Hallo,
grundsätzlich spricht nichts dagegen, das ein Angelverein Fische verkauft.
Die Gesetzgebung (§21ff BGB) im Bereich der gemeinnützigen (nicht wirtschaftlichen) Vereine sieht vor, das alle Einnahmen dem Verein zugute kommen müssen. Das heißt, am Ende eines Geschäftsjahres sollte die Kasse mit +/- 0 abschließen. Die Möglichkeit Rückstellungen zu bilden, vernachlässige ich hierbei einmal.
Desweiteren darf das Verkaufen von Fischen nicht die Haupteinnahmequelle des Vereins sein. Der Großteil der Gelder muss durch die Mitgleidsbeiträge in die Kasse kommen.
Sollte das Verkaufen der Fische geschäftliche Züge annehmen (Profitorientiert), dann kann der Verein seine Gemeinnützigkeit verlieren.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Ronny Behrendt