Darf die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft die Tierhaltung untersagen, wenn es sich bei den Katzen um reine Wohnungskatzen handelt und der eigentliche Vermieter nichts gegen die Katzenhaltung hat?
Die Wohnung ist ein geschützter, höchstpersönlicher Bereich, in dem man machen darf, was man will, solange es nicht die Rechte Dritter (also der übrigen Hausbewohner) einschränkt. Katzen machen üblicherweise keinen Lärm und rennen aufgrund des Wohnungskatzendaseins nicht durch den Hausflur, schränken somit nicht die Rechte Dritter (der anderen Hausbewohner) ein. Insofern stützt das die Theorie, dass Katzen, trotz Verbots durch die Hausordnung, in der Wohnung gehalten werden dürften. Gibt es hierüber Urteile?
Rein hypothetisch natürlich - es soll davon ausgegangen werden, dass bisher noch kein Mietvertrag geschlossen wurde, der künftige Mieter will sich nur vorab informieren, nicht dass er seine Katzen abgeben bzw. den Mietvertrag wieder kündigen muss. Im Vorabgespräch soll der Vermieter dem Mieter die Sachlage in der Form geschildert haben, dass der Vermieter der Tierhaltung zwar zustimmt, sich aber die tatsächliche Erlaubnis vorbehält, bis die zukünftige Eigentümergemeinschaft (Objekt ist Erstbezug, Eigentümer stehen noch nicht vollständig fest) die noch zu bestimmende Hausordnung festgelegt hat. Dies soll im Mietvertrag mit einer Klausel geregelt werden, die besagt, dass, wenn die Hausordnung die Tierhaltung verbietet, die Tiere abzugeben wären. Ist eine derartige Klausel wirksam?
Dies soll im Mietvertrag mit einer Klausel
geregelt werden, die besagt, dass, wenn die Hausordnung die
Tierhaltung verbietet, die Tiere abzugeben wären. Ist eine
derartige Klausel wirksam?
Egal ob rechtswirksam oder nicht:
Ich rate dazu, die Wohnung nicht zu mieten, da Ärger vorprogrammiert ist falls die Hausordung die Katzenhaltung verbietet. Oder hat man Lust auf Ärger mit den Nachbarn?
in genannten hypothetischen Fall scheint es aber so zu sein, dass Person X dort schon wohnt, Katzen hat und dies mit dem Vermieter abgesprochen ist und nun die Eigentümerversammlung dies gerne geändert hätte.
in genannten hypothetischen Fall scheint es aber so zu sein,
dass Person X dort schon wohnt, Katzen hat und dies mit dem
Vermieter abgesprochen ist und nun die Eigentümerversammlung
dies gerne geändert hätte.
Ich lese das aber anders:
es soll davon ausgegangen
werden, dass bisher noch kein Mietvertrag geschlossen wurde,
der künftige Mieter will sich nur vorab informieren, nicht
dass er seine Katzen abgeben bzw. den Mietvertrag wieder
kündigen muss.