Darf ein Arbeitgeber eine selbstfinanzierte

… weiterbildung verbieten
Ich möchte eine weiterbildung als mediatorin machen. zahle den teilnehmerbeitrag in höhe von 5300 euro selbst. würde sogar urlaub nehmen. bin 60% schwerbhindert. darf mein arbeitgeber das verbieten?

Hier ist natürlich nur eine rechtlich unverbindliche Auskunft möglich. Meiner Meinung nach sind, soweit vertraglich nichts Anderes vereinbart ist, Aktivitäten neben der beruflichen Tätigkeit nur dann genehmigungspflichtig, wenn der Job durch diese beeinträchtigt werden könnte. Also im Falle der Weiterbildung, wenn Sie dadurch so beeinträchtigt würden, dass Sie am Arbeitsplatz nicht mehr konzentriert arbeiten könnten.

Hallo,

es kann sein, dass ich die Frage nicht richtig verstehe. Wenn Sie die Weiterbildund in Ihrem Urlaub machen und die Kosten selbst tragen, hat der Arbeitgeber nichts damit zu tun. Was sollte oder gar könnte er dagegen haben oder unternehmen?

Viel Erfolg bei der Weiterbildung

Sibato

… weiterbildung verbieten
Ich möchte eine weiterbildung als mediatorin machen. zahle den
teilnehmerbeitrag in höhe von 5300 euro selbst. würde sogar
urlaub nehmen. bin 60% schwerbhindert. darf mein arbeitgeber
das verbieten?

Vielen Dank für diese Rückmeldung. Seit 2 Jahren möchte ich diese Weiterbildung machen. die erste Ablehnung wurde finanziell begründet, die zweite mit schlechten Erfahrungen von Mitarbeitern die diese Ausbildung gemacht haben. Und jetzt wird mein Gesundheitszustand hervorgehoben (bin wegen Darmkrebs operiert,aber erfolgreich in der wiedereingliederung)

Auch Ihnen herzlichen Dank für ie Rückmeldung. Ich vermute tatsächlich, dass mein Arbeitgeber so argumentieren wird. Ich bin seit einem Jahr krankgeschrieben und befinde mich jetzt in der Wiedereingliederung. Diese Mediatorenausbildung ist meiner Vorgesetzten nicht recht. zweimal wurde das bereits abgelehnt. Finanzielle Gründe, schlechte Erfauhrungen von Mitarbeitrn die diese Ausbildung gemacht haben und nun aktuell mein eigener gesundheitszustand.

Hallo,

in Deiner Freizeit kannst du jede Weiterbildung machen, die Du möchtest, das kann Dir niemand verbieten.

Solltest Du die Weiterbildung allerdings in Deiner Arbeitszeit machen wollen, kann Dein Arbeitgeber selbstverständlich etwas dagegeben haben, wenn er Dir bspw. immer einzelne Tage frei geben sollte und es sich nicht mit Deiner Tätigkeit vereinbaren lässt, für die Du bezahlt wirst.

Sollte die Weiterbildung aber bspw. in mehrere 14-tägige Urlaubsblöcke reinpassen, wäre das auf den ersten Blick die ideale Lösung. Aber auf den zweiten Blick eben nicht, da der Urlaub Deiner Erholung dienen soll und das wäre bei einer Weiterbildung leider nicht der Fall. Dann hättest Du Deine Absicht rechtzeitig verschweigen müssen!!

Zumeist berücksichtigen die Maßnahmeanbieter solche Probleme aber in Ihrer Zeitplanung. Z.B. könnte eine Maßnahme auch auf mehrere Wochenenden aufgeteilt werden oder zusätzlich bildungsurlaubsfähig sein oder auch abends statt finden.

Wenn Du Dich mit Deinem Arbeitgeber nicht einigen kannst, gehe zu einem Arbeitsrechtler in einer Öffentlichen Rechtsberatung, dann weisst Du es ganz genau. Das kostet meistens nicht viel. Und nimm Deinen Arbeitsvertrag und evtl. vorhandene schriftliche Betriebsvereinbarungren mit.

Viel Glück,
Monika

Ganz ganz lieben dank. Leider war ich zu dumm dass anzukündigen (Urlaub::smile: dennoch werde ich mit den Arbeitnehmervertretungen versuchen zu einer Lösung zu kommen. ansonsten bin ich eigentlich so blöd, kenne mich auch in vielen Bereichen aus und bin durchaus hilfsbereit. Danke nochmal.

