Darf diese Person hier in Deutschland arbeiten?

Hallo,

folgender hypothetischer Fall:
eine Person, österreichische Staatsbürgerschaft, 23, wohnhaft in Deutschland, ist bei ihrem Vater in Österreich beitragsfrei mitversichert, da sie ihr Studium unterbrochen hat (exmatrikuliert) und nicht erwerbstätig ist. Wenn diese Person nun aber in Deutschland einen Job findet, wie viel darf sie dann verdienen, ohne dass die Mitversicherung beim Vater in Österreich gecanceled wird (der Status ändert sich ja in diesem Fall von nicht erwerbstätig zu erwerbstätig)? Bekommt die Versicherung in Österreich überhaupt etwas mit, weil es intereuropäische Kommunikation in solchen Belangen gibt?

Vielen Dank für euren Input!

Schöne Grüße

Servus,

bei nichtselbständiger Arbeit beginnt die (reguläre) Sozialversicherungs- und Krankenversicherungspflicht bei 400 € / Monat, bei selbständiger Arbeit ist die Familienversicherung ab einem Ertrag von 365 € /Monat und Tätigkeit von 18 h wöchentlich ausgeschlossen und es tritt KV-Pflicht ein, RV-Pflicht ist für einzelne Tätigkeiten separat geregelt.

Die Daten werden zwischen den nationalen SV-Trägern systematisch abgeglichen, es dürfte bereits mit der Anmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung zu einer entsprechenden Rückfrage aus Österreich kommen: Vielleicht nicht ganz schnell, aber unausweichlich.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

man muss hier schon beachten, dass die Familienversicherung im Bereich der österreichischen Sozialversicherung besteht.

Die genannten Einkommensgrenzen beziehen sich lediglich auf das deutsche Krankenversicherungsrecht.

In Österreich sind Beschäftigungsverhältnisse nur bis zu einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von 366,33 € als geringfügig anzusehen.

Der österreichische Sozialversicherungsträger wird also bei Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Familienversicherung in Österreich diesen Wert heranziehen.

Außerdem wäre zu beachten, dass eine Mitversicherung in Österreich ausgeschlossen ist, wenn der jeweilige Angehörige nicht in Österreich wohnhaft ist.

Ob die österreichischen Träger sofort davon erfahren, ist eine andere Frage. Aus der Praxis kann ich berichten, dass solche Fälle zu 99 % auffliegen - wenn auch erst Jahre später.

Viele Grüße
Florian

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MM

Hallo,
entscheidend ist, ob die Person sich nur vorübergehend oder auf Dauer in Deutschland aufhält. Die Entscheidung trifft die österreichische Krankenkasse.
Wenn es nur ein vrübergehender Aufenthalt in Deutschland ist, gelten für die Familienversicherung die österreichischen Regelungen (Einkomens- und Altersgrenzen etc.).
Wenn es ein Aufenthalt auf Dauer ist, gibt es genaue EU-Regelungen, ob das deutsche oder österreichische Recht zur Familienversicherung gilt. Die Abgrenzung kann sich zum 01.05.2010 geändert haben (Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung).
Entweder bei der deutschen oder österreichischen Krankenkasse nachfragen oder bei dieser Stelle:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm
Gruß
RHW