Hallo
mein Wagen wurde vor Kurzem, auf einem Parkplatz stehend, von einem anderen Verkehrsteilnehmer am Stossfänger beschädigt.
Vorab war (lt. diverser Werkstätten) eine genaue Schadenshöhe ohne Demontage des Stossfängers nicht feststellbar. Das habe ich der gegnerischen Versicherung mitgeteilt. Ich bekam die Antwort, dass ich den Wagen zu einer Werkstatt bringen und reparieren lassen sollte.
Die Werkstatt sollte nach Demontage des Stossfängers die Reparaturkosten, der Versicherung angeben und dann bei einem OK reparieren.
So ist es dann auch gelaufen.
Der Wagen ist an einem Dienstag gebracht worden und Donnerstag habe ich den Wagen wieder abgeholt.
der zeitlicher Ablauf war also:
Dienstag= Demontage -> Kontakt zur Versicherung -> Neuteil bestellen
Mittwoch= Neuteil zur Lackiererei
Donnerstag= Montage
Jetzt bekomme ich von der Versicherung ein Schreiben in dem steht:
„Das Fahrzeug war fahrbereit und verkehrssicher. Bei Reparatur wurden die beschädigten Teile (Stossfänger und Abdeckprofil) lackiert und erneuert.
Nach zeitlicher Planung können Neuteile beschafft und lackiert werden und dann die Montage terminiert werden.
Die Montage dauerte laut Rechnung eine Stunde und begründet damit keinen Anspruch auf Nutzungsausfall.“
Jetzt bekomme ich von der Versicherung ein Schreiben in dem
steht:
„Das Fahrzeug war fahrbereit und verkehrssicher. Bei Reparatur
wurden die beschädigten Teile (Stossfänger und Abdeckprofil)
lackiert und erneuert.
Nach zeitlicher Planung können Neuteile beschafft und lackiert
werden und dann die Montage terminiert werden.
Die Montage dauerte laut Rechnung eine Stunde und begründet
damit keinen Anspruch auf Nutzungsausfall.“
Wie soll ich mich den jetzt verhalten??
mit Schadensabwicklung kenne ich mich leider nicht aus.
ich hoffe jemanden in DE kann dir mit deiner Frage weiterhelfen. Ich lebe schon solange in der USA, ich habe keine Ahnung ueber diese Dinge. Weiss nicht einmal warum ich fuer Hilfe angeschrieben werde…
Tut mir leid dass ich nicht weiterhelfen kann.
Sandra
Hallo,
ein Nutzungsausfall ist nachgewiesen wen das Fahrzeug für die Reparaturdauer nicht zu Verfügung stand. Die Art der Reparatur ist hier völligst uninteresant. Selbst bei einem Glasbruch kann ein Geschädigter für einen Tag Nutzungsausfall gelten machen.
In Ihrem Fall sollte man gartnekig bleiben und den Nutzungsausfall für die drei Tage inkl. Kostenpauschale von 25€ beantragen mit der Begründung dass das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand und allein die Lackierung mit der Trocknung der Teile einen Ausfall von zwei Tagen den Ausfall begründet.
Auserdem kann von einem Ottonornalverbraucher nicht verlangt werden hier sich soweit technisch auszuckennen und eine Instandsetzungsdauet einer Stossstagen vorab ermitteln zu können.
Der Versicher darf den Ausfall nicht mit dieser Begründung ablehnen.
stelle die Versicherung vor die Entscheidung: Entweder sie übernimmt den Nutzungsausfall oder du gibts die Sache einem Anwalt, der dir immer zusteht!
Verweise gleichzeitig darauf, dass es dir nicht zuzumuten ist, zweimal zur Werkstatt zu fahren und Wartezeit in Kauf zu nehmen um zu einen den Schaden genau feststellen zu lassen und dann noch bei der eigentlichen Reparatur. Alternativ kannst du der Versicherung ja auch Verdienstausfall androhen.
Aber eigentlich sollte der Hinweis auf die Möglichkeit der Einschaltung eines Anwalts genügen, normalerweise dürfte sich dann das Thema erledigt haben.
Hallo,
ich kann diese Frage leider nicht beantworten, weil mir einfach das Fachwissen in Versicherungsrecht fehlt.
Jedoch würde ich an Ihrer Stelle, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, einen Anwalt dazu befragen. Eventuell hilft auch der Verbraucherschutz weiter.