Darf die Vorbesitzerin einfach so einen Hund zurückholen?

Eine Freundin hat einen Schäferhund geholt und war mit einer Bekannten in der Wohnung, wo Sie für den Hund die Hälfte bezahlt hat. Danach wurden Sie samt Hund quasi aus der Wohnung geworfen. Nun will die Vorbesitzerin die andere Hälfte des Geldes haben und ruft täglich mehrmals an. Zuerst hieß es, das wenn meine Freundin den Hund nicht mehr bezahlen möchte, das der Züchter (den meine Freundin nicht kennt), den Hund abholt und nun droht Sie damit, das Sie den Hund abholen lassen will. Es gibt aber zwischen den beiden keinen Kaufvertrag. Die Vorbesitzerin hat nur einen Kaufvertrag vom Züchter.

Welche Rechte hat meine Freundin und muss Sie den Hund rausgeben?

Hallo,

Geld zurückfordern, Hund zurückgeben.

Unseriöse Züchter nicht unterstützen!
Es sollte sich herum gesprochen haben, dass es unzählige Qual-Zuchten gibt.

Ansonsten gilt:
Ihr habt einen Kaufvertrag, der muss erfüllt werden.
Dazu gehört die Überlassung der Sache in vertragsgemäßem Zustand ebenso wie die vollständige Zahlung. Bei unseriösen Züchtern dürfte aber bezweifelt werden, ob die Sache wirklich in vereinbarten (wenn nichts vereinbart wurde, dann zumindest im üblichen) Zustand übergeben wurde, oft sind diese armen Kreaturen genauso krank wie die Elterntiere.

Der Züchter hat damit gar nichts zu tun. Ihm ist doch gezahlt worden. Er hat auch kein Recht, den Hund vom gegenwärtigen Aufenthaltsort zu versetzen.

Die beiden Streithennen zanken um die jeweiligen Eigentumsverhältnisse.

Ich empfehle entweder, den Hund zu zerteilen oder den Kaukasischen Kreidekreis.

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Die Dame will ja entweder den Hund zurück (ihn vom Züchter abholen lassen) und ihn dann weiterverkaufen. Denn halten kann Sie ihn nicht… Meine Freundin hat den Hund von privat übernommen und nicht vom Züchter… Die Vorbesitzerin hat ihn über einen „Züchter“ gekauft.

Es würde dann so ablaufen, das Sie den Hund holt oder abholen lässt und ihn dann woanders hin vermittelt/verkauft.

Und bitte ernstgemeinte Antworten, denn die beiden sind sicherlich keine Streithennen und teilen wird hier auch kein Hund.
Sondern es geht darum, ob Sie den Hund rausgeben muss, da Er schon seit über einem Monat bei ihr lebt und alle Kosten hat wie TA, Futter und Zubehör und Versicherung.

Muss Sie den Hund rausgeben oder kann Sie dagegen angehen? Denn ihr wurde Anfang des Jahres gesagt, das Sie den Kaufvertrag per Post zugeschickt bekommt und nix ist passiert!

längs oder quer?

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Den Hund kann die Vorbesitzerin nicht einfach abholen, sie kann lediglich Zahlung des restlichen Kaufpreises verlangen. Wenn ihr nicht freiwillig zahlt, dan muss sie das Geld einklagen oder auf Herausgabe des Hundes klagen. Wenn keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, dann hat sie möglicherweise Schwierigkeiten, die tatsächliche Höhe des vereinbarten Kaufpreises zu beweisen. Wenn es keine Quittung oder sonstigen Unterlagen gibt, habt ihr eventuell Beweisschwierigkeiten, die Teilzahlung und das Vorliegen eines Kaufvertrags (Eigentumsübergang) zu beweisen (Zeugen?).

Also gilt doch am besten:

oder ihr bezahlt einfach den restlichen vereinbarten Kaufpreis (meines Erachtens die sauberste Lösung).

Hallo,

verabredet einen Treffpunkt, bei dem die Vorbesitzerin den Kaufvertrag und die Käuferin das ausstehende Geld mitbringt. Dann tauscht beides aus. Den Empfang des vollständigen Kaufpreises quittieren lassen!

Wie kommt die Freundin denn auf die Idee, dass sie die zweite Hälfte des vereinbarten Preises nicht bezahlen müsste? Und was war ursprünglich für die Bezahlung vereinbart?

