Darf ein AG seinen AN, ohne weiteresumsetzen?

Habe die Befürchtung, dass der AG meiner besten Freundin sie in ein anderes Zimmer (Heiß, nicht so zentral etc) versetzen möchte oder zu einer Kollegin, mit der keiner so recht zusammenarbeiten möchte. Sie hat seit über 20 Jahen ein und das selbe Zimmer und seit ca.17 Jahren für sich alleine. Kann sein, dass AG sie mürbe machen will, weil ich eine mir schriftl. zugesagte Gehaltserhöhung einfordern will und er nicht zahlen will. Er hat ihr schon mit Kündigung gedroht, wenn sie auf der Gehaltserhöhung besteht. Es gibt haben keinen Personal/Betriebsrat dort

Hallo Mascha,

da kann ich Dir leider nicht weiter helfen :frowning:

In ein anderes Büro versetzen, oder ? Ja, dies wäre möglich. Die Tätigkeit darf sich nicht so einfach verändern, aber das Büro - wenn es am gleichen Standort ist, ja… Es sei denn, man hat etwas unterschrieben, das man auch „weltweit“ eingesetzt werden kann, dann sowieso…

Viele halten Betriebsräte leider für „überflüssig“ bis man sie dann halt braucht…

Man kann aber immer Gewerkschaftsmitglied werden, was ich auf jeden Fall immer empfehlen würde. Dann bist Du, bzw. Deine Freundin bei Streitfragen nicht auf sich alleine gestellt.

Ich wünsche Dir eine wundervolle Zeit - und Deiner Freundin - um die Du Dich so sehr sorgst, dass es alles gut aus geht.

Sorry, dass ich hier keine bessere Antwort geben konnte, aber es fehlen zu viele Details.

Adios.

Harley

Da stehen die Chancen leider nicht gut, wenn es nicht zugleich eine andere tatigkeit ist oder die räumlichen Bedingungen in dem anderen Zimmer unzumutbar sind. Kann man nicht versuchen das Grundproblem zu lösen?

Hallo, Mascha,

ich bin etwas verwirrt. Es geht doch wohl um Dich und nicht um Deine beste Freundin, oder? Kläre mich bitte auf bevor ich mir Gedanken über Deine Frage mache.

Gruß W.

Hallo Mascha,
gegen die Umsetzung in ein anderes Büro kannst Du nicht viel tun, wenn das Büro den üblichen Kriterien entspricht. Wenn sich Deine Tätigkeit ändert ist das etwas anderes. Das Direktionsrecht bleibt bei AG und wenn Du das ablehnst, kann dir der AG eine Änderungskündigung zustellen. Hierzu findest Du im Forum schon Antworten. Ein recht auf ein zentrales Büro oder ähnliches hast Du nicht.
Mit dem schriftlich zugesagten Gehaltserhöhung wende Dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Bitte schreibe nicht für eine Freundin, wenn Du selber betroffen bist.

Mit freundlichen Grüßen
Ricko

Vielen dank für die freundliche Antwort. Es ist meine erste Anfrage und ich dachte erst, man dürfe nur für sich selbst fragen, hatte alles in der „ich-Form“ geschrieben und mir dann überlegt, wenn es für meine Freundin ist, dann ist das so und habe dann „korrigiert“, jedoch leider nicht vollständig – dafür bitte ich um Entschuldigung.
Schönen sommerlichen Abend noch
Mascha

Vielen dank für die freundliche Antwort. Es ist meine erste Anfrage und ich dachte erst, man dürfe nur für sich selbst fragen, hatte alles in der „ich-Form“ geschrieben und mir dann überlegt, wenn es für meine Freundin ist, dann ist das so und habe dann „korrigiert“, jedoch leider nicht vollständig – dafür bitte ich um Entschuldigung.
Schönen sommerlichen Abend noch
Mascha

Da stehen die Chancen leider nicht gut, wenn es nicht zugleich
eine andere tatigkeit ist oder die räumlichen Bedingungen in
dem anderen Zimmer unzumutbar sind. Kann man nicht versuchen
das Grundproblem zu lösen?

Vielen dank für die freundliche Antwort. Es ist meine erste Anfrage und ich dachte erst, man dürfe nur für sich selbst fragen, hatte alles in der „ich-Form“ geschrieben und mir dann überlegt, wenn es für meine Freundin ist, dann ist das so und habe dann „korrigiert“, jedoch leider nicht vollständig – dafür bitte ich um Entschuldigung.
Schönen sommerlichen Abend noch
Mascha.

