angenommen ein mieter hat die wohnung gekündigt zieht jetzt aber nicht aus kann dann die wohnung geräumt werden
im mietvertrag wurde vereinbart das der vermieter die wohnung räumen darf ohne räumungsklage wenn der mieter nicht rechtzeitig auszieht.
der mieter hat die miete auch noch über monate gekürzt ohne angaben von gründen
weiter fordert dieser andere mieter auf auch die miete zu kürzen (gründe würde man finden)
Hallo! Leider kann ich auf die Frage keine Antwort geben, da ich über diese Dinge leider nicht Bescheid weiß. Trotzdem viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen M.
angenommen ein mieter hat die wohnung gekündigt zieht jetzt
aber nicht aus kann dann die wohnung geräumt werden
im mietvertrag wurde vereinbart das der vermieter die wohnung
räumen darf ohne räumungsklage wenn der mieter nicht
rechtzeitig auszieht.
der mieter hat die miete auch noch über monate gekürzt ohne
angaben von gründen
weiter fordert dieser andere mieter auf auch die miete zu
kürzen (gründe würde man finden)
NEIN - lach - solche Klauseln (sind ja schon kriminelle Winkelzüge) sind natürlich unwirksam. Wir leben in Deutschland, einem Rechtsstaat!
Ohne Räumungsklage wäre das Straftat! Selbst mit Räumungsklage darf diese nur ein gerichtlich bestellter Gerichtsvollzieher mit Hilfe von Vollzugsbeamten (Polizei, Feuerwehr) diesen vollstrecken.
Moin!
Das ist eine komplizierte Angelegenheit zwischen Mietvertrag und Mietrecht. Da hilft m.E. nur ein Anwalt - mit Fachrichtung Mietrecht!
Gruß
MK
Guten Abend,
auch wenn eine Räumung vereinbart wurde, würde ich einen Anwalt
zu Rate ziehen. Als Verwalter darf ich nicht als Rechtsberater
tätig werden. Eine solche Räumungsklausel kann durchaus als
unwirksam gelten.
Freundliche Grüße
M. Gann