Ich war bei einem Anwalt, um mich über eine Pat.-Verfügung meines Vaters beraten zu lassen, was dieser auch tat. Ich ließ diese Kosten über die Rechtsschutzversicherung meines Vaters begleichen.
Mein Vater wurde aber während des Krankenhausaufenthaltes und OP schwer geschädigt und so wurde ein Patientenanwalt eingeschaltet. Dieser rechnet nun mit den Anwaltskosten bezüglich der Beratung über die Pat.-Verfügung auf mit der Begründung, die RS habe ihm die Beratungskosten in Abzug gebracht. Ich habe über den Kostenabzug weder einen Beleg, noch habe ich eine Kostennote vorliegen. Ist dieses denn rechtens?
Hallo,
nach meinem Dafürhalten genügen die Informationen nicht für eine qulifizierte Antwort aus.
Sollten Sie eine Beratung in Anspruch genommen haben, die durch eine Rechtsschutzversicherung nicht übernommen wird, so sind Sie weiterhin der Schuldner.
Da Sie weder eine Rechnung haben noch in Verzug gesetzt worden sind, brauchen Sie nach meiner Meinung noch nicht zu bezahlen.
Bitten Sie den Rechtsanwalt um zeitnahe Rechnungstellung.
Die Verrechnung mit Erstattungsbeträgen, die Ihrem Vater gehören, ist nicht möglich.
Es sei denn Sie hatten eine entsprechende Vollmacht und haben im Namen Ihres Vaters gehandelt.
Grüße
oohpss
Hallo,
gute Frage. Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, dass Anwälte mit Geldforderungen nicht immer Recht behalten. Allerding mußten wir damals einen anderen Rechtsanwalt einschalten um eine Forderung des Anwalts über € 1700,-- nicht bezahlen zu müssen.
Hier ist die Frage rentiert sich das. Wenn Sie selbst eine Rechtschutzversicherung haben würde ich es evtl. mit einer Beratung versuchen. AUßerdem würde ich auf jeden Fall erst einmal die Belegen über den Kostenabzug (wenigstens Kopien) anfordern. Wenn dies der Anwalt nicht macht, rufen Sie bei der RS-Versicherung an. Lassen Sie sich den Sachbearbeiter nennen und möglicherweise kann der Ihnen schon weiterhelfen.
LG.
B. Geißler
Da weiß ich leider nichts was ich dir sagen könnte, denn ich bin diesbezüglich kein Experte. Vielleicht kannst du einen anderen Anwalt fragen.
liebe Grüße, Gerti