Darf die Wasserzählergebühr von Trinkwasser

… in gleicher Höhe auf das Abwasser erhoben werden ?

Gruß Ralf

ich bin eher für technische Dinge zuständig, weniger für die Abrechnungsmodalitäten.

Meine Meinung: Der Netzbetreiber (Wasser) berechnet die Grundgebühr und das Trinkwasser, der Betreiber des Abwassernetzes bekommt diese Zahlen und berechnet die Kosten fürs Abwasser, aber natürlich nicht noch einmal die Gebühr für den Zähler.

Denkbar wäre, dass der Abwasserbetreiber sich an den Kosten für den Zählere beteiligt und diese Kosten anteilig an den Verbraucher weiterreicht. Dann müssten die Kosten zusammen etwa so hoch sein wie die einfachen Grundgebühren.

Meist sind Wasser- und Abwassergebühren vom selben Anbieter (Kommune), auf diesen Rechnungen steht die Messgebühr / Grundgebühr dann nur einmal.

Gruß! Ulf

… in gleicher Höhe auf das Abwasser erhoben werden ?

Ausgegangen davon, dass das Abwaser nicht mit einem Zähler Zähler gemessen wurde: nein
Hört sich aber nach kontierungsfehler an

Frei

… in gleicher Höhe auf das Abwasser erhoben werden ?

Gruß Ralf

Hallo Ralf

im Grunde genommen nicht, kannst Du das etwas genauer erläutern - wer macht so was, ich kenne das nur von Gemeinden unter Grundgebühr aber nicht bei Abwasser.

Gruß

Andre

… in gleicher Höhe auf das Abwasser erhoben werden ?

Gruß Ralf

Hallo Andre
die Situation ist folgende,seit 2007 erheben die Berliner Wasser Betriebe eine Gebühr für Wasserzähler die in der Grundgebühr aufgeführt ist.
Mein Problem : Da mein Grundstück Löschwasservorhaltungspflichtig ist, muß ich zwei Hydranten betreiben die einen Wasserzähler der Größe QN150 benötigen.Für den Zähler werden von den BWB z.Zt.
18,00 € zzgl. 7% Mwst. am Tag !!! Auf der Rechnung allerdings findet sich auf der Rückseite der letzten
Seite dann unter der Schmutzwasserbeitragsermittelung
noch mal 18,00 € für QN150 diesmal ohne Mwst. Macht
zusammen 37,26 € am Tag !!! Über das Jahr 13.599,90 €
Durch meinen geringen Eigenverbrauch (220 m³ im Jahr)
habe ich einen m³ Preis von 66,69 € Trink/Abwasser.
Das finde ich äußerst Brutal.

Gruß Ralf

Hallo Frei
die Situation ist folgende,seit 2007 erheben die Berliner Wasser Betriebe eine Gebühr für Wasserzähler die in der Grundgebühr aufgeführt ist.
Mein Problem : Da mein Grundstück Löschwasservorhaltungspflichtig ist, muß ich zwei Hydranten betreiben die einen Wasserzähler der Größe QN150 benötigen.Für den Zähler werden von den BWB z.Zt.
18,00 € zzgl. 7% Mwst.in Rechnung gestellt, am Tag !!! Auf der Rechnung allerdings findet sich auf der Rückseite der letzten
Seite dann unter der Schmutzwasserbeitragsermittelung
noch mal 18,00 € für QN150 diesmal ohne Mwst. Macht
zusammen 37,26 € am Tag !!! Über das Jahr 13.599,90 €
Durch meinen geringen Eigenverbrauch (220 m³ im Jahr)
habe ich einen m³ Preis von 66,69 € Trink/Abwasser.
Das finde ich äußerst Brutal.

Gruß Ralf

Hallo Ulf
die Situation ist folgende,seit 2007 erheben die Berliner Wasser Betriebe eine Gebühr für Wasserzähler die in der Grundgebühr aufgeführt ist.
Mein Problem : Da mein Grundstück Löschwasservorhaltungspflichtig ist, muß ich zwei Hydranten betreiben die einen Wasserzähler der Größe QN150 benötigen.Für den Zähler werden von den BWB z.Zt.
18,00 € zzgl. 7% Mwst.in Rechnung gestellt, am Tag !!! Auf der Rechnung allerdings findet sich auf der Rückseite der letzten
Seite dann unter der Schmutzwasserbeitragsermittelung
noch mal 18,00 € für QN150 diesmal ohne Mwst. Macht
zusammen 37,26 € am Tag !!! Über das Jahr 13.599,90 €
Durch meinen geringen Eigenverbrauch (220 m³ im Jahr)
habe ich einen m³ Preis von 66,69 € Trink/Abwasser.
Das finde ich äußerst Brutal.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

Das sind Größenordnungen, bei denen es sich lohnt, genauer hinzusehen.

Ein Qn 150 kostet grob 1500 bis 2000 EUR, also etwa 300 EUR pro Jahr. Klar ist auch, dass das Netz für die maximal denkbare Abnahmemenge ausgelegt sein muss und die Grundgebühr nach dem Anschlusswert veranschlagt wird. Wenn als Grundgebühr wesentlich mehr verlangt wird als dem Versorger tatsächliche Kosten entstehen, wäre das unbillig.

Das Löschwasser, so kann man argumentieren, wird nicht in den Kanal abgegeben (wie bei Gärtnerei etc.). Probier mal, ob du hier die Abwassergebühr komplett absetzen kannst, ggf. auch durch Umbau des Verteilers (separate Zähler für Löschanlage und Rest).

Telefonier doch mal mit dem Sachbearbeiter bzw. mit dem Vertriebsleiter des Versorgers und schildere das Problem. Frag nach der Rechtsgrundlage für diese Gebühren, ggf. widerspreche dem Bescheid und lass das einen Anwalt prüfen. Die Wasserversorger wurden in letzter Zeit immer wieder wegen unverhältnismäßiger Gebühren etc. angegangen (Presse) und wollen sicher vermeiden, dass sie ins Gerede kommen.

Lass prüfen ob du reines Löschwasser auch ohne Zähler entnehmen kannst. Gelegentlich findet mal solche plombierte Zählerumgehungen für den Brandfall.

Jede Behörde ist verpflichtet, bei Entscheidungen ‚billiges Ermessen‘ anzuwenden. Wenn es bei dir statistisch alle 100 Jahre einmal brennt ist es nicht billig, dass du in diesem Zeitraum über eine Million für das Vorhalten des Zählers und des vorgelagerten Netzes zahlst.

Gruß! Ulf

Hallo Ralf,

da der von Dir genannte Wasserzähler bei etwa 6500.-€ gehe ich davon aus das der Zähler doppelt berechnet ist. Hier solltest Du dich mit den Stadtwerken in Verbindung setzten und dein Problem schildern.

Gruß Andre

Lassen Sie sich doch die Rechnung vorlegen, wenn es einen Abgabenbescheid mit Grundgebühr gibt, dann ja.