Darf ein Arbeitgeber Minusstunden eintragen

Darf ein Arbeitgeber am Jahresanfang dem Arbeitnehmer nicht gemachte Minusstunden eintragen, die im laufe des Jahres abgearbeitet werden müssen ?
Natürlich unentgeldlich, sind ja Minusstunden.

Die Frage ist nicht verständlich: Was sind „nicht gemacht Minusstunden“? Und: Grundsätzlich darf der Arbeitgeber in seine Unterlagen eintragen, was er will. Vermutlich geht es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer Zusatz-Arbeitsstunden leisten muss. Sollte das die Frage sein, müsste man zunächst Näheres über die Umstände wissen: Was steht im Arbeitsvertrag und welche betrieblichen und tarifvertraglichen Bedingungen sind zu beachten?

es sind keine Minusstunden vorhanden, sie werden einfach eingetragen. Laut Arbeitsvertrag 41 Stunden Woche. Eigentlich sind es Überstunden die im Laufe des Jahres abzuarbeiten sind.

Nochmal: Der Arbeitgeber darf in seine Unterlagen eintragen, was er will. Was er nicht ohne Weiteres machen darf, ist Mehrarbeit - womöglich sogar unbezahlte - anordnen. Wenn du Grund hast, das Eintragen von „Minusstunden“ als Anordnung von Mehrarbeit zu verstehen, und du nach dem Arbeitsvertrag nicht zu derartiger Zusatz-Arbeit verpflichtet bist, musst du dich gegen diese Anordnung wehren. Habt ihr einen Betriebsrat? Dann schalte den ein.
Vermutlich geht es um die Frage, ob dein Arbeitgeber dir Überstunden anordnen darf, und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Das musst du anhand des Arbeitsvertrages und der im Betrieb geltenden Regelungen prüfen. Üblich ist: er darf, aber nur unter Berücksichtigung deiner berechtigten Belange, d. h. mit angemessener Ankündigungsfrist und der Ausgleich erfolgt entweder durch Geld oder durch Freizeitausgleich.

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vielen Dank