der Fall auf den ich mich beziehe ist der Fall Karolina. dort
ist schuld eindeutig bewiesen.
Du scheinst hier einige grundlegende Prinzipien der Thematik, über die Du Dich hier äußerst, nicht verstanden zu haben.
Selbst wenn es feststeht, dass jemand eine Tat begangen hat, bedeutet dass noch lange nicht, a) dass er verurteilt wird (er könnte auch schuldunfähig ein), und b), wie er verurteilt wird. Denn „Tat begehen“ und „Schuld“ sind zwei völlig verschiedene Dinge. Es ist einerseits garnicht klar, welches Delikt in einem Tötungsfall verwirklicht ist (Totschlag, Mord, Körperverletzung mit Todesfolge, etc.), und wie groß die Schuld des Täters ist, denn der Gesetzgeber hat hierzu umfangreiche Regelungen geschaffen, die ggf. zu Milderungen führen kann. Zudem hat das Gericht auch das Motiv bei der Strafzumessund (so möglich) zu berücksichtigen.
Hast Du alles nicht gewusst? Dann hoffe ich mal, dass Dir, solltest Du mal vor Gericht stehen, nicht erst ein lustloser Anwalt hilft, der dazu verdonnert wird.
Klar verstehe ich das eine Verteidigung geben muß, aber ich
würde für solche Monster die Verteidigung nicht freiwillig
über nehmen sondern warten bis ein Gericht zu mir sagt du mußt
diese Person verteidigen.
Hast Du schonmal darüber nachgedacht, dass es eben gerade die Tatsache, dass auch bei (angeblich) so klaren Fällen jemand einen Anspruch auf Verteidigung und darauf hat, eben nur für das verurteilt zu werden, was er getan hat, und in der Höhe, die dafür angemessen ist, der Grund dafür ist, warum wir uns „Rechtsstaat“ nennen und an den Stammtischen so toll auf andere Länder schimpfen können, die es damit nicht so genau nehmen?
Und hast Du schonmal darüber nachgedacht, dass wir es genau solchen Anwälten zu verdanken haben, dass wir nicht hinterfragen müssen, ob wir jemanden zu Recht verurteilt haben und ob bei es bei uns rechtsstaatlich vorgeht. Und das uns (auch) wegen denen vom Ausland nicht vorgeworfen wird, dass es im Strafverfahren nicht mit rechten Dingen zuginge (was wir anlässilich bestimmter EU-Beitrittsdiskussionen mit anderen Ländern sehr gern und sehr lautstarkt machen).
Und hast Du mal darüber nachgedacht, dass die Aufrechterhaltung dieser Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit das ist, was Anwälte antreibt und nicht eine - so klingt es bei Dir heraus - Sympathie für den Täter, dass es tatsächlich noch Menschen mit hohen moralischen Standarts gibt, die auch aus diesem Grund handeln? Natürlich gibt es auch andere, die es aus Publicitiygründen tun, aber kommt es darauf an? Können wir die erkennen?
Denk mal darüber nach.
Gruß
Dea