Darf die Zulassungsstelle das?

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Da ich bereits einiges von der Willkür der Mitarbeiter auf deutschen Zulassungsstellen mitbekommen habe frage ich mich ob es rechtens ist dass die werten Damen und Herren dort einfach bestimmen können welche Größe das Schild zu haben hat, egal wie viele Zeichen darauf abgedruckt werden. Ich kenne z.B. eine Zulassungsstelle bei der man Kennzeichen mit insgesamt 4 Zeichen zulassen könnte, also Landkreis 2, Zusatz Buchstabe 1, Zahl 1. Bsp. XY-Z 1. Diese Kombination würde laut Vorgabe der Bemaßung der STVO auf ein 36er Schild passen ohne vorgegebene Mindestmaße zu unterschreiten. Jetzt macht man das bei besagter Zulassungsstelle und bekommt promt gesagt dass man diese Schilder nicht beklebt bekommt. Das ist doch überhaupt nicht rechtens. Es gibt vorgeschriebene Maße bei den Abständen zwischen den Zeichen und es gibt ein Maximal Maß von 52cm Länge des Schildes. Was also tun wenn sich der Mitarbeiter dort quer stellt obwohl er im Unrecht ist?
Ich suche ausschließlich legale Wege, also bitte keine Antwort wie „selber kleben“ etc.

Und was steht da bitte anderes als das was ich bereits geschrieben habe? Mir geht es darum ob diese Leute die dort arbeiten solch eine Willkür an den Tag legen dürfen. Über die Maße und was darf bzw nicht darf bin ich bestens informiert.

Wenn Du so gut informiert bist, dann sollte es Dir ein Leichtes sein den Mitarbeiter in seine Schranken zu verweisen

Ja, die Abstände (einmal für die Siegel und dann vor den Zahlen) sind vorgeschrieben. Auch gibt es besagtes Maximalmaß, das spielt hier aber keine Rolle. Ein Mindestmaß dagegen ist mir nicht bekannt.

Auch gibt es neben der normalen Schrift noch die Engschrift. Die nimmt man, wenn die Zuteilung zu lang ist und mit der normalen Schrift nicht auf das Schild passt, z.B. bei Landkreisen mit mehreren Buchstaben vorweg und einer vierstelligen Nummer bzw. bei Saison- oder H-Kennzeichen.
Sofern die Zuteilung mit der normalen Schrift auf ein Kennzeichen passt, dass auch am Auto problemlos angebaut werden kann, darf die Zulassungsstelle die Engschrift verbieten. Das ist von Amt zu Amt unterschiedlich, bei uns z.B. ist das kein Problem.

Bei einer so kurzen Zuteilung wie hier geschrieben (sofern man die überhaupt erhält) sollte das aber mit der normalen Schrift locker auf ein 360er Kennzeichen passen. Daher würde ich mal den Teamleiter (oder wenn das nichts bringt den Amtsleiter) der Zulassungsstelle bitten, zu belegen, gegen welches Gesetz oder welche Verordnung das Kennzeichen verstoßen soll.

Die ganzen Maße, Unterschiede und Zusätze kenne ich. Mir gehts wirklich nur darum ob die Behörde die Kennzeichen verweigern kann wenn sie ihnen einfach nicht in den Kram passt dass man etwas individueller ist obwohl sämtliche Maße passen. Das scheinen sich nämlich einige Zulassungsstellen so angewöhnt zu haben. Ich werd den Angestellten im Fall des Falles auf sein Unrecht hinweisen und notfalls seinen Vorgesetzten verlangen, der mir dann mal erklären darf was dagegen spricht.