Ich meinte atürlich, dass ich in der Regel nicht so blöd bin. danke

Ich meinte atürlich, dass ich in der Regel nicht so blöd bin. danke.

Schon klar - bei sich selbst sind die Dinge ja nie so durchsichtig, als wenn wir Andere betrachten.

Noch ein Tipp für die Arbeitnehmervertretung:

Mediatoren werden heute ja mehr denn je benötigt. Wenn Du diese Ausbildung also wirklich erfolgreich beendest und dazu noch feststellst, das Du Dich dafür richtig gut eignest (das wird bei dieser Ausbildung erst durch mehrere Mediationen sichtbar)könntest Du Deiner Firma mit dieser Tätigkeit ja auch sehr hilfreich sein, z.B. nebenberuflich gegen Honorar natürlich. Es ist für Firmen die nicht so ganz klein sind, immer gut auf solche Dienste zurück zu greifen um Konflikte nicht ganz eskalieren zu lassen.

Gruß, Monika

Hallo e.brunert,
das ist eine Arbeitsrechtliche Frage und ich bin kein Anwalt, aber vielleicht so viel: Wenn Du Deine Weiterbildung in Deinem Urlaub auf Deine Kosten machst, brauchst Du doch Deinem Arbeitgeber gar keine Kenntnis davon geben. Insofern stellt sich doch die Frage gar nicht, Du kannst doch in Deinem Urlaub mit Deinem Geld machen, was Du willst.
MfG.
Wolfram Damies
Dipl.-Ing.

Hallo E.Brundert,

stellen Sie einen Urlaubsantrag fuer die Dauer der Weiterbildung (Natuerlich nicht im Antrag auf die Weiterbildung hinweisen) So etwas weckt nur Neid, Missgunst ect.pp.- Die Menschen sind halt so gestrickt! Ist dieser Antrag genehmigt, machen Sie Ihre Weiterbildung und fertig ist. Ich habe in meinen Urlaub eine Weiterbildung in Germany gemacht (lebe und arbeite in Asien)-auf eigen Kosten. Ihr Wert steigt somit gewaltig in den Augen guter Chefs bzw. Personaler.
Selbst, wenn es Ihr Chef vorher erfaehrt, darf er das nicht verbieten, kann aber wie gesagt Ihnen das Leben schwer machen, durch Intriegen ect.pp.
MfG

… weiterbildung verbieten
Ich möchte eine weiterbildung als mediatorin machen. zahle den
teilnehmerbeitrag in höhe von 5300 euro selbst. würde sogar
urlaub nehmen. bin 60% schwerbhindert. darf mein arbeitgeber
das verbieten?

Hallo,
so pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Wenn die Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit liegen würde, dann hat der AG nicht mitzureden. Wenn dafür eine Freistellung nötig wäre, dann ja.
MfG,
Gerry

Hallo Grußlose,

darf mein arbeitgeber
das verbieten?

zu rechtlichen Fragen gebe ich keine Antwort.

Mit den freundlichsten Grüßen
Otto

Sorry, dass ich nicht gegrüßt habe, das war wohl die erste Aufregung. Beim nächsten Mal mache ich es sicher besser.
Mit freundlichem Gruß! e. Brundert

Noch mal herzlichen Dank für die wertvollen tipps. anfang der Woche werde ich eine kurze rückmeldung geben wie es weitergeht. Mit freundlichem Gruß! e. Brundelt

Sehr geehrter Herr Damies,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung, anfang nächster woche gebe ich Ihnen eine kurze Rückmeldung wie mein Arbeitgeber reagiert hat.
Mit freundlichem Gruß!
E.Brundert

Herzlichem Dank für die Rückmeldung
Mit freun dlichem Gruß
e. Brundert

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, Anfang der Woche gebe ich Ihnen eine kurze rückmeldung wwie der Arbeitgeber sich verhält.
Mit freundlichem Guß
e. Brundelt

Das scheint mir eine klare Sache zu sein. Was Sie in Ihrer Freizeit mit Ihrem Geld machen, geht den Arbeitgeber überhaupt nichts an.

Aber Achtung, das ist meine persönliche Meinung. Ich bin nicht Anwalt, deshalb darf ich keine Rechtsberatung machen.

Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, dann fragen Sie dort.

Manfred Schröder www.alphaSales.de