Darf ein Arzt bei einen Gefangenen Zwanganordnen

… solange Leib und Leben nicht Gefährdet sind

Ein Strafgefangener einer kleinen Kurz-strafen Justiz-Vollzugsanstalt musste eine 13.Monatige Haftstrafe verbüßen. Dieser Strafgefangene war zu diesen Zeitpunkt von Ärztlicher Seite behandlungsbedürftig, seine Beschwerden waren wie folgt: einen Defekten Magen Eingang (Schließmuskel Vernarbt)sowie ein Bandscheiben leiden durch mehre Vorfälle in den Jahren zuvor. Dieser Gefangene war aufgrund dessen Medikamenten Abhängig, weil er ohne Medikamente keine Nahrung zu sich nehmen konnte.
Der Gefangene nahm mit dem hiesigen Anstaltsarzt Kontakt auf und legte sein Gesundheitszustand dar.
Der Arzt sagte dem Gefangenen eine Behandlung erfolgt nur wenn er alle alten Behandlungsbefunde von seinen Behandelnden Ärzten selbst anfordert.
So schrieb dieser Gefangene alle Ärzte an bei dem er in Behandlung war, aber bekam auch nach über 4-Wochen keine Antwort, so begab sich der Gefangene wieder zum Anstaltsarzt.
Dort erklärte er das er bis heute keine Befunde erhalten habe aber trotzdem Medikamente bedarf, der Arzt sagte daraufhin: in seiner Freizeit habe er etwas Besseres zu tun als für die Gefangenen umher zu telefonieren, außerdem will man was von Ihm nicht umgedreht. Eine Behandlung verweigerte der Arzt woraufhin der Gefangene fassungslos das Gespräch unterbrach und dem Arzt beim Rausgehen sagte: Ich zeige Sie an wegen Unterlassene Hilfeleistung.
Dies geschah am Vormittag, in der Mittagszeit am selbigen Tage kam ein JVA Beamter um den Gefangenen zum Arzt zu bringen, daraufhin sagte der Gefangene zum Beamten er werde nicht mit zum Arzt gehen und erklärte den Beamten den Vorfall, der Beamte fragte nochmal und der Gefangene Lehnte wiederum ab, im guten wissen da einen das Recht bleibt Untersuchungen und Behandlungen ab zu lehnen, wenn nicht Leib und Leben davon abhängt, (§101 Abs,1 StVollzG)
Wenige Minuten Später meldete der Beamte dies dem Arzt woraufhin der Arzt eine Vorführung gegebenenfalls unter Zwang angeordnet hat.

Der Gefangene Beugte sich der Gewaltandrohung und folgte wiederwillig der Meute von Beamten zum Arzt, beim Arzt angekommen wurde dem Gefangenen ein Schreiben vorgelegt was er Unterschreibe sollte, dieses Schreiben konnte sich der Gefangene nicht wirklich durch lesen, da man aus den Hintergrund drängelte, mit den Worten: mach hin wir haben nicht den ganzen Tag Zeit und dies nur wenige Minuten nach der Gewaltandrohung. Da beim Arzt ebenso eine Meute vom Beamten war wie in seinen Haftraum, Beugte sich der Gefangene Wiederwillig mit der Angst im Nacken vor einer Körperlichen Auseinandersetzung, aufgrund der Angedrohten Gewalt und Unterschrieb dieses Schreiben. Ein Sani erklärte dem Gefangenen kurz dass es um seine Befund Anforderung gehe.
Nach der Unterschrift löste sich die Situation auf.

Der Gefangene wusste das hier von Seiten der JVA das Gesetz überschritten wurde, denn Zwang auf den Gebiet der Gesundheitsfürsorge ist nicht zulässig, solange Leib und Leben nicht Gefährdet sind.
Da keine Lebensgefahr für den Gefangenen bestand oder eine Gefahr für Dritte, stellte der Gefangene eine Beschwerde an die Vollzugsleiterin. weil der Gefangene nach Drei Monaten keine Reaktion bekam stellte er Strafanzeige.

Die Anzeige wurde eingestellt mit der Begründung, aufgrund des § 82 Abs,2 des StVollzG muss der Gefangene sich der Weisung des Beamten Beugen, es liege hier kein Straftat bestand von Seiten der JVA vor.

Das nutze der Leitende Beamte der die Zwangsmaßnahme durchführte beziehungsweise die Gewaltanwendung androhte, um eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen den Gefangenen zu Stellen.

