ein Arbeitgeber hat seit mehreren Monaten Kurzarbeit angemeldet und rechnet seine Angestellten auch dementsprechend ab.
Darf dieser Arbeitgeber, wenn er nun feststellt das seine einzige Putzkraft „überfordert“ ist, eine weitere Aushilfe neu einstellen?
Oder könnte es hier zu Problemen mit dem AA kommen?
Darf dieser Arbeitgeber, wenn er nun feststellt das seine
einzige Putzkraft „überfordert“ ist, eine weitere Aushilfe neu
einstellen?
Nach der letzten Änderung der Gesetzeslage ist je Arbeitsplatz eine individuelle Gestaltung der KA möglich. Also z.B. Putzkraft weiterhin 100 %, Vertrieb 70 % außer dem Key Account Manager, Entwicklung 60 %, Versand und Einkauf mangels Aufgaben 30 %. Und das bei kleinen Unternehmen auch noch unterschiedlich je Kopf innerhalb einer Abteilung.