Darf ein AG 'immer' abmahnen?

Hallo
Mal angenommen da ist ein Paketdienst und die Mitarbeiter der Morgenschicht haben die Aufgabe die Pakete, die über eine Bandanlage kommen in die Fahrzeuge einzusortieren.
Dabei hat er folgende „Aufgaben“: Paket auf dem Band sichten und entscheiden, ob es für ihn oder einen Kollegen ist.
Erkennen um welchen Service es sich handelt (Normale oder Eilzustellung), Strasse sichten und gemäß einer Strassenliste eine Ladenummer zuteilen. Diese Nummer mit einem Wachsstift auf dem Paket aufzeichnen und das Paket in einem von 3 Fahrzeugen (natürlich das richtige) einladen.
Als weitere Aufgaben kommen hinzu; Verkleben von Paketen, die beschädigt oder aufgegangen sind, Aufschreiben der Anschrift (Strasse, Hausnummer) bei Eilpaketen, sowie jede Seite des Paketes zu überprüfen ob sich da ggf. ein zweiter Versendeaufkleber befindet oder sonstirgendwelche Kennzeichnungen.
Für diese Ganzen Aufgaben hat der Mitarbeiter pro Paket etwa 15 Sekunden Zeit.

Nun kommt es vor, das bei diesem Arbeitstempo Fehler passieren. Pakete werden falsch verladen, wo z.B. die Strasse stimmt, aber eben der falsche Ort ist. Oder wo Eilzustellungen versehentlich in die normale Ladung gelegt wird und nicht auf die „Eilzustellungsposition“.
Diese Fehler verursachen zusätzliche Kosten.
Diese Fehler passieren aber nicht mit Absicht, sondern einfach, weil nach vier Stunden schon mal die Konzentration nachlässt, oder die Pakete Stellenweise einfach zu viel werden (der Paketfluss ist ja unterschiedlich. Mal mehr mal etwas weniger).

Nun droht die Geschäftsleitung damit Abmahnungen zu verteilen wenn die Mitarbeiter weiterhin Fehler machen. Bei 17.000 Paketen sind das am Tag etwa 8 Fehler, teilweise mehr oder weniger. Manchmal sogar überhaupt keine, was mit einem „Es geht ja scheinbar doch“ kommentiert wird und zur „neuen Grundlage“ gemacht wird.

Nun gut. Zurück zu den Abmahnungen.
Darf der Arbeitgeber in solchen Fällen überhaupt Abmahnen? Mal ganz abgesehen davon, das er (meines Wissens) Abmahnungen überhaupt nicht ankündigen darf (warum auch immer).
Aber hier handelt es sich ja (in meinen Augen) um keine grob Fahrlässige Verhaltensweise wie z.B. das unerlaubte Rauchen auf der Toilette oder Pause machen ohne Erlaunis. Es handelt sich ja hierbei um Fehler die passieren, weil die Mitarbeiter unter einem starken Physischen wie auch Psychischen Druck stehen (wegen Angst vor Fehlern und Abmahnungen und Drohungen seitens der Leitung).

Vielleicht kann mir mal jemand was zu dem Thema sagen.

Vielen Dank

Gruß
Andreas

Hallo

Arbeitgeber mit Tendenz zum Sklavenhaltertum kriegt man am schnellsten und nachhaltigsten mit den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften klein, weit schneller als über den Betriebsrat, sofern es überhaupt einen gibt, und weit schneller als über das Arbeitsgericht geht der Weg über Berufsgenossenschaft und staatliche Gewerbeaufsicht.

Das Vorschriftenwerk zum Arbeitsschutz ist dermaßen ausufernd, dass in Deutschland kein Arbeitgeber vorstellbar ist, der in der Lage wäre, all die (strafbewehrten) Vorschriften einzuhalten und dabei noch produktiv zu sein.

Ich empfehle zur Einführung die Lektüre die BGI 523. Die enthält schon einige weiterführende Hinweise zu den geltenden Vorschriften und Pflichten des Arbeitgebers z. B. bei der Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkraft, der Beurteilung und Gestaltung des Arbeitsplatzes und -umfelds, der wiederkehrenden Überprüfung der Arbeitsmittel und der Unterweisung und arbeitsmedizinischen Betreuuung der Beschäftigten. Die Arbeitgeber kapieren dann schnell, wer am längeren Hebel sitzt, die Folge ist mindestens ein Waffenstillstand nebst plötzlicher Kompromissbereitschaft.

Diese BGI 523 und überhaupt das Kompendium sämtlicher für die Branche einschlägigen Vorschriften findet man auf den Internetseiten der BG Transport und Verkehr.

http://kompendium.bg-verkehr.de/index.jsp?alias=bgve…

Gruß
smalbop

Hallo,

grundsätzlich „darf“ ein AG abmahnen, so oft er will. Auch eine Ankündigung ist statthaft, vor allem, wenn dadurch das gewünschte Verhalten des AN vor einer Abmahnung konkretisiert wird.

Eine vollkommen andere Frage ist allerdings, ob die Abmahnung rechtlich haltbar und somit für den AG verwertbar ist. Hier ist dann ggfs. eine rechtliche Prüfung von Inhalt und Form erforderlich. Dabei werden dann die durch Rechtsprechung entwickelten formalen Mindestbedingungen zu Bestimmtheit genauso überprüft wie z. B. die Fragen, ob der Tatbestand unstrittig, das abgemahnte Verhalten überhaupt abmahnbar ist oder ob bei der Abmahnung überhaupt die Verhältnismäßigkeit eingehalten wurde.

100%ige Fehlerfreiheit wird ein AG jedenfalls bei derartigen Massenprozessen nicht verlangen können. Es wird bei „Arbeitsgüte“ und „Arbeitstempo“ immer nur ein vernünftiger Durchschnitt aller Beschäftigten Maßstab sein können.
Übrigens: Falls es einen BR gäbe, hätte dieser volle Mitbestimmung bei der Aufstellung von Leistungsnormen und Arbeitsabläufen.

&Tschüß
Wolfgang

Darf ein AG ‚immer‘ abmahnen?
Hallo
wie wäre es denn im Verbund mit eurem supervisor centermanager Betriebsrat eine Fehlerquote auszuhandeln?
Natürlich kann man 0 Fehler Strategie fahren, aber die wird man wahrscheinlich nie erreichen oder auf Dauer halten können.
Akut seid ihr doch unter 1%, wo also hat euer Centermanager sein Problem?
Scheinbar hat sich seit meinem Abgang bei dem braunen doch nicht so viel geändert gelle?
MFG
Mike

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Hallo,

einverstanden, gestolpert bin ich aber über:

Übrigens: Falls es einen BR gäbe, hätte dieser volle
Mitbestimmung bei der Aufstellung von Leistungsnormen und
Arbeitsabläufen.

Woraus soll sich das denn ergeben?

Die Ahndung von Fehlern durch Abmahnungen wäre in dem geschilderten Fall meines Erachtens mitbestimmungsfrei.

VG
EK

Hallo,

Hallo EK,

einverstanden, gestolpert bin ich aber über:

Übrigens: Falls es einen BR gäbe, hätte dieser volle
Mitbestimmung bei der Aufstellung von Leistungsnormen und
Arbeitsabläufen.

Woraus soll sich das denn ergeben?

Das ergibt sich für mich prinzipiell aus der Kombination der Mitbestimmungsrechte zu verschiedenen Teilaspekten wie z. B. § 87 Abs. 1 Nr.1, Nr.2, Nr.6, Nr.7, Nr.10, § 91 BetrVG. Gekoppelt mit den Informationsrechten der u.a. §§ 80, 85, 89, 90, könnte ein fitter BR 'ne Menge draus machen.

Die Ahndung von Fehlern durch Abmahnungen wäre in dem
geschilderten Fall meines Erachtens mitbestimmungsfrei.

Da bin ich völlig einig mit Dir und habe das auch aus gutem Grund nicht behauptet.

VG
EK

&Tschüß
Wolfgang

Oh doch, da hat sich so einiges geändert… Es ist noch perverser geworden.
Faktum ist: Alle Pakete müssen zugestellt werden. Und wenn sich in einem Auto ein Paket aus einer anderen Stadt befindet muß auch dieses zugestellt werden, ggf. muß ein zweiter Zusteller das Paket abholen und zustellen. EGAL ob Express oder Standard…

Ich bin jetzt 10 Jahre dabei aber wunder mich immer wieder darüber wie ein Betrieb sich selbst ständig Steine in den Weg legt.
Neustes Beispiel: Die Wagen-Ladediagramme sind jetzt in A3 und müssen ÜBER den Strassen-Ladediagrammen hängen. Also um die „höheren Buchstaben“ nachzulesen muß man sich nun hinknien und dort suchen.
Das sind immer so marotten, die für eine Woche eingehalten werden müssen und dann kräht da kein Hahn hinterher… Also Zähne zusammenbeissen und abwarten :smile:

Zähne zusammenbeissen und abwarten :smile:

:wink: Nach der 3D Integration der DHL WWE in den Postkonzern habe ich auch so logistische Alpträume erlebt.
Beispiel?
6. Dezember 2002 oder 2003 sind die Express Fahrer alle im Nikolaus Kostüm auf Tour gegangen.

Naja richtig ablästern darf ich erst ab dem 21.10. Dann habe ich 10 Jahre bei denen hinter mir und bin raus.

Juchhu

Tja, den Wunsch hatte ich auch mal… Hatte mir so gedacht "Wenn du fürs 10jährige geehrt wirst, dann hältst du eine Rede a la 10 Jahre sind eigentlich genug und möchte daher hier kündigen…
Das wäre mal ein Abgang gewesen.
Aber meine Ehrung war 3 Monate später und zudem in meiner Abwesenheit, was ich schon ziemlich arschig fand. Diese „Plastikscheibe mit Widmung“ hat mir allerdings auch noch niemand überreicht… Naja… Soll auch nicht so schick sein. Das „Goldene Päckchen auf Ebenholz“ machte da schon mehr her. Aber ist kein Geld mehr für da. Genau wie mit den „Weihnachtsdosen“… Naja…

Aber es kommt ja immer anders als man denkt. Ich persönlich weiß einfach nicht, wo ich in der Berufswelt noch Fuß fassen soll. Ist ja alles nicht so einfach. Und mit 10jähriger (bzw. insgesamt 11 Jahren) Berufsabwesenheit ist das immer etwas schwerer…
Und da denke ich mir, das Bewerben wenig Sinn ergibt, wenn es zig andere Bewerber gibt, die den Beruf richtig gelernt oder zumindestens schon lange Zeit ausüben. Aber man macht sich schon so seine Gedanken, ob man diese Arbeit die nächsten 20 Jahre noch durchhält…