Darf Ebay trotz Widerruf Geld vom Konto abheben?

Hallo,
ich habe bei ebay einige sachen verkauft. da ich mein konto bei der damaligen bank gekündigt hatte, bat ich ebay, mir die rechnung über die gebühren zuzuschicken, gleichzeitig habe ich den lastschrifteinzug aufgehoben. normalerweise heben sie das geld vom konto ab. ich bekam eine rückmail, in der mir mitgeteilt wurde, das dies in ordnung geht. das war allerdings im november letzten jahres. die rechnung habe ich nie erhalten. allerdings hebt ebay von dem konto jeden monat 8.- € strafgebühren ab. trotz widerruf und mehrfachen anschreibens meinerseits. nun liegt dieser betrag bereits bei 32.-€. heute bekam ich ein forderungsschreiben von einer anwaltskanzlei. ich bin aber nicht bereit, das geld zu bezahlen. was kann ich nun tun? kann mir jemand helfen?
herzlichen dank

Hallo!
Also man kann natürlich bei Ebay auch per Überweisung nach Erhalt der Rechnung zahlen. Dafür kann man - soweit ich weiß - die Zahlungsmethode im eigenen Profil nach der Anmeldung ändern. Jetzt kommt es natürlich auch darauf an, was in der Antwortmail stand. Stand darin „es geht in Ordnung“ im Sinne es ist möglich? Die Änderung der Zahlungsmethode ist ja nur selbst möglich, das kann Ebay ja nicht erledigen. Dann erhält man immer eine E-Mail über den Rechnungsbetrag. Ebenso erhält man Mahnungen, wenn die Abbuchung nicht getätigt werden kann und hat dann die Möglichkeit selbst das Konto auszugelichen. Wurde vielleicht hier auch die E-Mail gewechselt? Die Benachrichtigungsfunktion im Account bei Ebay daraufhin nicht geändert? Wie die EUR 8,- zustande kommen, weiß ich nicht. Da müsste Ebay ja auch irgendetwas mitgeteilt haben? Ist das die Gebühr für die zurückgewiesen Abbuchung? Wurde denn irgendwann mal für den Ausgleich der Gebühren gesorgt? Ich meine wenn man etwas dort verkauft, dann fallen natürlich Gebühren an, die muss man begleichen. Wenn die Einzugsermächtigung widerrufen wird, dann muss man halt selbst für den Ausgleich sorgen. Wenn Du/Sie gewusst hat, dass Gebühren fällig werden, warum hast Du/Sie dann nicht schon längst bezahlt? Man kann doch jederzeit die KOntobewegungen und aufgelaufenen Kosten nachschauen? Ich würde mich da wirklich durch einen Anwalt absichern, wenn Du/Sie nicht zahlen willst! M.E. bleibt Dir da auch nichts anderes übrig als Dir anwaltliche Hilfe zu holen. Ob es das bei EUR 32,- wert ist muss man natürlich immer selbst entscheiden.

Gruß
Mela

Hallo,

so weit ich weiß schickt ebay KEINE Rechnungen per normaler Post. Die Rechnung ist aber jederzeit in Ihrem eBay-Account einzusehen & ebays Bankdaten sind dort zu entnehmen.
Soweit die noch offene summe für Ihre Verkäufe noch offen ist, gehen ( - meiner Ansicht nach - ) leider auch die Mahngebühren in Ordnung.

Viele Grüße Claudia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dazu wäre ich auch nicht bereit.

Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen! Ich denke Sie sind zu 99,9 % im Recht.

Alle Angaben ohne Gewähr!

mfg
Sebastian