Darf ein AG seinen AN, ohne weiteresumsetzen?

Hallo,
vielen DAnk für die Antwort. Die Gehaltserhöhung liegt ihr schriftlich vor - sie ist auch schon beim Anwalt.
Noch einen schönen Abend
Mascha

Hallo
Vielen dank für die Antwort. Es war meine erste Anfrage und ich dachte erst, man dürfe nur für sich selbst fragen, hatte alles in der „ich-Form“ geschrieben und mir dann überlegt, wenn es für meine Freundin ist, dann ist das so und habe dann „korrigiert“, jedoch leider nicht vollständig – dafür bitte ich um Entschuldigung.
Schönen sommerlichen Abend noch
Mascha

Vielen Dank für die Antwort und noch einen
schönen Abend
Mascha

Hallo,

urlaubsbedingt muss ich mich für die verzögerte Beantwortung entschuldigen.

leider ist diese Reaktion von unmodernen Arbeitgebern in kleinen und kleinst Unternehmen nicht selten.

Der Arbeitgeber kann umsetzen. Dies berechtigt sein Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer. Professionell ist allerdings mit Erklärung für den Arbeitnehmer.

Wie hier geschiedert ist ohne Betriebsrat lediglich die Anforderung einer kurzen schriftlichen Begründung zu empfehlen.

Viel Erfolg.

Hallo bin gerade erst wieder im Lande. Wenn noch Bedarf zur Beantwortung besteht einmal kurz anmeilen.
LG
Roberta