Viele Grüße,

Jule

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Noch nie was vom Urteil Salomons gehört?

"Damals kamen zwei Dirnen und traten vor den König. Die eine sagte: „Bitte, Herr, ich und diese Frau wohnen im gleichen Haus, und ich habe dort in ihrem Beisein geboren. Am dritten Tag nach meiner Niederkunft gebar auch diese Frau. Wir waren beisammen; kein Fremder war bei uns im Haus, nur wir beide waren dort. Nun starb der Sohn dieser Frau während der Nacht; denn sie hatte ihn im Schlaf erdrückt. Sie stand mitten in der Nacht auf, nahm mir mein Kind weg, während ich schlief, und legte es an ihre Seite. Ihr totes Kind aber legte sie an meine Seite. Als ich am Morgen aufstand, um mein Kind zu stillen, war es tot. Als ich es aber am Morgen genau ansah, war es nicht mein Kind, das ich geboren hatte.“ Da rief die andere Frau: „Nein, mein Kind lebt, und dein Kind ist tot.“ Doch die erste entgegnete:„Nein, dein Kind ist tot, und mein Kind lebt.“ So stritten sie vor dem König. Da begann der König: „Diese sagt: ‚Mein Kind lebt, und dein Kind ist tot!‘ und jene sagt: ‚Nein, dein Kind ist tot, und mein Kind lebt.‘“ Und der König fuhr fort: „Holt mir ein Schwert!“ Man brachte es vor den König. Nun entschied er: „Schneidet das lebende Kind entzwei, und gebt eine Hälfte der einen und eine Hälfte der anderen!“ Doch nun bat die Mutter des lebenden Kindes den König - es regte sich nämlich in ihr die mütterliche Liebe zu ihrem Kind: „Bitte, Herr, gebt ihr das lebende Kind, und tötet es nicht!“ Doch die andere rief: „Es soll weder mir noch dir gehören. Zerteilt es!“ Da befahl der König: „Gebt jener das lebende Kind, und tötet es nicht; denn sie ist seine Mutter.“ Ganz Israel hörte von dem Urteil, das der König gefällt hatte, und sie schauten mit Ehrfurcht zu ihm auf; denn sie erkannten, dass die Weisheit Gottes in ihm war, wenn er Recht sprach. " (Quelle Wikipedia)

So waren die weniger ernst gemeinten Antworten gedacht!
Sie soll der Vorbesitzerin den halben Kaufpreis zahlen, was korrekt wäre.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Der Hund hat vorher, jetzt und wird in Zukunft Kosten verursachen! Dies als Argument vorzubringen ist ziemlich dumm!
ramses90

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Man schreibt hier um ernstgemeinte Antworten zu erhalten und nicht für just for Fun und klar macht der Hund weiter Kosten! Dies soll auch nicht das Problem sein, denn dem Hund geht es gut, brauch nicht mehr mit Stacheln rumlaufen und man hat auch mehr Zeit für ihn und Er hat sich gut eingelebt. Doch nun droht die Vorbesitzerin um ihn weiter zu verkaufen.
Sie kam vorher schon auf die Idee, den Züchter zu schicken, um das Er den Hund abholt.
Auch hat Sie die Impfungen gemacht und den Ship gesetzt, was die Vorbesitzerin für nicht notwendig gehalten hat :frowning:

nun, da er nicht vollständig bezahlt ist, gehört er ihr ja auch noch… warum sollte sie ihn nicht abholen. Gegen Erstattung der geleisteten Anzahlung. Esseidenn, da wurde anderes vertraglich vereinbart. Es ist die Frage warum jemand an dem Tier das ihm nicht gehört Änderungen vornimmt.
Du verwendest ja schon die richtigen Worte: die (derzeitige) Besitzerin ist NICHT die Eigentümerin solange die vereinbarte Kaufsumme nicht beglichen ist.

p

Statt hier rum zu jammern, erkläre doch lieber mal schnell, warum die 2. Hälfte des Kaufpreise nicht bezahlt wurde ?

Und was es mit dem Rauswurf beim Abholen des Hundes auf sich hat. Streit um die Anzahlung, die nicht vereinbart war ?
Man darf doch annehmen, der Hundebesitzer wollte verkaufen und war froh ihn loszuwerden.

