Der Arbeitgeber darf den Lohn nur kürzen wenn er eine grobe
Fahrlässigkeit nachweisen kann.
Das ist falsch.
Den Lohn kürzen darf er gar nciht, aufrechnen kann er bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit.
Meiner Meinung
Die tut nichts zur Sache, oder anders: Wen interessiert in einer rechtlich relativ klar beantwortbaren Frage die Meinung einer Person, der die Materie komplett fremd ist?
ausserdem hat
der Arbeitgeber eine Kontrollpflicht.
Dazu hast du sicher eine zitierfähige Quelle, oder?
Fang gar nicht erst an, die Suchmaschine zu bemühen, oder glaubst du wirklich, dass ein AG die Arbeit seiner AN generell kontollieren muss?
Sitzt in deiner Stadt ein AG neben dem Busfahrer,
steht ein AG neben der beratenden Verkäuferin,
radelt ein AG neben dem Postboten?
Eine Plicht (!) zur Kontrolle existiert nur bei der Überpfüfung von Voraussetzungen, die rechtlich relevant sind.
Ein Busfahrer muss die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen, etc.
Die Rechnung an die
Krankenkasse kann auch bestimmt korrigiert werden.
Bestimmt?
Oder ganz sicher?
Oder doch nur: Du hast zwar keine Ahnung, mutmaßt aber mal?
Oder eventuell nur unter einem vermeidbaren Mehraufwand, der einem bezifferbaren Schaden gleichkommt?
Vor dem
Arbeitgericht würde der Arbeitgeber jedenfalls damit nicht
durchkommen.
Hierzu verweise ich mal ganz frei auf Dieter Nuhr.
Man man man
Gruß
Guido