Darf Ehefrau vom Vermieter Kündigung unterzeichnen

Guten Tag zusammen,

darf die Ehefrau des Vermieters eine Vertragskündigung gegenzeichnen, obgleich sie im Mietvertrag nicht namentlich erwähnt wird?

Gruß,
djtose1983

Hallo, Vertragspartner ist nur der im Vertrag genannte. Die Unterschrift des Ehepartners hat keine Wirkung.

Viele Grüße

klar…
ganz klare Antwort. Die einzigste Ausnahme wäre diese dass Sie keine Vertretungsvollmacht hat. Was bei ehepartner äußerst selten vorkommt. Damit hängen immer beide zusammen ( kann bei ner Scheidung ein Übel werden) grins
Gruß Peter

Vertragspartner sind die im Mietvertrag genannten Vertragspartner oder deren darin bezeichnete Vertreter, bzw. deren jeweilige Rechtsnachfolger.

Schließt das denn nun die Ehefrau mit ein?

Vertragspartner sind die im Mietvertrag genannten
Vertragspartner oder deren darin bezeichnete Vertreter, bzw.
deren jeweilige Rechtsnachfolger.

wenn sie eine originalvollmacht der vermieters bei legt, ja, sonst muss die kündigung unverzüglich schriftlich zurück gewiesen werden.

Die im Mietvertrag genannten Vermeiter und auch Mieter müssen eine rechtswirksame Kündigung unterschreiben. Steht nur ein Vermieter oder Mieter im Vertrag, reicht dessen Unterschrift aus. Nicht im Mietvertrag erwähnte Personen oder bestellte Vertreter bzw. Rechtsnachfolger können keine rechtwswirksamen Erklärugnen abgeben.