Hallo
Mal angenommen da ist eine Firma mit 50 Arbeitern. Drinnen wird an einer Fließbandanlage gearbeitet. Man kann hier geringfügig „vorarbeiten“ und dann die Zeit nutzen um schnell auf Toilette zu flitzen.
Nun mal angenommen diese wird jetzt vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten abgeschlossen. Man muß sich zunächst den Schlüssel bei einem Kollegen abholen, die Toilette aufschließen, sein Geschäft verrichten, die Toilette abschließen und den Schlüssel zurückbringen. Da der Kollege selber auch arbeiten muß, kann auch das Schlüssel holen sich verzögern.
Alternativ kann man auch zwei Stockwerke weiter oben auf eine Toilette gehen, die nicht abgeschlossen wird.
Darf der AG so etwas einfach so machen, oder müssen Toiletten die für die Mitarbeiter gemacht wurden auch diesen frei zugänglich gemacht werden?
Vielen Dank für die Antworten.