Darf ein Anwalt agieren und eine Rechnung

… stellen, wenn er gar keine Vollmacht des Mandanten besitzt?

Auch ein nettes Hallo,

… stellen, wenn er gar keine Vollmacht des Mandanten
besitzt?

Gegen den Mandanten kann ein RA keine Rechnung stellen, wenn ihm kein Mandat erteilt wurde, insoweit kann er auch nicht den Mandanten vertreten .

Hallo,

… stellen, wenn er gar keine Vollmacht des Mandanten
besitzt?

Gegen den Mandanten kann ein RA keine Rechnung stellen, wenn
ihm kein Mandat erteilt wurde, insoweit kann er auch nicht den
Mandanten vertreten .

Ach? Braucht ein Anwalt für eine Beratung jetzt auch schon eine Vollmacht des Mandanten?
Bevor Du Dich also wie so oft derart aus dem Fenster lehnst, vielleicht erst mal eine Rückfrage an den UP:
Um was geht’s denn eigentlich?
Gruß
loderunner

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Hallo,

… stellen, wenn er gar keine Vollmacht des Mandanten
besitzt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChr…

MfG Frank Müller

Hallo,

ganz ohne einen Anlass darf er das wohl nicht. Aber wenn der Anwalt beauftragt wurde, dann darf er das natürlich.

Eine Vollmacht ermächtigt den Anwalt im Endeffekt nur dazu, den Mandanten gegenüber Dritten zu vertreten. Die Beauftragung selbst muss nicht zwangsläufig schriftlich erfolgen. Man kann einen Anwalt auch mündlich beauftragen, oder indem man ihm zB Unterlagen zusendet und um Prüfung bittet. Dadurch entsteht dann natürlich auch ein Vergütungsanspruch des Anwalts, und der Anwalt muss den Mandanten darüber vorher auch nicht aufklären, weil angenommen werden kann, dass jeder Mensch weiß, dass ein Anwalt nicht kostenlos arbeitet. Ausnahme: Der Mandant fragt den Anwalt explizit nach der Höhe der Gebühren, dann muss der Anwalt darüber informieren. Die Höhe der Gebühren ergibt sich dann aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Viele Grüße

C.