Darf diese Person ein Prakitkumszeugnis ausstellen

Mein Praktikumszeugnis, mit dem ich völlig unzufrieden bin, wurde von zwei Personen unterschrieben die ich A) nicht kenne und mit denen ich B) während meines Praktikums niemals zutun hatte.

Ist das legal? Beziehungsweise kann man sich in irgendeiner Art dagegen zur Wehr setzen?? Darf man erwarten, dass ein Praktikumszeugnis von der Abteilungsleiterin/Betreuering bzw einer vorgesetzten Person mit der unmittelbarer Kontakt bestand, ausgestellt und unterschrieben wird?

Vielen Dank

Mein Praktikumszeugnis, mit dem ich völlig unzufrieden bin,
wurde von zwei Personen unterschrieben die ich A) nicht kenne

Dass sie es unter schrieben haben, bedeutet nicht, dass sie es ge schrieben haben.

Ist das legal?

Ja.

Beziehungsweise kann man sich in irgendeiner Art dagegen zur Wehr setzen??

Kaum. Jede Firma regelt die Unterschriftenberechtigungen so, wie sie es möchten, da wird man denen kaum reinreden können.

einer vorgesetzten Person mit der unmittelbarer Kontakt bestand, ausgestellt

Vermutlich wurde das zeugnis von den Personen ausgestellt, nur unterschrieben wurde das Zeugnis von denen, die die Firma dazu ermächtigt hat.

Auch kein Hallo,

Mein Praktikumszeugnis, mit dem ich völlig unzufrieden bin,
wurde von zwei Personen unterschrieben die ich A) nicht kenne
und mit denen ich B) während meines Praktikums niemals zutun
hatte.

geht es Dir tatsächlich um die Personen, die unterzeichnet haben oder um den Inhalt. Wer tatsächlich unterzeichnet hat, ist doch eigentlich egal.

Ist das legal? Beziehungsweise kann man sich in irgendeiner
Art dagegen zur Wehr setzen?? Darf man erwarten, dass ein
Praktikumszeugnis von der Abteilungsleiterin/Betreuering bzw
einer vorgesetzten Person mit der unmittelbarer Kontakt
bestand, ausgestellt und unterschrieben wird?

Nun ja. Mir ist keine gesetzliche Grundlage bekannt, nach dem ein Praktikant überhaupt Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis hat. Das dürfte die Frage doch eigentlich beantworten.

Gruß

S.J.

Hallo…

nunja, ich bin mit dem Inhalt unzufrieden. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Vorgesetzte mich so schlecht bewerten würde.

Ich habe gehört, dass wenn man klagen würde, die Beweislast für eine Benotung schlechter „3“ beim Arbeitgeber liegt, da jeder Anspruch auf eine Note mindestens „3“ hat.

Hat damit jemand Erfahrung beziehungsweise einen Rat?

Mein Problem ist, dass ich mich mit diesem Zeugnis nirgendwo mehr bewerben brauche und daher auf eine Nachbesserung hoffe.

Hallo,

Ich habe gehört, dass wenn man klagen würde, die Beweislast
für eine Benotung schlechter „3“ beim Arbeitgeber liegt, da
jeder Anspruch auf eine Note mindestens „3“ hat.

Hat damit jemand Erfahrung beziehungsweise einen Rat?

ich schrieb bereits: Mir ist keine gesetzliche Grundlage bekannt, nach dem ein Praktikant überhaupt Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis hat.

Aufgrund welcher Anspruchsgrundlage willst Du denn dann klagen?

Kann es sein, dass Du Deine Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag ableitest, der hier aber vermutlich gar nicht bestand?

Gruß

S.J.

Bitte nicht falsch verstehen - niemand möchte klagen, um ein qualifiziertes Zeugnis zu erhalten. Denn dieses wurde ja bereits ausgestellt. Es geht um den meiner Meinung nach falschen, zu negativen Inhalt.

Folgende Norm möchte ich als Grundlage nehmen: Bundesarbeitsgericht, 14.10.03, Az. 9 AZR 12/03

Benotet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit „unterdurchschnittlich“, so trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass sein Mitarbeiter nicht einmal durchschnittlich gearbeitet hat.

(Im Umkehrfall im Übrigen der Arbeitnehmer - aber das nur am Rande und rein informativ)

Hallo,

Folgende Norm möchte ich als Grundlage nehmen:
Bundesarbeitsgericht, 14.10.03, Az. 9 AZR 12/03

Benotet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit
„unterdurchschnittlich“, so trägt der Arbeitgeber die
Beweislast dafür, dass sein Mitarbeiter nicht einmal
durchschnittlich gearbeitet hat.

(Im Umkehrfall im Übrigen der Arbeitnehmer - aber das nur am
Rande und rein informativ)

ich sage es nun zum dritten Mal: Ein Praktikant ist idR. kein Arbeitnehmer im Sinne der von Dir zitierten Gesetze und Rechtsprechung.

Insofern ergibt sich daraus kein Rechtsanspruch überhaupt ein Zeugnis auszustellen, geschweige denn es so oder so zu formulieren.

Und wer keinen Rechtsanspruch auf ein Zeugnis hat, kann froh sein wenn er überhaupt eins bekommt.

Gruß

S.J.

Ich konnte auf nirgendwo einen Hinweis finden, dass ein Praktikant keinen Anspruch auf ein Zeugnis hat. Schau mal hier: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als…

Was den Paragraphen §630 BGB angeht gebe ich Dir Recht, iVm. BBiG sehe ich es jedoch wieder anders.

Ich konnte auf nirgendwo einen Hinweis finden, dass ein
Praktikant keinen Anspruch auf ein Zeugnis hat.

Da kannst Du auch lange suchen. Ob jemand keinen Anspruch auf etwas hat, ist idR. der falsche Ansatz. Interessant wäre, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ein Anspruch besteht.

Was den Paragraphen §630 BGB angeht gebe ich Dir Recht, iVm.
BBiG sehe ich es jedoch wieder anders.

Ob der zur Anwendung kommt? Keine Ahnung. Da Du nicht detailliert darstellst, um was für ein Praktikum es sich handelt, ob dieses vergütet wurde und wenn ja wie hoch und wie lange dieses dauerte, kann man lange nach einer Rechtsgrundlage suchen.

Gruß

S.J.