Und mal am Rande, kann doch sein, die Hundebesitzerin hat im Auftrag für den Züchter verkauft.
Dann wäre es auch letztlich egal, wer die Restzahlung fordert.

Und jetzt kommen wir wieder zum Punkt. Warum wurde nicht voll bezahlt ?

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Wenn es keinen Kaufvertrag oder andere vertragliche Details gibt, sondern nur mündliche Absprachen und absolut keine Belege, dann zählt meines Wissens nach der als Eigentümer, der das Tier angemeldet hat. Demnach wohl die Käuferin vom Züchter, die ja auch den Kaufvertrag vorliegen hat. Wenn danach keine weiteren Unterlagen bestehen, ist’s schwierig.

Warum der Rauswurf weiß ich nicht… es kam nur der Spruch „so ich muss euch nun rausschmeißen, weil ich mich weiter um meinen Umzug kümmern muss“
Die Vorbesitzerin hat ihn als Welpe bei dem "züchter gekauft und wird nicht im Auftrag weiterverkauft. Auch wurde bis vor zwei Tagen noch nicht mal ein richtiges Datum ausgemacht, da Sie auch keine Bankdaten hatte. Die wurden ihr heute endlich mal per SMS zugesandt und hat nun die andere Hälfte bezahlt, denn die Vorbesitzerin will bis Freitag warten

Dieses Wissen ist hier leider völlig falsch.

Eine Anmeldung hat rein steuerrechtliche Aspekte, sie dient (übrigens wie beim Auto!) niemals als Beweis der Eigentümerschaft.

kompletter unsinn.

es gibt selbstverständlich einen kaufvertrag (auch wenn er nicht schriftlich ist).
aus diesem kaufvertrag ergibt sich hier der anspruch des käufers auf das eigentum des hundes (erfüllt) und den anspruch des verkäufers auf bezahlung (noch nicht erfüllt).

also hat der käufer gefälligst die restsumme zu zahlen und fertig. wie man darüber im zweifel sein kann ist mir völlig unverständlich. was irgendein züchter damit zu tun haben könnte ist mir ebenfalls schleierhaft. es ist übrigens auch völlig banane, ob es dem hund gut geht, ob er sich eingelebt hat oder ob dienstag ist.

meine güte, was ist nur aus www geworden…

Vollkommen richtig - PITA dachte wohl an einen Eigentumsvorbehalt, wie er nach BGB 449 hätte vereinbart werden können. Mangels Vertragsdokument dürfte ein solcher Anspruch des Verkäufers aber nicht beweisbar sein, somit dann wohl nicht durchsetzbar sein.
Ohne explizite, beweisbare Vereinbarung, dass der Kaufpreis noch nicht voll bezahlt sei, dürfte ein böswilliger Käufer vermutlich sogar durch den Anscheinsbeweis, dass eine Ratenzahlung bei privaten Verkäufen eher unüblich ist, vor Gericht den Anschein erwecken, dass die getätigte Zahlung den Ansrpuch voll erfüllt habe.

Die Frage war meiner Erinnerung nach zunächst nicht in einem Rechtsbrett gestellt, somit war mein Hinweis auf eine möglicherweise unseriöse Qual-Zucht schon angebracht.

„Eigentumsvorbehalt, wie er nach BGB 449 hätte vereinbart werden können“

Wäre ich die Verkäuferin, hätte ich…
p

ja dies bist du aber nicht und vielleicht auch besser so… denn wer weiß, welchen Weg du eingeschlagen hättest und wahrscheinlich nicht den legalen Weg

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Ich kann nun alle beruhigen… meine Freundin hat in meinem Beisein mit der Vorbesitzerin telefoniert und Sie sind zu einer Einigung gekommen und es kam auch einiges zu Tageslicht von der Vorbesitzerin. Ende vom Lied ist, das Sie zu einer Einigung gekommen sind und dies im friedlichen und ich finde es schade, wie sich mansche hier aufbrüsten, anstatt einfach vernünftig zu argumentieren :frowning:
da überlegt man doch sehr, ob man hier eine Frage stellen möchte.

Nun gut, es braucht hier keiner mehr antworten, denn die Frage hat sich nun geklärt. Das Geld ist überwiesen und der Hund bleibt bei meiner Freundin und werden Wir die Zeit für ihn nutzen, um das es ihn gut geht