ich habe folgende Frage zu folgendem Fall an Euch.
Leider ist es mittlerweile die Kriminalität auf dem Petersplatz ein großes Problem. Ebenso erging es …Herrn XY bei einem Diebstahl des Portemonnais. Allerdings hat Herr XY über seine Kreditkarte auch eine Bargeldversicherung über 500,00 Euro und einen Kreditkartenschutz und macht sich daher nicht all zu große Sorgen.
Der Diebstahl wurde bei der Polizei des Vatikanstaates angezeigt.
Wohlgemerkt: Der Diebstahl fand auf vatikanischem Territorium statt.
Nun möchte die Versicherung den Schaden nicht übernehmen, mit der Begründung dass der Diebstahl nicht bei der allgemeinen Polizei angezeigt worden wäre. „Sicherheitsdienste privater oder institutioneller Einrichtungen können nicht die Aufgaben der staatlichen Strafverfolgung übernehmen“…
Unter dem Grundsatz der Lateranverträge und der völkerrechtlichen Souveränität des Vatikans wurde jedoch der Diebstahl genau bei einer staatlichen Einrichtung angezeigt. Die Effizienz der Strafverfolgung des Vatikans sollte man vielleicht in Frage stellen doch liegt hier meines Erachtens kein Fehler des Versicherungsnehmers vor.
Hallo,
da steckt der Teufel wieder einmal im Detail. Der Vatikanstaat hat seine eigene Polizeihoheit mit Schweizer Garde und der Gendarmerie. Auch gehört der Petersplatz zum Territorium des Vatikanstaates.
Aber gerade durch die Lateranverträge erhält die italienische Polizei die Polizeigewalt auf dem Petersplatz - siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Territorium_der_Vatikan…
Trotzdem sollte die Versicherung hier über ihren eigenen Schatten springen und die Anzeige anerkennen, da die vatikanische Gendarmerie auch Polizeirechte hat. Als Touritst muss man nicht ungedingt die Feinheiten kennen und die Versicherung sollte nicht päpstlicher als der Papst sein (passt ja hier).
Der Diebstahl wurde bei der Polizei des Vatikanstaates
angezeigt.
Wohlgemerkt: Der Diebstahl fand auf vatikanischem Territorium
statt.
Nun möchte die Versicherung den Schaden nicht übernehmen, mit
der Begründung dass der Diebstahl nicht bei der allgemeinen
Polizei angezeigt worden wäre. „Sicherheitsdienste privater
oder institutioneller Einrichtungen können nicht die Aufgaben
der staatlichen Strafverfolgung übernehmen“…
Persönliche Meinung:
Ich würde der Versicherung per Einschreiben eine Frist zur Begleicung des Schadens setzen, und meinen Anspruch danach einklagen.
Der Vatikan ist rechtlich gesehen ein Staat, und dessen Polizei demzufolge staatliche Polizei.
Leider ist es mittlerweile die Kriminalität auf dem
Petersplatz ein großes Problem.
Der Petersplatz gehört zu Rom und damit zu Italien… das ist auch der Grund, warum dort „normale“ Polizisten mit ihren Golf-Kart-ähnlichen Streifenwagen unterwegs sind.
Wohlgemerkt: Der Diebstahl fand auf vatikanischem Territorium
statt.
Nein, siehe oben.
Nun möchte die Versicherung den Schaden nicht übernehmen, mit
der Begründung dass der Diebstahl nicht bei der allgemeinen
Polizei angezeigt worden wäre. „Sicherheitsdienste privater
oder institutioneller Einrichtungen können nicht die Aufgaben
der staatlichen Strafverfolgung übernehmen“…
Sehr pingelig, aber formal wohl i. O.
Unter dem Grundsatz der Lateranverträge und der
völkerrechtlichen Souveränität des Vatikans wurde jedoch der
Diebstahl genau bei einer staatlichen Einrichtung angezeigt.
danke für die Antwort, welche jedoch eindeutig nicht korrekt ist.
Der Petersplatz ist völkerrechtlich dem Vatikan-Staat zuzuordnen und somit kein Italienisches Territorium. Die Lateranverträge besagten, wie zuvor ausgeführt worden ist, dass auf dem Petersplatz im Normalfall die italienische Polizei für die Sicherheit sorgt.
Dies hat jedoch nichts mit der staatlichen Souveränität zutun.
Der Petersplatz ist völkerrechtlich dem Vatikan-Staat
zuzuordnen und somit kein Italienisches Territorium.
Hmm, die kanarischen Inseln gehören zu Spanien, aber eindeutig zu Afrika. Und der Petersplatz befindet sich m. E. nicht innerhalb der „Vatikan-Mauern“.
Die Lateranverträge besagten, wie zuvor ausgeführt worden ist,
dass auf dem Petersplatz im Normalfall die italienische
Polizei für die Sicherheit sorgt.
Dann ist doch hinsichtlich Deiner Frage alles gesagt, oder?
Hmm, die kanarischen Inseln gehören zu Spanien, aber eindeutig
zu Afrika. Und der Petersplatz befindet sich m. E. nicht
innerhalb der „Vatikan-Mauern“.
Maßgeblich ist nicht die geografische Lage sondern die international anerkannte Grenze. Ansonsten könnte Büsingen auch nicht Deutschland zugerechnet werden.
Dann ist doch hinsichtlich Deiner Frage alles gesagt, oder?
Geklärt ist es dadurch nicht. Wie in meinem Beispiel mit der Exklave Büsingen, in der teilweise auch schweizer Polizisten für Sicherheit sorgen ist die italienische Polizei auch nur eine aushelfende Kraft. Die hoheitlichen Aufgaben nimmt jedoch das vatikanische Gouvernatorat wahr, so dass die italienische Polizei eine Anzeige ohnehin an die vatikanischen Behörden hätte abgeben müssen. Entscheident ist, dass die Anzeige bei der Administration gemeldet wurde, auf dessen Staatsgebiet die Straftat geschehen ist. Eine Erkenntnis die die Versicherung mit der „Bitte um Entschuldigung des Irrtums“ inzwischen auch hatte.