Kurze Zeit darauf musste der Gefangene sich deshalb vor Gericht verantworten, doch die Argumentation des Gefangene war vergebens, dem Gericht schien es egal was der Gefangene sagte, man folgte der Staatsanwaltschaft und Verurteilte dem Gefangenen zu weiteren 6.Monaten Haft.
Berufung wurde Verworfen Urteil von 6 auf 4.Monate Gekürzt.

Nun die Frage ist dies Gerecht???

Darf ein Arzt sich über geltende Gesetzt wegsetzen,(§101 Abs,1 StVollzG)???

Denn hier hat nur der Arzt den Zwang Angeordnet kein Abteilung oder Vollzugleiter wie es sonst üblich gewesen wäre.
Das Recht auf Verweigerung einer Behandlung und Untersuchung wurde beschnitten, aufgrund der unter Zwang ausgeführten Arzt-Vorführung. Ebenso musste der Gefangene ein Schreiben Unterzeichnen, was er nur aufgrund seiner Angst Unterzeichnete.

Revision läuft doch mit formloser Begründung.

Ist dieser Mensch so Blind das er nicht einsehen kann das die JVA richtig gehandelt hat, oder Zeigt sich unser Staat hier von seiner besten Seite, in dem man hier das Gesetz so auslegt wie es gerade passt???

Danke für Eure Unterstützung.

OK, eigentlich keine Anfrage (obwohl in Frageform gekleidet), also gibt es eigentlich auch nichts zu antworten.

OK, eigentlich keine Anfrage (obwohl in Frageform gekleidet),
also gibt es eigentlich auch nichts zu antworten.

Die Frage bezieht sich auf den Inhalt.
Der Gefangene wurde Verurteilt wegen angeblicher Falschen Verdächtigung, ist das in diesen fall Rechtens, darf man das Gesetz so ausdehnen, kann der Betroffene also in diesen fall der Ehemals Gefangene sich überhaut nicht währen???

Tja, da ist eine „Ferndiagnose“ geradezu unmöglich. Das kommt schon sehr auf den konkreten Fall an. Ich kenne jetzt die Darstellung des Betroffenen, aber nicht die der „anderen Seite“.
Klar wird jeder (Gefangener und Beamte) eine jeweils subjektiv unterschiedliche Darstellung haben, das Ganze wird ja vermutlich auch unterschiedlich wahrgenommen. Aber genau darauf kommt es halt an.
Also: es wäre wohl unredlich von mir, wenn ich da eine konkrete Meinung dazu äußern würde.
Grundsätzlich gilt allerdings: jeder, ob Gefangener oder nicht, kann sich selbstverständlich gegen empfundenes Unrecht zur Wehr setzen. Alles andere wäre ja noch mal schöner…

Der Vorgang ist viel zu komplex als dass ich hier eine Wertung abgeben könnte.

Ich würde den Gesamtvorgang als Beschwerde ans Justizministerium schicken und/oder einen Anwalt einschalten.

Sorry, ich kenne mich mit dem Themengebiet nicht so gut aus und möchte keine falsche Auskunft erteilen.