Vielen dank für die freundliche Antwort. Es ist meine erste Anfrage und ich dachte erst, man dürfe nur für sich selbst fragen, hatte alles in der „ich-Form“ geschrieben und mir dann überlegt, wenn es für meine Freundin ist, dann ist das so und habe dann „korrigiert“, jedoch leider nicht vollständig – dafür bitte ich um Entschuldigung.
Schönen sommerlichen Abend noch
Mascha…

Na, dann. :smile:

Dann teile Deiner Freundin mit, dass der Arbeitgeber ihr natürlich ein anderes Arbeitszimmer im Zuge seines Direktions- oder Weisungsrechtes zuweisen kann. Dabei handelt es sich nicht um eine Versetzung. Es sei denn, ihr Arbeitsgebiet, ihre Arbeitszeit oder ihr Gehalt würde sich dabei ändern. Dann bedarf es einer Änderungskündigung, der man unter Vorbehalt widersprechen kann.

Sollten sich bei dem neuen Arbeitszimmer etwa Bedenken bezüglich der Arbeitsstättenverordnung oder des Gesundheitsschutzes (Du hast so etwas angedeutet) ergeben, wäre das natürlich ein Widerspruchsgrund. Aber das sollte Deine Freundin genauestens prüfen oder prüfen lassen.

Allerdings ist eine „unliebsame“ Kollegin, mit der niemand zusammen arbeiten will, arbeitsrechtlich nicht so leicht zu klären. Für zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz gibt es leider keine entsprechenden Paragraphen.

Ich hoffe, Dir bzw. Deiner Freundin ein wenig geholfen zu haben und bin gespannt, wie die Geschichte weiter geht.

Gruß W.

… vielen Dank Werner
sonnige Grüße
Mascha

Ahoi Mascha,
du könntest mit Deiner Vermutung schon recht haben.
Was die Gehaltserhöhung betrifft, sollte sie begründet bestehen, wäre es von Vorteil einen RA zu befragen.
Was die eventuelle räumliche Versetzung anbetrifft, sehe ich schwarz, der AG hat leider immer noch Direktionsrecht…

Jack

Hallo Mascha,
eins vorweg, ja er darf deine Freundin einen anderen Arbeitsplatz zuweisen.
Meine Meinung nach hilft hier nur ein 4 Augen-Gespräch mit dem Vorgesetzten deiner Freundin.
Aus deiner Schilderung kann der Eindruck enstehen, dass deine Freundin aus der Firma heraus gemobt werden soll.
Leider gibt es, wie du sagst, keinen Betriebsrat, schade, der könnte jetzt hier helfen.
Beste Grüße
J. D.

Hallo,
das liegt wohl im Direktionsrecht des Arbeitgebers. Klar kann er das - wenn der neue Raum nicht gegen die Arbeitsstättenverordnung verstößt. Aber warum sollte der AG Deine Freundin umsetzen wollen, weil Du eine Gehaltserhöhung haben möchtest? Kann ich nicht nachvollziehen, spielt wahrscheinlich aber auch keine Rolle… .
Schöne Grüße
phantomin

Moin, moin Jack,
… danke und noch einen schönen Sommertag
Mascha

Moin, moin Jürgen Dietrich,
… danke und noch einen schönen Sommertag
Mascha

Moin, moin phantomim,
… danke und noch einen schönen Sommertag
Mascha

Wenn es nicht ausdrücklich im AV steht, welchen Arbeitsplatz man hat besteht kein Anrecht drauf. d.h. der Chef kann versetzen.
Die Gehaltserhöhung, wurde die schriftlich versprochen oder hat jemand gehört wie sie versprochen wurde?

Gegen die Versetzung in ein anderes Zimmer kann man nichts machen, das ist das Direktionsrecht des AG.
Um die Gehaltserhöhung durchzusetzen, wenn sie denn schriftlich zugesagt wurde und nun verweigert wird, kann nur ein Anwalt helfen. Das läuft auf einen Vergleich vor Gericht hinaus, sprich einvernehmliche Kündigung, denn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist wohl niemandem mehr so recht zuzumuten.

Hallo Mascha35/37,
kann dazu nichts beitragen.

So nebenbei: geht es um Disch (Mascha35/37), oder um Deine Freundin? Das müsste man KLAR definieren…
Gruss und viel Erfolg.

Wagner

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