werden kann

Ja ist korrekt, 2 Monatsmieten waren es - das hatte ich falsch im Kopf! Ist ja erst vor nicht all zu länger Zeit abgeändert worden…sicherlich fristlos!!!

wo siehst du den die besondere härte bei einem wintergarten?

Die besondere Härte liegt z.B. darin, dass eine Terasse mitgemietet wurde auf der der Mieter Sonne, Regen, Schnee und Wind genießen will, wann immer es ihm paßt und nun einen geschlossenen, gläsernen Kasten aufgezwungen bekommen soll, für den er auch noch monatliche 11% Modernisierungsdkosten zahlen soll!
MfG ramses90

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  1. das ist keine besondere härte
  2. eine überdachte Terrassen ist es nach Sachverhalt jetzt schon

Ich habe da jetzt was von „großzügig verglasten Balkonen“
gelesen…das Wort Wintergarten muss ich wohl überlesen haben

  • auf welcher Seite steht das denn genau?

direkt im sachverhalt

Großzügig verglaste Balkone, bedeutet große Fenster bzw.
Balkontüren, also nix mit Wintergarten und
Sachverhalt…tzzzz. Sag mir wo das Wort WINTERGARTEN
auftaucht! Nirgends…also, totaler quatsch dieser angebliche
Nachweis…

direkt in der frage:
Die Vermieterin möchte eine bereits vorhandene überdachte Terrassen in einen Wintergarten verwandeln … mehr auf http://w-w-w.ms/a5f7m3
also irgendwie … ich würde mich etwas zurück halten, wenn ich das gesetz nicht kenne und den sachverhalt nicht lese…

Ich schrieb bereits, zur Not mal ein Schreiben vom Anwalt
aufsetzen…passte dem Kommentator über mir jedoch nicht…
Wieso wohl?

joh, die richtige antwort wäre aber, erstmal sich bereaten zu
lassen. das geht auch beim mieterschutz und dient erstmal dem,
herauszufinden, welche rechte vorhanden sind.

Der Mieterschutzverein bei dem ich Mitglied war ist für den
A****

joh, die scheinen sich halt an das gesetzt zu halten und das passt halt nicht zu dem, was du so schreibst

Bei einfachen Dingen wie mal eben ne NK Rechnung checken,
mögen die ok sein. Sobald es ans Eingemachte geht, wird dort
mit halbherzigen Ratschlägen geglänzt um dann im Falle eines
daraus resultierenden Rechtsstreits plötzlich nicht mehr
zuständig zu sein!

da lohnen sich die 190 euro netto doch direkt, die der anwalt nimmt.

Ich sage da nur: direkt Fachanwalt für Mietrecht!

wo? du schreibst, das man direkt einen anwlt beauftragen soll, der dem vermieter anschreibt. das diesere da gern mit einer klage zur duldung reagiert, ist dir egal

du drängst auf die durchsetzung von rechten, die der mieter
nicht hat

Kündigung weil sich jemand weigert, zukünftig nicht mehr auf
seiner Terrasse in den Himmel blicken zu können, sondern unter
ner Glocke zu sitzen? wäre mir neu… Welcher Paragraph
rechtfertigt eine Kündigung weil unsinnige und unnötige
Baumaßnahmen verweigert werden?

http://dejure.org/gesetze/BGB/555d.html

Eigentümer Haben nur sehr wenig rechtskräftige Gründe einem zu
Kündigen, zb. wenn man 3 Monatsmieten im Rückstand ist oder
die Herrschaften Eigenbedarf anmelden…

2 monatsmieten… kanns sein, das das bei dir nicht mal
gesundes halbwissen ist?
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html, wobei der
mietrückstand sogar zur fristlosen genutzt werden kann

Ja ist korrekt, 2 Monatsmieten waren es - das hatte ich falsch
im Kopf! Ist ja erst vor nicht all zu länger Zeit abgeändert
worden…sicherlich fristlos!!!

die letzten 12 jahre jahre ist das nicht geändert worden…

Ich habe da jetzt was von „großzügig verglasten Balkonen“
gelesen…das Wort Wintergarten muss ich wohl überlesen haben

  • auf welcher Seite steht das denn genau?