MfG

Meine Antwort auf deine Frage.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass in deutschen Haftanstalten viele „Ärzte“ arbeiten, die wahrscheinlich draußen im freien Berufsleben kein Bein mehr auf die Erde bekommen würden und wohl selbst einen Arzt (Psych.)bräuchten.Zwangsbehandlung darf er wohl bei der Anstaltsleitung vorschlagen,ich glaube nicht,dass er sie selbst anordnen darf,das weiß ich leider nicht genau.Das Gefangenen bestimmte Medikamente nicht verordnet werden ist normal.Weil die meisten Knackies für Simulanten gehalten werden, die nur Medikamente ergaunern wollen,was zum großen Teil leider auch so ist.wenn Du mal selbst im Knast warst und weißt,mit was für Leuten die Beamten und Zivilangestellten Ärzte es dort täglich zu tun haben,würdest Du verstehen,warum viele Ärzte und Vollzugsbeamte ziemlich abgestumpft und rüde sind.Es sind aber nicht alle so,es gibt auch welche,die ihre Humanität behalten haben.Ich habe in Tegel (größte JVA in Europa)Gefangene sterben sehen,weil erst nach Stunden ein Arzt kam.Ein Gefängnis ist nunmal kein Kegelclub,da mußt Du auf alles gefasst sein.Auf jedenfall ist es lebensgefährlich, wenn Du im Knast ernsthaft krank wirst.Was deinem Freund oder Bekannten da passiert ist,ist nicht gerade human,aber auch nichts Ungewöhnliches.Die Angestellten in Haftanstalten machen wirklich einen knall harten Job,das darfst Du nicht vergessen.Ich selbst war einige Jahre (8) in der JVA Tegel und kam als gebrochener Mann da wieder raus.Ich war vorher ein ziemlich harter Brocken und ich habe draußen in der Freiheit (was man so nennt) doppelt solange gebraucht,um das Erlebte zu verarbeiten.Ich hatte jeglichen Lebenswillen,Lebensfreude und alle Hoffnung in Tegel verloren.Und sicherlich kennst Du das Sprichwort von den Krähen,die sich gegenseitig nicht die Augen auspicken.Also kannst Du Dir jede Art des Verklagens sparen.Vieles von dem,was deinem Freund dort passiert ist,ist mit Sicherheit nicht zulässig.Aber wen juckt das schon.Man kann ja nichts beweisen.Um eine Aussage von einem einzigen Beamten zu widerlegen,brauchst Du 6 oder 7 Zeugen und selbst wenn Du die zusammen bekommst,was kaum möglich ist,wird man dem Beamten immer eher glauben als Dir.Und je mehr Du Dich gegen diese Machenschaften wehrst, desto schwerer macht man Dir die Haft.Mein Tipp „Augen zu und durch“.Dann läßt man Dich wenigstens in Ruhe.In diesem Sinne Witwe Bolte

Ich Danke Ihnen trozallerdem nocheinmal darauf geantworte zu haben, nun Verstehe ich auch warum Sie es nicht als Frage auffassen konnten, es ist halt schwierig unabhängig darauf zu schauen.
Die Schilderung dieser ganzen Angelegenheit, basiert aber nicht aus der Sicht des Gefangenen sondern auf die bei der Verhandlung festgestellte Tatsache was den Ablauf betritt.
Das Gericht ist der Staatsanwaltschaft gefolgt mit der Auffassung dass der Gefangene der Weisung eines Beamten nicht nachgekommen sei und somit wissentlich sich der falschen Verdächtigung schuldig gemacht zu haben.
Im Verhandlungsverlauf wurde mehrfach auf den § 101 Abs.1 StVollzG vom Gefangenen und dessen Anwalt hingewiesen, doch der Richter Ignorierte es mit dem beharren auf Feststellung der Staatsanwaltschaft und der JVA.
Obwohl man dabei feststellte das Beamte die als Zeugen vom Gefangenen Geladen wurden, in Ihrer Stellungnahme die jeder Involviert Beamte erst Drei Monate nach Hergang geschrieben hat, untereinander keine Einigung gab, denn 4 Beamte sagten Zwang wäre nie Angedroht gewesen und es waren nur 2 Beamte anwesend, aber 9 Beamte haben den Angedrohten Zwang bestätigt dem der Gefangene sich Beugte, sowie die Anwesenheit von 5 bis 8 Beamten.
Trotzdem schaute niemand wer den Zwang Angeordnet hat, sowie welcher Anlass dazu gegeben war, um dies zu Rechtfertigen.

hallo,
nein, das ist wenn es so geschehen ist nicht recht. man sollte nicht davon ausgehen, das es in einer jva überwiegend gerecht zugeht.
da hackt auch eine krähe der anderen kein auge aus. nach meinen erfahrungen gibt es wie in jedem beruf die gesamte palette von völlig ungeeigneten bis sehr gut geeigneten vollzugsbeamten.die meisten klagen gibt es über die monotone essensversorgung und die völlig unbefriedigende ärztliche versorgung.allerdings habe ich auch festgestellt, das viele inhaftierten, insbesondere alle mit suchtproblemen,
mit ihrer gesundheit sehr sehr fahrlässig umgehen.leider werden die inhaftierten nicht so behandelt wie sie sein sollten,sondern so wie sie sind.viele vollzugsbeamte haben den glauben an die rezozialisierung verloren.oft habe ich gehört, das einem inhaftierten rechte, insbesondere bei der entlassungsvorbereitung, vorenthalten werden.bei beschwerden hört er dann meist, er sollte sich an seine eigene nase fassen.natürlich hat auch das verhalten vieler inhaftierten dazu beigetragen.sie betrachten es als abwechslung und vergnügen die bediensteten bis zur weissglut zu provozieren, zu ärgern und auch mit falschen beschwerden und anschuldigungen zu überziehen.da gibt es sicherlich einige nordeuropäische länder die uns in dieser beziehung voraus sind.weltweit betrachtet haben wir trotz vieler mängel einen vollzug, von dem die meisten träumen würden.
es geht auf diesem gebiet, wenn auch langsam, voran. die mehrheit der menschen interessiert sich nicht für die verhältnisse hinter den mauern. den fortschritt erkennt man am besten, wenn man 100 jahre zurückdenkt. da wurden die gefangenen bei der einlieferung in ein gefängnis erst einmal öffentlich an einen baum gebunden und ausgepeitscht mit entsprechenden sprüchen, damit sie wissen, das sie jetzt völlig rechtlos sind.
eine rechtsberatung ist ja bei uns ausschließlich den rechtsanwälten vorbehalten. aus diesem grund kann ich auf ihre anfrage nur allgemein eingehen. in jeder anstalt gibt es einen anstaltsbeirat, der sich für mängel interessiert. mit freundlichen grüßen michael

