Darf ein Ausländer mit einem Touristenvisum einen Hauptwohnsitz in Deutschland anmelden?

Die Situation ist wie folgt:
Meine Verlobte stammt aus dem Ausland (nicht EU) und hat momentan nur ein Touristenvisum (Schengen) gültig für 6 Monate und maximal erlaubten Aufenthalt von 90 Tagen. 
Wir werden dieses Jahr noch heiraten.
Danach möchten wir dauerhaft in Deutschland zusammenleben, dafür muss sie jedoch in ihr Heimatland zurück und ein Visum für die Familienzusammenführung beantragen. Dieses Prozedere dauert mehrere Monate und ist dieses Jahr nicht mehr machbar.
Um die steuerlichen Vorteile der Zusammenveranlagung zu nutzen müssten wir noch dieses Jahr einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Deutschland anmelden. 

Nun meine Frage:
Ist es rechtlich für meine zukünftige Ehefrau erlaubt einen Hauptwohnsitz in D anzumelden? Wenn man es einfach versucht, macht man sich dann evtl. sogar strafbar? 

Das wird nicht funktionieren!
Die Einwohnermeldeämter arbeiten mit der Ausländerpolizei eng zusammen.

Auch ohne Gruß

Hallo,
wie soll der Ausländer einen Wohnsitz in D-Land bekommen, er hat nur ein befristetes Besuchsvisa. Er sollte nach Rückkehr ein Hochzeitsvisa beantragen, dazu gehört auch das A1. Nach erfolgreichem Abschluss kann das Hochzeitsvisa ausgestellt werden. Heirat in diesem Jahr nicht möglich. Das Prozedere dauert halt, die Geduld must du schon aufbringen.