direkt im sachverhalt

Großzügig verglaste Balkone, bedeutet große Fenster bzw.
Balkontüren, also nix mit Wintergarten und
Sachverhalt…tzzzz. Sag mir wo das Wort WINTERGARTEN
auftaucht! Nirgends…also, totaler quatsch dieser angebliche
Nachweis…

direkt in der frage:
Die Vermieterin möchte eine bereits vorhandene überdachte
Terrassen in einen Wintergarten verwandeln … mehr auf
http://w-w-w.ms/a5f7m3
also irgendwie … ich würde mich etwas zurück halten, wenn
ich das gesetz nicht kenne und den sachverhalt nicht lese…

Hey Ey Ey Ey Ey…wer hier nicht richtig liest wird ja hier nun eindeutig klar!
Mein Kommentar bezog sich auf die Antwort von Mau:

„Hier wurden zB. aus Balkonen verglaste Wintergärten gemacht und zwar bei Hochhäusern.
http://www.gag-ludwigshafen.de/fil
DORT, in diesem angeblich aussagekräftigen Text steht nix von WINTERGARTEN!!!

Also, wer sich hier zurück halten sollte, ist wohl der, der nur die Überschrift liest und nicht den ganzen Tread…
Mehr sage ich dazu jetzt auch nicht mehr, da es mir einfach zuwider ist mich mit aufgeblasenen Eigentümern anzulegen…

Vor allen Dingen so zusammenhanglose Kommentare von sich geben, nur um auf biegen und brechen zu versuchen hier einen raus hängen zu lassen (weiter unten)…mach mal…
Ich habe alles gesagt und hoffe der Fragesteller ist nicht so ein Kopfducker :wink:

Ich schrieb bereits, zur Not mal ein Schreiben vom Anwalt
aufsetzen…passte dem Kommentator über mir jedoch nicht…
Wieso wohl?

joh, die richtige antwort wäre aber, erstmal sich bereaten zu
lassen. das geht auch beim mieterschutz und dient erstmal dem,
herauszufinden, welche rechte vorhanden sind.

Der Mieterschutzverein bei dem ich Mitglied war ist für den
A****

joh, die scheinen sich halt an das gesetzt zu halten und das
passt halt nicht zu dem, was du so schreibst

Bei einfachen Dingen wie mal eben ne NK Rechnung checken,
mögen die ok sein. Sobald es ans Eingemachte geht, wird dort
mit halbherzigen Ratschlägen geglänzt um dann im Falle eines
daraus resultierenden Rechtsstreits plötzlich nicht mehr
zuständig zu sein!

da lohnen sich die 190 euro netto doch direkt, die der anwalt
nimmt.

Ich sage da nur: direkt Fachanwalt für Mietrecht!

wo? du schreibst, das man direkt einen anwlt beauftragen soll,
der dem vermieter anschreibt. das diesere da gern mit einer
klage zur duldung reagiert, ist dir egal

du drängst auf die durchsetzung von rechten, die der mieter
nicht hat

Kündigung weil sich jemand weigert, zukünftig nicht mehr auf
seiner Terrasse in den Himmel blicken zu können, sondern unter
ner Glocke zu sitzen? wäre mir neu… Welcher Paragraph
rechtfertigt eine Kündigung weil unsinnige und unnötige
Baumaßnahmen verweigert werden?

http://dejure.org/gesetze/BGB/555d.html

Eigentümer Haben nur sehr wenig rechtskräftige Gründe einem zu
Kündigen, zb. wenn man 3 Monatsmieten im Rückstand ist oder
die Herrschaften Eigenbedarf anmelden…

2 monatsmieten… kanns sein, das das bei dir nicht mal
gesundes halbwissen ist?
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html, wobei der
mietrückstand sogar zur fristlosen genutzt werden kann

Ja ist korrekt, 2 Monatsmieten waren es - das hatte ich falsch
im Kopf! Ist ja erst vor nicht all zu länger Zeit abgeändert
worden…sicherlich fristlos!!!

die letzten 12 jahre jahre ist das nicht geändert worden…

deine erstes posting hat schon von fehlern gestrotzt.

und jetzt den sprung zu den eigentümer. ich find dich putzig, jeder der andere meinung ist und sich ans gesetzt hält ist ein ja sager und hat keine ahnung. immer wenn man dir die quelle nennt wo deine meinung wiederlegt wird, wirst du ruhig und nachdem alles widerlegt ist, wirst du persönlich ^^

bitte unterlasse deine postings in dem brett hier, wenn du keine ahnung von recht hast, hier geht es um die beurteilung der sachverhalte nach dem gesetz und nicht nach sehr grenzwertigen meinungen.

die kannst du gerne im plauderbrett besprechen

PS. ich wohn in miete :-p

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