Darf die Verwaltung Blumenkästen verbieten?

Seit jahren habe ich auf der Fensterbank Blumenkästen jetzt nervt der sozialarbeiter das sie weg sollen (er ist neu und stand dabei neben der Verwalterin, die nichts dazu sagte dabei wäre es wohl ihre Aufgabe gewesen) angeblich sind die Fensterbänke extra schräg geneit damit keine Blumenkästen daraufstehen können dabei ist noch nie etwas passiert

Wenn er das „Hausrecht“ hat, bzw. der ist der entscheidet - Ja darf er. Aber normal bekommt man solche Forderungen schriftlich.

meines Wissens darf eine Verwaltung keine Blumenkästen verbieten. Jetzt steht nur zur frage, welche Einrichtung ist es und die verwalterin hat das Sagen nicht ein „Sozialarbeiter“. Ich würde mich aber beim Gericht auf einer beratungseinrichtung genau erkundigen. Viel Erfolg!

Hallo,
ich glaube auch nicht daran, dass die Verwaltung dir die Deko verbieten kann. Außer natürlich, es befindet sich ein Fußweg unter der Fensterbank und es besteht die Gefahr, dass die Blumenkästen herunterfallen können. Denn so einen Unfall - der lebensgefährlich enden kann - würde ich nicht riskieren wollen. Aber an sich steht es dir frei, wie du dein Büro und den Betrieb einrichtest. Bei der Betriebseinrichtung gibt es so eine große Auswahl. http://www.firmenbedarf-discount.ch/betriebseinricht… Und durch kleine Accessoires hellt man sich den Arbeitsalltag doch auf - und je besser die Laune, desto produktiver ist man. So profitiert der Arbeitgeber direkt mit. :smile: