Darf ein AG ohne Verdacht die Anwesenheitszeiten

Darf ein AG ohne konkreten Verdacht die Anwesenheitszeiten (Stechuhr) mit z. B. den Login-Zeiten und dem Zeitpunkt des ersten/letzten abgearbeiteten Auftrag im Computersystem vergleichen?

Grüße

Marcus

Darf ein AG ohne konkreten Verdacht die Anwesenheitszeiten
(Stechuhr) mit z. B. den Login-Zeiten und dem Zeitpunkt des
ersten/letzten abgearbeiteten Auftrag im Computersystem
vergleichen?

Natürlich darf er das.

Wie sollte er sonst feststellen, ob der ein oder andere „faule Sack“ nur seine Zeit absitzt?

Gruß
Guido

Hallo,

Natürlich darf er das.

richtig.

Wie sollte er sonst feststellen, ob der ein oder andere „faule
Sack“ nur seine Zeit absitzt?

Die Frage müsste lauten: Wie sollte er feststellen können, dass das Login und Logout Verhalten eines Mitarbeiters am EDV System etwas über das Arbeitsverhalten eines Mitarbeiters aussagt?"

„Faule Säcke“, wie Du sie so diplomatisch bezeichnest, können ihre Zeit auch absitzen, obwohl sie eingeloggt sind. Was sagt das registrierte Verhalten im EDV System über die Arbeitsleistung oder die Anwesendheit aus? Nichts. Im Zweifelsfall zumindest nichts gerichtsverwertbares.

Gruß

S.J.

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Der Arbeitgeber könnte zum Beispiel prüfen, wann die erste Kundenemail verschickt wurde und was darin steht.
Kurze/einfache Email und viel Zeit = schlecht
lange/schwierige Email und viel Zeit = gut.

Hi!

„Faule Säcke“, wie Du sie so diplomatisch bezeichnest, können
ihre Zeit auch absitzen, obwohl sie eingeloggt sind. Was sagt
das registrierte Verhalten im EDV System über die
Arbeitsleistung oder die Anwesendheit aus? Nichts. Im
Zweifelsfall zumindest nichts gerichtsverwertbares.

Sorry, das ist meine Betriebsblindheit - in gewissen Branchen geht das durchaus, da die EDV mehr als nur Ein- und Ausloggen enthält :smile:

Gruß
Guido

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erstmal müsste eine solche Überwachung dann doch durch den Betriebsrat gedeckt sein
Was dabei auch gern vergessen wird, der Zeitraum zwischen der ersten Mail und dem login sagt nichts aus. Wenn ein „faullenzer“ clever ist, verschickt er dann nach 3 min die erste Mail mit " Wir haben … erhalten und melden uns" während der „Gute“ seine mail erst nach einer Stunde schickt, dort dann aber gegeben falls schon ein kompliziertes Problem löst.

Es gibt sogar Leute, die sich bei Dienstbegin erstmal auf den aktuellen Stand bringen und die emails der Nacht lesen :wink:. ( bei mir sind das z.b. rund 200 :frowning: )

hth

Der Arbeitgeber könnte zum Beispiel prüfen, wann die erste
Kundenemail verschickt wurde und was darin steht.

Das könnte er „zum Beispiel“ aber nur machen, wenn er gegen geltendes Recht verstößt.

Gruß

S.J.

Wie wäre es, wenn es ein persönliches und ein öffentliches Postfach gibt, das öffentliche à la info@… Die Emails dort sind für einen größeren Personenkreis einsehbar, somit könnte kontrolliert werden, wer was wann verschickt hat.

Wie wäre es, wenn es ein persönliches und ein öffentliches
Postfach gibt, das öffentliche à la info@… Die Emails dort
sind für einen größeren Personenkreis einsehbar, somit könnte
kontrolliert werden, wer was wann verschickt hat.

Bei einem Sammel-Postfach wie info@ ist es nicht ohne weiteres möglich festzustellen, wer Mails unter diesem Absender verschickt hat.

Regelmäßig ist eine Leistungskontrolle mittels solcher Maßnahmen aber unzulässig.

Gruß

S.J.