Hallo MaViBa,

es tut mir sehr leid, aber mit dem Strafvollzugsgesetz kenne ich mich nicht genügend aus, um dir weiterzuhelfen.

Hallo,

die Sache wurde von Juristen geprüft, und leichtfertig wird sicher keine Fehlentscheidung leichtfertig getroffen. War ein Rechtsanwalt eingeschaltet - was sagt der dazu?

Wenn der Sachverhalt so gelaufen ist, wie beschrieben, dann passt es nicht. Ohne den Rest der Akten zu kennen, kann ich aber keine eindeutige Antwort geben. Da ist der Rechtsanwalt die bessere Adresse! Bitte Verständnis!

Gruß
polos

Ich kenne mich im Strafvollzugsrecht nicht aus.

Hallo,
erstmal Entschuldigung, ich war lange nicht in w-w-w.
§ 101 StVollzG regelt natürlich ganz klar, dass der Arzt rechtmäßig Zwang anwenden kann, wenn eine schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit des Gefangenen besteht. Man muß, glaube ich, den Arzt da auch verstehen, nachdem er sich die Lage des Patienten durch den Kopf gehen läßt, beschließt er die Krankenakte anzufordern. Dafür benötigt er die Einwilligungserklärung des Gefangenen. Also läßt er ihn kommen. Dass er gegen seinen Willen vorgeführt wird ist auch „zumutbar“ im Sinne des Gesetzes. Somit hat sich auch der Beamte nicht strafbar gemacht, der ihn mit Nachdruck zum Arzt gebracht hat. Sie schreiben: „Wenige Minuten Später meldete der Beamte dies dem Arzt woraufhin der Arzt eine Vorführung gegebenenfalls unter Zwang angeordnet hat.
Der Gefangene Beugte sich der Gewaltandrohung und folgte wiederwillig der Meute von Beamten zum Arzt,…“
Dies ist richtig, denn der Gesetzgeber erlaubt die Anwendung von Zwang in gewissen Fällen, was hier ja gegeben ist. „Unmittelbarer Zwang“ heißt auch, dass der Beamte oder mehrere den Gefangenen körperlich überwältigen können oder müssen. Der Zwang muß angekündigt werden. Der Beamte hat ihm gesagt, dass er notfalls wenn er nicht freiwillig geht auch mit körperlichem Einsatz hingebracht wird. Damit hat er sich an das Gesetz gehalten. Ihm ist nichts vorzuwerfen. Das ist nunmal so. Sicher wollten Sie etwas mehr Zuspruch hören, aber so ist es tatsächlich nunmal. Diese Regelung dient ja dem SCHUTZ des Gefangenen. Manchmal muß man die Gefangenen eben auch vor ihrem eigenen Dickkopf schützen. Schließlich möchte und muß der Arzt ihm ja helfen, und wollte die Krankenberichte ja nur zu seinem besten anfordern, um die nötige Medikation während des Gefängnisaufenthalts fortsetzen zu können. Ich hoffe Sie beiden überstehen diese anstrengende Zeit gut. Es ist schön und sehr mutig sich für Ihren Freund einzusetzen. Zeigen Sie ihm, dass Sie zu ihm halten, das braucht er jetzt am meisten. Vielleicht mag er ja einen Rat annehmen: Bescheidenheit und Höflichkeit bewahren, die Beamten werden ihn dann auch mit Respekt behandeln. Alles Gute!