Hallo, die Frage ist ja bereits mehrfach beantwortet.
Viel ERfolg, WM
Ich freue mich auf Deine Rückmeldung.
Viel Glück,
Monika
Hallo,
ein Verbot im Urlaub kann nicht erfolgen. Obwohl der Urlaub der Erholung dienen muss, lässt sich doch sicherlich argumentativ beweisen, dass die Fortbildung auch der Erholung dienen kann.
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelung für Bildungsfreistellungen, die ggf. die Fortbildung in einem Sonderurlaub ermöglichen.
Viel Erfolg!
Hallo,
da wüßte ich keinen Grund, warum das der Arbeitgeber das verbieten sollte.
Falls der Ag das doch tut kann ich nicht sagen auf welcher Basis dieses Verbot erfolgen soll.
Beste Grüße
Frank Seiler
Das ist Arbeitsrecht. Das kann ich nicht beantworten.
Meinse Wissens muss zumindest ein Teil des Urlaubs zur Erholung genutzt werden.
Viele Grüße
Lukas
abegeschlossen