Mal angenommen, A möchte sich scheiden lassen und ist knapp bei Kasse. Sein Freund B empfiehlt ihm einen Anwalt, der ihm „noch einen Gefallen schuldig“ ist.
A geht zum Anwalt, der sagt „ja, ich kenne den B, guter Freund“ und klärt den A 2 Stunden lang über seine Rechte auf. Er empfiehlt, daß A mit seiner Frau zu einem weiteren Gespräch kommt.
A geht mit seiner Frau wieder zum Anwalt, dieser erzählt schöne Geschichten, macht alles etwas lustig und locker und rechnet unter 3 verschiedenen Gesichtspunkten 3 x Unterhalt aus.
Nach über 2 Jahren meldet sich der Anwalt bei A mit einer Rechnung über 1600 Euro. Alternativ könne A „unter der Hand“ auch 900 Euro zahlen. Bei einem Telefonat erläutert der Anwalt, er habe eine Beratung durchgeführt und 3 x Unterhalt berechnet. Nach der Gebührenverordnung würden ihm mindestens 1600 Euro zustehen. A solle mal schön zahlen, sonst überlege sich der Anwalt noch mehr zu nehmen. Schließlich habe sich A ja - wie der Anwalt von seinem Freund gehört hat - mit seiner Frau geeinigt. Daher wäre eigentlich ja auch eine Einigungsgebühr fällig.
A ist sauer. Muß man sich alles gefallen lassen, bloß weil es sich beim Gegner um einen Anwalt handelt? Was würdet ihr A raten? Zahlen und vergessen, weil ein Rechtsstreit evtl. teurer als 900 Euro würde?